309/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0006 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer

Parlament
1017 Wien Wien, am 30.3.2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. Jänner 2007, Nr. 299/J, betreffend
Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Jänner 2007, Nr. 299/J, betreffend Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu der in der Einleitung angemerkten Kritik, dass zu wenig Fördergelder für eine umweltgerechte Landwirtschaft eingesetzt werden, ist festzuhalten, dass Österreich zur Spitze jener europäischen Länder gehört, die den größten Teil der für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehenden, öffentlichen Gelder für das Programm zur Ländlichen Entwicklung verwendet (58 %). Davon beträgt der Anteil des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) rund 60 % und der Anteil des ÖPUL am gesamten Agrarbudget 27 %. Im Grünen Pakt, dem österreichischen Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 – 2013, plant Österreich, den größtmöglichen Anteil von 80 % der zur Verfügung stehenden Mittel für das Agrarumweltprogramm und die Bergbauernförderung auszugeben. Nicht zuletzt deshalb sollte von „Förderungen und Leistungsabgeltungen“ und nicht von „Agrarsubventionen“ gesprochen werden.
Zu den Fragen 1, 2 und 4:
Die Transparenzinitiative der Kommission verfolgt das Ziel, den Beitrag der Fonds für die breite Öffentlichkeit verständlicher zu machen und verlangt die Veröffentlichung von Informationen über die Förderungsempfänger und die von den Fonds finanzierten Maßnahmen auf nationaler Ebene. Die generelle Beschlussfassung über die Transparenzinitiative ist im Zuge der Finanzierungsverordnung im ECOFIN im November 2006 beschlossen und am 13. Dezember 2006 veröffentlicht worden.
Die Offenlegung der Fördermittel beginnt sowohl für die erste als auch für die zweite Säule ab dem Antragsjahr 2008, d.h. für Zahlungen, die bis zum 15. Mai 2008 beantragt werden, muss voraussichtlich eine Offenlegung bis zum Frühjahr 2009 erfolgen. Gemäß der DVO Ländliche Entwicklung ist von den Mitgliedstaaten folglich einmal jährlich eine Liste zu erstellen, die die Begünstigten, die Bezeichnung des Fördervorhabens und die Höhe der öffentlichen Fördermittel aufweist.
Das Ziel dieser Transparenzstärkung muss mit einer Reihe von verhältnismäßigen Mitteln und Maßnahmen erreicht werden und kann nicht auf die bloße Offenlegung von personenbezogenen Betriebs- und Einkommensdaten reduziert werden. Gemäß Art. 6 EU-Vertrag achtet die Union die Grundrechte wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgelegt sind. Zu diesen Grundrechten gehört auch das Recht der Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK). Ein Eingriff in dieses Recht ist nur zulässig, soweit er gesetzlich vorgesehen und notwendig ist und die Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stehen. So haben bestimmte Direktzahlungen, die im Rahmen der GAP an die Landwirte gewährt werden, Einkommenscharakter und fallen daher in den Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK. In diesem Spannungsfeld von Achtung der Grundrechte und der bloßen Veröffentlichung der Namen von Begünstigten ohne Auswertung, Bewertung und Aktualitätsevidenz sind ganz allgemein Veröffentlichungen zu sehen.
Seit 1995 sind gemäß § 9 Abs. 3a Landwirtschaftsgesetz jährlich für jede von der Agrarmarkt Austria für das Berichtsjahr durchgeführte Förderungsmaßnahme - unabhängig davon, ob diese aus EU-Mitteln oder nationalen Mitteln finanziert wird - aggregierte Daten im Grünen Bericht zu veröffentlichen. Diese Auswertungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Anzahl der Förderungsfälle;
- Verteilung der Förderungsfälle auf Förderklassen;
- ausbezahlte Förderungen je Förderungsklasse;
- prozentuelle Verteilung der Förderungsfälle auf die Förderungsklassen;
- durchschnittlichen Förderungsbetrag je Förderungsklasse.
Daher ist Transparenz bei Direktzahlungen an Bauern in Österreich bereits bisher in hohem Ausmaß gegeben, die Verwendung der Gelder ist detailliert im Grünen Bericht dargestellt und auch über das Internet zugänglich (http://www.gruenerbericht.at).
Im Übrigen ist anzumerken, dass die Zuständigkeit für Exporterstattungen beim Bundesminister für Finanzen liegt.
Zu Frage 3:
Aufgrund dieser detaillierten Analysen kann abgeleitet werden, wie die tatsächliche Verteilung der Direktzahlungen vom Durchschnittswert abweicht. So lagen im Kalenderjahr 2005 beispielsweise nur 3 % aller geförderten Betriebe in einer Förderkategorie über 36.366,-- Euro. Im Durchschnitt bekamen diese Betriebe 56.616,-- Euro je Betrieb, sie bewirtschafteten 15 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und hatten einen 17%igen Anteil an den Fördermitteln. 609 Betriebe erhielten aufgrund ihrer Flächenausstattung jeweils über 72.673,-- Euro an Direktzahlungen, sie bewirtschafteten 3 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und hatten einen 3%igen Anteil an den Fördermitteln. Ergänzend darf auf obige Ausführungen verwiesen werden.
Zu den Fragen 5 und 6:
Diese Angelegenheiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sondern in den Bereich der Länder sowie des Bundeskanzleramtes.
Der Bundesminister: