308/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0008 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30.3.2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Ruperta Lichtenecker,

Kolleginnen und Kollegen vom 31. Jänner 2007, Nr. 307/J,

betreffend Nationaler Biomasseaktionsplan

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Jänner 2007, Nr. 307/J, betreffend Nationaler Biomasseaktionsplan, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erstellte Begutachtungsentwurf für einen nationalen Biomasseaktionsplan wurde auf Basis einer detaillierten Vorstudie der Österreichischen Energieagentur (AEA) erstellt. Die Expertise der AEA in Fragen Energieeffizienz und erneuerbarer Energieträger ist international anerkannt, wobei die AEA im Rahmen ihrer Arbeit auch auf Informationsquellen der Universität für Bodenkultur zurückgegriffen hat.

 

Im Auftrag des BMLFUW werden die von der Energieagentur erhobenen Potentiale der kurz- und mittelfristigen ökonomischen und ökologischen Verfügbarkeit von Holz aus heimischen Wäldern vom Bundesamt für Wald weiterführend überprüft.

 

Zu Frage 2:

 

Die oben genannte Vorstudie der AEA geht davon aus, dass bis 2010 durch Forcierung der Holznutzung eine zusätzliche Menge von bis zu 4,5 Mio. fm aus den österreichischen Wäldern aufgebracht werden könnte. Dazu kommt ein Potential von 0,5 Mio. fm von Nichtwaldflächen und Abbruchholz. Dies ergibt in Summe ein gut quantifizierbares Potential von etwa 5 Mio. fm bis 2010. Dazu käme laut AEA noch ein etwas schwerer abschätzbares Potential an Energiepflanzen von Agrarflächen.

 

Zu den Fragen 3 und 8:

 

Bedingt durch den Binnenmarkt kann keine direkte Zuordnung von nationalem Angebot an Rohstoffen für die Erzeugung von Bioenergie und nationaler Nachfrage vorgenommen werden. Aufgrund der Verpflichtungen innerhalb der EU und der WTO ist es nicht zulässig, Marktlenkungsmechanismen einzuführen, um diese Nachfrage ausschließlich durch österreichische Angebote zu decken.

 

Insofern kann nicht prognostiziert werden, welcher Teil der inländischen Nachfrage durch inländische und welcher Teil durch ausländische Angebote befriedigt werden wird. Die österreichische Landwirtschaft kann nur versuchen, weiterhin durch möglichst attraktive Angebote einen Großteil der Nachfrage für sich zu sichern.

 

Zu Frage 4:

 

Die Vorstudie der Energieagentur zum Biomasseaktionsplan sieht folgende nachfrageseitige Potenziale:

 

Bei einer nachhaltigen Nutzung des Biomassepotenzials könnte Österreich den Biomasseeinsatz bis 2010 auf 193 PJ (Petajoule) erhöhen und damit beinahe verdoppeln. Bis 2020 ist theoretisch eine Steigerung auf 256 PJ möglich. Das entspricht einem Zuwachs um das 2,5-fache gegenüber 2004. Bezogen auf mögliche Einsatzgebiete ergibt sich folgendes Bild:

 

-              Die größte theoretisch machbare Steigerung gibt es bei Biokraftstoffen, von 1,2 PJ im Jahr 2004 auf 34 PJ im Jahr 2010 bzw. 72 PJ im Jahr 2020.

-              Der Primärenergieeinsatz von Biomasse zur Stromerzeugung steigt von 2,4 PJ im Jahr 2004 auf 17 PJ bis 2010 bzw. 19 PJ bis 2020.

-              Bei der Wärmeerzeugung aus Biomasse (Einzelöfen, Zentralheizungen, Biomasseheizwerke und Ökostrom-KWK-Anlagen) wird eine Steigerung des Primärenergieeinsatzes von 96,1 PJ auf 142 PJ bis 2010 bzw. 165 PJ bis 2020 prognostiziert.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Wie bereits zu Frage 3 erläutert, erlaubt der EU-Binnenmarkt keine Marktlenkungsmechanismen, d. h. Importkonzepte wären wirkungslos, weil nicht umsetzbar. Die regionale Aufteilung von Importen wird sich daher aus Angebot und Nachfrage ergeben. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass sich der „Biomasseaußenhandel“ Österreichs aufgrund der bestehenden Handelsbeziehungen hauptsächlich auf den EU-Binnenmarkt konzentrieren wird. Als Grundlage für Importe soll auf EU-Ebene ein Zertifizierungssystem eingeführt werden, um eine Biomasseproduktion entsprechend Nachhaltigkeitsstandards und Qualitätsstandards zu garantieren (siehe auch zu den Fragen 10 und 11).

 

Auch kann den Landwirten eine bestimmte Nutzung ihrer landwirtschaftlichen Flächen nicht vorgeschrieben werden. Die für den jeweiligen Betrieb optimale Ausrichtung wird aufgrund der im Betrieb zu treffenden wirtschaftlichen Entscheidungen erfolgen.

 

Zu Frage 7:

 

In der aktuellen Biokraftstoff-Richtlinie der EU 2003/30/EG sind Biokraftstoffe definiert. Sie geht jedoch nicht auf die Herstellung von diesen ein und gibt keine Vorgaben für Energie- und Ökobilanzen. Diese Richtlinie wurde in Österreich EU-konform mit der Novelle zur Kraftstoffverordnung (BGBl. II Nr. 417/2004) umgesetzt. Laut der EU Strategie für Biokraftstoffe (SEK(2006) 142) muss "sich die Kommission darauf konzentrieren … zu gewährleisten, dass die Verwendung von Biokraftstoffen nicht zusätzliche ökologische oder technische Probleme aufwirft".

 

 

Zu Frage 9:

 

Prinzipiell ist beabsichtigt, Transportwege im Sinne der CO2-Minderung, der Energieeffizienz und der betriebswirtschaftlichen Rentabilität möglichst kurz zu halten.

 

Zu den Fragen 10, 11, 18 und 19:

 

In den Mitteilungen der Kommission zum „Biomasse Aktionsplan“ und zur „EU Strategie für Biokraftstoffe“ wird unter Anderem auch eine Öffnung des europäischen Marktes für Pflanzenöle diskutiert. Sowohl die EU Kommission als auch die Mitgliedsländer sind sich jedoch der möglichen negativen Auswirkungen der Produktion von Biokraftstoffen bzw. ihrer Vorprodukte auf die Umwelt in Ländern, wie z. B. Indonesien und Malaysia, bewusst.

 

Aus diesem Grund wird in den beiden angesprochenen Mitteilungen eine auf ein Zertifizierungssystem gestützte Regelung vorgeschlagen, wonach in die EU nur jene Biokraftstoffe oder deren Rohstoffe importiert werden dürfen, für deren Produktion Mindeststandards für Nachhaltigkeit eingehalten werden.

 

In der Mitteilung der Kommission vom 10.01.2007 „Fortschrittsbericht Biokraftstoffe“ wird zum Thema der Gefährdung von Regenwäldern durch die Forcierung von Biokraftstoffen Folgendes bemerkt:

 

„Als Beispiel aus jüngerer Zeit anzuführen ist die weit verbreitete Auffassung, Europas Verbrauch an Biodiesel habe dazu geführt, dass in Indonesien und Malaysia Wälder abgeholzt und natürliche Habitate zerstört worden seien, um Anbauflächen für die Palmölproduktion zu schaffen. Tatsächlich werden in der Biodieselproduktion geringe Mengen Palmöl eingesetzt; im Jahr 2005 waren es schätzungsweise 30 000 Tonnen. Die weltweite Palmölproduktion hingegen ist im Zeitraum 2001/2002 bis 2005/2006 um fast 10 Millionen Tonnen gestiegen. Treiber dieser Entwicklung war der Nahrungsmittelmarkt, nicht der Biokraftstoffmarkt.“ Darüber hinaus ist Palmöl nach den geltenden Normen für Biokraftstoffe im Gegensatz zu Rapsöl nicht geeignet.

 

Innerhalb der EU ist die Einhaltung der entsprechenden Mindestanforderungen betreffend die nachhaltige Erzeugung der Rohstoffe durch die allgemeine Rechtslage, insbesondere durch die „cross compliance“ und die Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis definiert.

 

 

Zu Frage 12:

 

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es möglich, stillgelegte Flächen für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen zu nutzen. Österreichische Landwirte machen von dieser Möglichkeit seit dem Beitritt Gebrauch, und es ist zu erwarten, dass diese Tendenz ansteigen wird. Andere Faktoren, wie z. B. Projektverpflichtungen, geografische Lage, Flächenspezifika usw. begrenzen die Ausweitung der für nachwachsende Rohstoffe in Frage kommenden Stilllegungsflächen.

 

Darüber hinaus wird mit dem Österreichischen Agrarumweltprogramm ÖPUL auch in Zukunft die hervorragende Stellung Österreichs bei der Sicherung ökologisch wertvoller Flächen und der für die Biodiversität wertvollen Stilllegungen gewährt bleiben.

 

Zu Frage 13:

 

Nach den vorliegenden Informationen ist die angesprochene Anlage in China derzeit erst in Bau. Dem BMLFUW liegen keine Informationen darüber vor, in welchen Ländern der Biodiesel abgesetzt werden soll. Schon bisherige Anträge auf zollfreie Lieferungen von Biodiesel, u. A. aus China, wurden von der für die Genehmigung zuständigen Kommission nach Stellungnahme der Mitgliedstaaten regelmäßig abgelehnt.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Dem BMLFUW liegen keine detaillierten Informationen darüber vor, wie hoch der geplante Prozentsatz des Imports von Pflanzenölen der einzelnen Hersteller ist. Dieser wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach an der Verfügbarkeit des Rohstoffs und am Preis orientieren.

 

Hinsichtlich der angesprochenen Gefährdung des Regenwaldes darf auf die Beantwortung zu den Fragen 10 und 11 verwiesen werden.

 

Zu Frage 16:

 

Die Firma AGRANA Bioethanol GmbH hat am 30. September 2005 einen Antrag auf Umweltförderung für die Errichtung einer Anlage zur Produktion von Bioethanol als Treibstoffzusatz am Werkstandort Pischelsdorf/NÖ eingebracht. Gemäß den Projektunterlagen soll die Jahresproduktion an Bioethanol im Endausbau rund 200.000 m³ betragen. Als Nebenprodukt fallen dabei rund 144.000 t Futtermittel (DDGS = „Distiller's Dried Grains with Solubles“) an.

 

Als Hauptrohstoff für die Erzeugung von Bioethanol in dieser Anlage soll vorerst überwiegend Getreide (bevorzugt Weizen) eingesetzt werden. Es ist aber auch der Einsatz von Mais, Roggen und Triticale (Kreuzung aus Weizen und Roggen) möglich. Ein Teil des Rohstoffes ist Dicksaft aus der Zuckerproduktion. Bei den eingesetzten Rohstoffen handelt es sich nicht um Qualitätsgetreide, sondern um speziell angebaute Sorten oder Chargen minderer Qualität. Das jährlich produzierte Bioethanol soll in einem Ausmaß von rund 50 % in Österreich abgesetzt werden.

 

Auf dem Wege der Substitution von Benzin können durch die Bioethanolproduktion jährlich insgesamt 340.494 Tonnen CO2 reduziert werden. Bezogen auf den inländischen Absatz von 50 % entspricht das einer Reduktion von jährlich 170.247 Tonnen CO2 in Österreich.

 

Die Förderung an die AGRANA Bioethanol GmbH wurde in Form einer Einzelbeihilfe nach Einzelnotifikation an die Europäische Kommission in der Höhe von insgesamt EUR   8.000.000,-- gewährt (Umweltförderung im Inland, Land NÖ und ERP Fonds).

 

Den Landwirten wird es möglich sein, Anbau- und Lieferverträge für den Anbau von Weizen auf Stilllegungsflächen als auch für Flächen mit Energiepflanzenprämie im Rahmen der GAP 2003 bereits für das Erntejahr 2007 abzuschließen.

 

Zu Frage 17:

 

Bei Energiekorn handelt es sich um speziell für die Energieerzeugung angebautes Energiegetreide, dass für die Nahrungsmittelproduktion keine Verwendung findet. Dabei ist die Optimierung insbesondere der für die Verbrennung erwünschten Inhaltsstoffe bzw. die Verminderung der störenden Inhaltsstoffe (geringe Eiweiß- und Kaliumgehalte, hohe Kalziumgehalte) erforderlich. Um dem von der landwirtschaftlichen Praxis ausgehenden Informationsbedarf nachzukommen, wurde ein Informationsblatt des Österreichischen Kuratoriums für Landtechnik und Landentwicklung „Energiekorn für die Wärmebereitstellung“ publiziert. Flankierend zu den Bemühungen der österreichischen Biomasse-Kesselhersteller wurde die Vornorm ÖNORM M 7139 „Energiekorn – Anforderungen und Prüfbestimmungen“ geschaffen.

 

Zu Frage 20:

 

Üblicherweise zeichnen sich Prozesse mit geringerer Energieeffizienz durch höhere Kosten aus. Insofern ist davon auszugehen, dass basierend auf den Kräften des Marktes bei erhöhter Nachfrage nach biogenen Energieträgern zuerst jene Bioenergieträger sich am Markt durchsetzen, welche die höchste (Energie-)Effizienz in ihrer Produktion aufweisen.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

 

Der Nationale Biomasseaktionsplan selbst ist nicht als „Plan“ im Sinne des Artikels 6 (3) FFH-RL anzusehen. Der im Entwurf vorliegende Nationale Biomasseaktionsplan berücksichtigt die Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen der Vogelschutz-Richtlinie 79/409, bzw. der FFH-Richtlinie 92/43, ergeben, nicht primär, da ohnehin durch die beiden Richtlinien die Verpflichtung besteht, den guten Erhaltungszustand der Habitate und Arten der Anhänge beider Richtlinien jedenfalls zu erhalten bzw. wieder herzustellen - unabhängig von der Art überregionaler Projekte oder Planungen.

 

Die Naturverträglichkeitsprüfung im Sinne des Artikels 6 FFH-RL sowie die Entscheidung über die Durchführung eines Projektes, wie z. B. über den großflächigen Anbau von Energiepflanzen in einem Natura 2000-Gebiet, ist im Einzelfall von der jeweils zuständigen Landesregierung durchzuführen.

 

Die Feststellung, dass die forcierte Biomassenutzung zwangsläufig zu einem Konflikt mit dem günstigen Erhaltungszustand der Schutzgüter führt, ist nicht nachvollziehbar. So werden auch in der Forstwirtschaft sämtliche relevanten internationalen Verpflichtungen berücksichtigt. Zudem sind fast alle österreichischen Wälder nach den Kriterien des Pan European Forest Certification-System (PEFCI) zertifiziert. Natura 2000-Gebiete im Wald werden gemäß den in den entsprechenden Schutz- und Bewirtschaftungsplänen vorgesehenen Auflagen bewirtschaftet. Darüber hinaus werden für die Erzeugung von Biomasse für Energiegewinnung die Durchforstungsrückstände (derzeit ca. 64 Mio. fm, zuzüglich Entrümpelung ca. 6 Mio. fm, Standraumerweiterung ca. 5 Mio. fm) bzw. der Zuwachs verstärkt genutzt werden (derzeit werden nur knapp über 60 % des Zuwachses genutzt). Erstes stellt eine notwendige Waldpflegemaßnahme dar, zweites bleibt selbstverständlich weiterhin im Rahmen der nachhaltigen Waldwirtschaft, wie im Forstgesetz 1975 normiert.

 

Zu Frage 23:

 

Der Entwurf für das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums sieht die Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern bei mehreren Maßnahmen vor. Die Aufteilung auf diese Maßnahmen ergibt sich aus den Vorgaben der zugrunde liegenden Verordnungen der EU. Im Schwerpunkt 1 werden Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger für landwirtschaftliche Betriebe, unter der Maßnahme 1.2.1 die „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ gefördert. Für diese Maßnahme sind im Plan derzeit rund 528 Mio. EUR öffentliche Mittel für die Periode 2007 bis 2013 vorgesehen. Im Schwerpunkt 3, Maßnahme 3.1.1 „Diversifikation hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten“, können auch Investitionen in landwirtschaftliche Bioenergieanlagen zur kleinräumigen Versorgung einbezogen werden. Für diese Maßnahme werden rund 85,5 Mio. EUR für diese Periode eingesetzt. In Maßnahme 3.2.1 „Dienstleistungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung“ wird die Umweltförderung im Inland (gemeinsam mit EU- und Länderkofinanzierung) voraussichtlich rund 123 Mio. EUR in dieser Periode vergeben können.

 

Die tatsächliche Ausnutzung der angebotenen Fördermaßnahmen wird sich im Laufe der Programmumsetzung ergeben. Dabei kann es im Verlauf der Periode sowohl zwischen Förderschwerpunkten innerhalb einzelner Maßnahmen, als auch zwischen den Maßnahmen aufgrund der Nachfrage seitens der Förderungswerber als auch regionaler Prioritäten auf Seiten der Länder (der „Durchlässigkeit“) zu Verschiebungen kommen. Insbesondere bei Maßnahmen des Schwerpunkts 3 wird davon ausgegangen, dass sie vorwiegend über die LEADER-Methode durch lokale Aktionsgruppen umgesetzt werden.

 

Der aktuelle Entwurf des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums sieht zur „Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder“ und der „Erhöhung der Wertschöpfung bei forstwirtschaftlichen Erzeugnissen“ Maßnahmen zur Produktion von Wald-Biomasse vor (Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder: EUR 4,250 Mio., Erhöhung der Wertschöpfung bei forstwirtschaftlichen Erzeugnissen: EUR 1,207 Mio.).

 

Zu Frage 24:

 

Eine Beeinflussung der Struktur oder gar ein Strukturwandel durch einen Biomasse-Aktionsplan und durch die verstärkte Nutzung von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen ist unwahrscheinlich. Im Gegenteil: Es ist zu erwarten, dass es durch die energetische Nutzung landwirtschaftlicher Rohstoffe und einer steigenden Nachfrage zu einer Verbesserung der Erzeugerpreise und damit zu einer Verbesserung der Einkommenssituation der österreichischen landwirtschaftlichen Betriebe kommt und die Abwanderung verringert werden kann.

 

Zu Frage 25:

 

Negative Auswirkungen auf die Biodiversität ist durch eine zusätzliche Nutzung des Waldes nicht gegeben, da die Waldbewirtschaftung in Österreich strengen Vorgaben unterliegt (Forstgesetz 1975 i.d.g.F., Natura 2000 Richtlinien, Kriterien des Pan European Forest Certification – System, etc.). Es ist eher anzunehmen, dass die Biodiversität steigt, da eine erhöhte Nutzung eine intensive Waldpflege bedingt, die auch die Artenvielfalt fördern kann. Gerade in der intensiveren Durchforstung von Nadelwald-Monokulturen ist das Einwachsen von Mischbaumarten, Sträuchern und krautigen Pflanzen und damit die Erhöhung der Biodiversität zu erwarten.

 

Zu Frage 26:

 

Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist ein wesentlicher Schritt in eine nachhaltige Energiezukunft. Um im Rahmen einer ökologischen Stromerzeugung auch verstärkt den Aspekt der Dezentralisierung zu berücksichtigen, wurden bereits in der Einspeiseverordnung 2002 wie auch in der Einspeiseverordnung 2006 für Ökostromanlagen Tarifstaffelungen vorgenommen. Diese sehen für Kleinanlagen deutlich höhere Tarife (z. B. Biogas bis 100 kW 17 cent/kWh bzw. Biogas über 1 MW 11,5 cent/kWh) vor und ermöglichen somit auch dezentralen Kleinanlagen einen wirtschaftlichen Betrieb von Ökostromanlagen.

 

Zu den Fragen 27 und 28:

 

Derzeit sind keine GVO-Pflanzen, die speziell für die Energiegewinnung entwickelt wurden, für eine Zulassung des Inverkehrbringens in der EU beantragt. Reste oder Nebenprodukte, die bei der Energiegewinnung aus Energiepflanzen anfallen, können natürlich auch als Futtermittel verwendet werden. In Österreich gibt es und wird es auch in absehbarer Zukunft keinen GVO-Anbau geben. Regulierend wirken auch hier die Regelungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung, wodurch die Gentechnikfreiheit des Saatgutes in Österreich abgesichert wird, sowie die nationalen Verbotsverordnungen für GVOs und ergänzend die Vorsorgegesetze der Länder.

 

Im Übrigen darf auf die bestehenden und seit 18. April 2004 geltenden Regelungen zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermitteln verwiesen werden, in denen klar geregelt ist, dass und in welcher Weise GVO-hältige Futtermittel als solche zu kennzeichnen sind.

 

Zu den Fragen 29 bis 31:

 

Seit Jahren unterstützt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zahlreiche Forschungsprojekte und Innovationsmaßnahmen, um den Einsatz von Pflanzenölen und Pflanzenölkraftstoffen in der Praxis zu forcieren. Es sind technische, rechtliche und pflanzenbauliche Aspekte zu berücksichtigen.

 

Der Einsatz von Pflanzenöl als Treibstoff für Traktore ist beispielsweise Gegenstand des Forschungsauftrages Nr. 1337 „Rapsöl als Treibstoffalternative für die Landwirtschaft“ (2004 – 2008). Das Projekt wird gemeinsam vom BMLFUW und den Ländern NÖ, OÖ und Bgld. finanziert. An 35 Traktoren und Antriebsmaschinen (bei konventionellem Einsatz) werden Messdaten und Auswirkungen erhoben.

 

Zur Verwendung von reinem Pflanzenöl als Kraftstoff liegen noch zu wenige Daten vor, die eine eindeutige Einschätzung dieses Kraftstoffs zulassen. Als größter Nachteil von Pflanzenöl werden die hohe Verkokungsneigung und die Neigung zur starken Motor- und Einspritzsystemverschmutzung genannt. Eine abschließende Einschätzung dieses Kraftstoffs hinsichtlich seiner Vor- und Nachteile ist daher zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Inwiefern und wann die österreichische Landwirtschaft zu 100 Prozent auf vollbiologischen Biodiesel aus heimischer Produktion umgestellt werden kann, ist nicht abschätzbar, es erscheint auch aufgrund der vorhandenen Produktionskapazitäten und der auch aus anderen Sektoren gegebenen Nachfrage nach Bio-Kraftstoffen kurzfristig nicht wahrscheinlich.

 

Im Bereich Diversifizierung der Ländlichen Entwicklung (Maßnahme 311) soll bei Biomasse-Wärmeprojekten und Biogasanlagen durch entsprechende Förderungsauflagen die Verwendung land- und forstwirtschaftlicher Rohstoffe sichergestellt werden.

 

Bäuerliches Wald-Hackgut wird nahezu ausschließlich in privaten und kommunalen Energieanlagen verwendet, d. h. dass regionalwirtschaftliche und kreislauforientierte Ansätze bereits jetzt bestehen. Zusätzlich können diese Ansätze durch einen Maßnahmen-Mix des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden – beispielsweise mit Hilfe des LEADER-Konzeptes.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die größten Durchforstungsrückstände in Österreich im Bereich der Kleinwaldbesitzer liegen und diese am ehesten mit Hilfe von Waldverbänden und Forstgemeinschaften am Holzmarkt bestehen können, scheint eine Maßnahme besonders sinnvoll: Die Aktivitäten, die bereits im klima:aktiv-Programm Energieholz  begonnen haben, wären auszuweiten und in großem Rahmen fortzuführen.  Ein ähnlich programmatischer Ansatz könnte die energetische Nutzung von nicht für die Nahrungsmittelproduktion benötigten Äckern und Wiesen in Österreich forcieren.

 

Im Bereich der Umweltförderung im Inland wird der Umwelteffekt der geförderten Maßnahme berechnet. Transportemissionen werden berücksichtigt.

 

Zu Frage 32:

 

Biogasanlangen benötigen wie alle anderen Ökostromanlagen einen Anerkennungsbescheid                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        bevor die Anlage zur Stromerzeugung tatsächlich bei der Ökostromabwicklungsstelle eingereicht werden kann. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn alle notwendigen, auch den Boden- und Grundwasserschutz betreffenden Auflagen, erfüllt sind.

 

Zur Speisung der Anlagen können unterschiedlichste Stoffe von Gülle über nachwachsende Rohstoffe bis hin zu Abfällen aus der Lebensmittelproduktion (mit unterschiedlich hohen Vergütungssätzen des erzeugten Stromes) eingesetzt werden. Neben der ökologischen Stromerzeugung wird weiters dem Aspekt einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft entgegen gekommen, 

da z. B. durch die Veredelung der Gülle zu Biogasgülle auch ein positiver Effekt auf die Boden- und Wasserbeschaffenheit erzielt wird.

 

 

Der Bundesminister: