3106/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.03.2008
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möglich.
BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 1Wien
GZ: BMSK-20001/0006-II/2008 Wien, 6.3.2008
Betreff: Parlament
Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. betreffend überfällige Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2007,
Nr. 3112/J.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3112/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. wie folgt:
Frage 1:
Wie mir der Hauptverband dazu mitgeteilt hat, ist dieser Betrag erst Ende Februar 2008 bekannt.
Frage 2:
Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich die unten stehende Tabelle:
|
Gebietskrankenkassen - GKK |
Stichtag/Zeitraum |
Fälle |
Höhe in € |
|
WGKK |
31. 12. 2007 |
3.330 |
Keine Angaben |
|
NÖGKK |
01. 01. 2007 - 31. 12. 2007 |
2.773 |
23.939.557,28 |
|
BGKK |
31. 12. 2007 |
386 |
905.907,33 |
|
OÖGKK |
31. 12. 2007 |
665 |
6,4 Mio |
|
StGKK |
30. 1. 2008 1 |
101 |
1.125.694,75 |
|
KGKK |
31. 12. 2007 |
408 |
Keine Angaben |
|
SGKK |
31. 12. 2007 |
355 |
4.901.444,02 |
|
TGKK |
31. 12. 2007 |
279 |
5.300.118,99 |
|
VGKK |
31. 12. 2007 |
120 |
1.900.730,-- |
|
VAEB |
31. 12. 2007 |
1 |
Keine Angaben |
1 eine Rückrechnung auf den Stichtag 31. 12. 2007 ist nicht möglich.
|
GKK |
Stichtag |
Verfahren |
Fälle |
Streitwert |
|
WGKK |
31. 12. 2007 |
Verwaltungsverfahren in Beitragsangelegenheiten |
118 |
€ 5.982.664,45 |
|
NÖGKK |
Da nicht klar definiert ist, welche Verfahren um SV-Beiträge gemeint sind, können keine Daten geliefert werden. |
|||
|
BGKK |
eine Beantwortung ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich |
|||
|
OÖGKK |
31. 12. 2007 |
Anfechtungsklage |
1 |
€ 48.784,73 |
|
StGKK 1 |
31. 12. 2007 |
Insolvenzen mit Kassenbeteiligung: Strafverfahren:
Anzeigen im Jahre 2007: Zivilprozesse: 2 (1 Drittschuldnerprozess; 1 Anfechtungsprozess) |
929 155
2 |
€ 51.976.067,423
|
|
KGKK |
Im Jahre 2007 wurden seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse 26.337 Anträge gestellt. Über den Gesamtstreitwert in diesen anhängigen Gerichtsverfahren können keine Angaben gemacht werden. |
|||
|
SGKK |
31. 12. 2007 |
Bürgschaftsklagen Schadenersatzklagen Drittschuldnerklagen Anfechtungsklagen Komplementärklagen Gesamt |
10 24 4 1 24 63 |
€ 559.205,17 € 496.255,35 € 5.362,87 € 143.984,40 € 172.820,58 € 1.377.628,37 |
|
TGKK |
31. 12. 2007 |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden |
||
|
VGKK |
31. 12. 2007 |
Insbesondere bei Verwaltungsbehörden, teilweise jedoch auch bei Gerichten behängen Verfahren: |
17 |
€ 937.865,35 |
|
VAEB |
31. 12. 2007 |
Kein Verfahren anhängig |
- |
- |
1 Unberücksichtigt darf jedoch nicht bleiben, dass im Jahre 2007 bei insgesamt 661 Beitragsschuldnern der Kasse ein Konkursverfahren nur deshalb nicht eröffnet wurde, weil ein die Anlaufkosten des Verfahrens deckendes Vermögen nicht vorhanden war.
2 darüber hinaus liegen zu einer erheblichen Anzahl von Strafverfahren aufgrund von Anzeigen aus den Jahren vor 2007 noch keine Ergebnisse vor
3 darunter sind in erster Linie am Stichtag anhängige Konkurse zu verstehen. Ebenso wurden Abweisungen des Jahres 2007 sowie Insolvenzverfahren, die im Jahr e 2007 eröffnet und vor de, 31.12.2007 beendet wurden, efasst, da andernfalls diese Insolvenztatbestände keine Berücksichtigung finden würden. Der Betrag bezieht sich auc Kapital, Kosten und Verzugszinsen.
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GKK |
Exekutionsanträge 2007 |
|
|
Anzahl |
Summe in € |
|
|
WGKK |
Die genaue Anzahl der automationsunterstützten und händisch erstellten Exekutionsanträge im Jahr 2007 kann nicht mitgeteilt werden. |
|
|
NÖGKK |
16.332 |
51.087.945,44 |
|
BGKK |
4.633 |
keine Angaben |
|
OÖGKK |
12.483 |
keine Angaben |
|
StGKK |
47.575 |
129.563.686,80 |
|
KGKK |
25.637 |
keine Angaben |
|
SGKK |
14.483 |
32.750.658,67 |
|
TGKK |
4.485 |
17.822.000,00 |
|
VGKK |
3.647 |
keine Angaben |
|
VAEB |
14 |
keine Angaben |
|
GKK |
Stichtag |
sonstige Anm. zu Exekutionsverfahren |
Fälle |
Streitwert in € |
|
|
WGKK |
31. 12. 2007 |
Die angegebene Zahl stellt die anhängigen Exekutionsakte dar. Die Anzahl der einzelnen Exekutionsverfahren pro Akt kann nicht mitgeteilt werden. |
19.944 |
Keine Angaben |
|
|
NÖGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden. |
||||
|
BGKK |
Statistische Aufzeichnungen sind nicht vorhanden |
||||
|
OÖGKK |
31. 12. 2007 |
- |
1.809 |
€ 8.031.665,86 |
|
|
StGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden. |
||||
|
KGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden. |
||||
|
SGKK |
Mit Stichtag 31.12.2007 waren 1.082 Fahrnisexekutionen in Höhe von € 2.304.181,45 anhängig. |
||||
|
TGKK |
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden |
||||
|
VGKK |
|
Stichtagsbezogene Auswertungen sind nicht vorhanden. Es können lediglich die Zahl und die Höhe der jährlichen Exekutionen für 2007 bekannt gegeben werden: |
3.647 |
€ 9.770.510,-- |
|
|
VAEB |
Per 31.12.2007 sind keine Exekutionen anhängig |
||||
Seitens des Hauptverbandes wurde mir hiezu mitgeteilt, dass die Jahresabrechnung für 2007 erst Ende Februar 2008 verfügbar ist. Hinsichtlich der Jahre 2000-2006 kann auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage „Überfällige Sozialversicherungsbeiträge im Jahre 2006“ (XXIII GP-NR 434/J) verwiesen werden.
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GKK |
offene Konkursverfahren zum Stichtag 31. 12. 2007 |
|
WGKK |
1.302 |
|
NÖGKK |
3.063 (d.i. inkl. Ausgleichs- u. Schuldenregulierungsverfahren) |
|
BGKK |
199
Unternehmenskonkurse |
|
OÖGKK |
2.316 |
|
StGKK |
Siehe Frage 3 und 4 |
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KGKK |
479 |
|
SGKK |
41 |
|
TGKK |
385 |
|
VGKK |
426 |
|
VAEB |
4 |
|
KVTR |
Personalstand
(VBÄ) |
Personalstand
(VBÄ) |
|
WGKK |
51 |
53,75 |
|
NÖGKK |
34,0 |
33 |
|
BGKK |
9 |
9 |
|
OÖGKK |
46 |
43,425 |
|
StGKK |
28 |
31 |
|
KGKK |
20 |
21 |
|
SGKK |
22,75 |
22,75 |
|
TGKK |
21 |
24 |
|
VGKK |
10,69 |
10,69 |
|
VAEB |
1,38 |
2,6 |
|
GKK |
Stichtag |
Entwicklung Personalstand |
|
WGKK |
31. 12. 2007 |
Personalstand:
56,01 |
|
NÖGKK |
31. 12. 2007 |
gleich bleibend mit 48,85 MitarbeiterInnen |
|
BGKK |
31. 12. 2007 |
zehn MitarbeiterInnen (9,60 Vollzeitbeschäftigtenäquivalente) |
|
OÖGKK |
31. 12. 2007 |
Der Dienstpostenplan sieht 20 Dienstposten vor. Aufgrund von Teilzeitmodellen waren per 31.12.2007 nur 19,5 MitarbeiterInnen kostenwirksam. |
|
StGKK |
31. 12. 2007 |
Der Personalstand der Beitragseinbringung betrug 2007 22 MitarbeiterInnen im Plan und hat sich somit gegenüber dem Jahr 2006 nicht verändert |
|
KGKK |
31. 12. 2007 |
In der Beitragseinbringung waren im Jahre 2007 durchschnittlich 18,5 Dienstnehmer beschäftigt. Am 31.12.2007 waren 19,25 DienstnehmerInnen beschäftigt. |
|
SGKK |
31. 12. 2007 |
Der Personalstand in der Beitragseinbringung betrug im ganzen Jahr 2007 20,25 DP |
|
TGKK |
31. 12. 2007 |
Der Personalstand hat sich im Jahr 2007 nicht verändert. Zum 31.12.2007 waren 13 Mitarbeiter mit der Einhebung (bei Dienstgeberkonten) tätig. |
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VGKK |
31. 12. 2007 |
Durchschnittlich 9,63 Personen (gewichteter Personalstand in Vollbeschäftigungsäquivalenten). Der Personalstand per 31.12.2007 betrug 9,63. |
|
VAEB |
31. 12. 2007 |
Der Personalstand war während des Jahres 2007 gleich bleibend; mit Stichtag 31.12.2007 betrug der Personalstand 8 |
Die vorläufigen Zahlen lauten wie folgt:
|
GKK |
Nachverrechnete
SV-Beiträge 1-12/07 |
|
WGKK |
31.980.890 |
|
NÖGKK |
20.619.081 |
|
BGKK |
4.524.678 |
|
OÖGKK |
22.407.567 |
|
StGKK |
14.329.995 |
|
KGKK |
9.877.481 |
|
SGKK |
7.896.358 |
|
TGKK |
10.741.858 |
|
VGKK |
6.151.321 |
|
VAEB |
463.990 |
|
Summe |
128.993.219 |
|
GKK |
Durch Zwangsmaßnahmen eingebrachten Beiträge im Jahr 2007 in € |
|
WGKK |
€ 243.467.292,80 |
|
NÖGKK |
Im Jahre 2007 wurden Zahlungseingänge von insgesamt € 4.788.744.312,07 verzeichnet. Welche Beträge auf Grund von Einbringungsmaßnahmen einlangten ist nicht auswertbar. |
|
BGKK |
keine statistischen Aufzeichnungen |
|
OÖGKK |
€ 147,8 Mio. |
|
StGKK |
Mangels einer entsprechenden Kennzeichnung der Zahlungsströme ist eine unmittelbare Zuordnung von Zahlungen zu Exekutionen und sonstigen Einbringungsmaßnahmen nicht möglich. Allerdings lassen sich aus der Gegenüberstellung der exekutionsverfangenen Beiträge und der letztlich als uneinbringlich abzuschreibenden Beiträge über einen längeren Zeitraum sehr wohl Rückschlüsse auf die „Einbringungsquote“ ableiten. Über einen Beobachtungszeitraum von fünf Kalenderjahren zeigt sich für die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, dass diese Einbringungsquote bei 89,2 % liegt, d.h., 89,2 % des exekutiven Forderungsvolumens (= ausgefertigte Exekutionsanträge) konnten durch Maßnahmen der Beitragseinbringung (z.B.: Zahlungsaufforderungen, Exekutionen, Quoten im Insolvenzverfahren, Verrechnung mit dem IAF, strafrechtliche Maßnahmen, persönliche Haftungen, Haftungen nach dem AÜG usw.) einbringlich gemacht werden. Rechnet man zu den Einbringungsmaßnahmen i.w.S. auch die Mahnungen, so erhöht sich die „Einbringungsquote“ - gemessen am gemahnten Forderungsvolumen (= ausgefertigte Mahnungen) - auf 95,2 %. |
|
KGKK |
keine statistischen Aufzeichnungen |
|
SGKK |
keine statistischen Aufzeichnungen |
|
TGKK |
€ 123.743.000,00 |
|
VGKK |
Die Höhe der eingemahnten und exekutierten Forderungen ist feststellbar, nicht jedoch die Summe der konkret auf Grund von Einbringungsmaßnahmen eingebrachten Beiträge und Umlagen. Zum 7.12.2007 waren in diesem Zusammenhang Zahlungseingänge von insgesamt € 1.123.074.567,61 zu verzeichnen. |
|
VAEB |
Keine Angaben möglich |
Die vorläufigen Zahlen lauten wie folgt:
|
GKK |
Geprüfte Betriebe 1-12/2007 |
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WGKK |
3.286 |
|
NÖGKK |
1.353 |
|
BGKK |
592 |
|
OÖGKK |
3.432 |
|
StGKK |
2.587 |
|
KGKK |
1.205 |
|
SGKK |
1.942 |
|
TGKK |
1.675 |
|
VGKK |
1.168 |
|
VAEB |
67 |
|
Summe |
17.307 |
Zur Anzahl der geprüften Betriebe wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Die Anzahl der geprüften Dienstnehmer ist nicht bekannt.
Siehe Antwort zu Frage 11.
Nach § 42 ASVG sind keine Prüfungen möglich. Entsprechende Daten sind daher nicht vorhanden.
Eine Differenzierung zur GPLA-Prüfung ist nicht möglich, da auch so genannte „Bedarfsprüfungen“ GPLA-Prüfungen sind. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ca. 30 % der durchgeführten GPLA-Prüfungen „Bedarfsprüfungen“ (z.B. auf Grund von Anzeigen, Insolvenzen) sind.
Die Krankenversicherungsträger beabsichtigen, im Rahmen der GPLA mittelfristig den Dienstpostenplan zu erhöhen. Derzeit geplant ist die Aufstockung um 50 Personen. Der Hauptverband hat mir diesbezüglich mitgeteilt, dass aus seiner Sicht Voraussetzung dafür wäre, dass der Gesetzgeber diese Erhöhung der Dienstposten aus der Verwaltungskostendeckelung ausnehmen würde.
Frage 18:
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KVT |
voraussichtliche Entwicklung des Personalstandes in der Beitragseinbringung |
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WGKK |
Der Personalstand wird 2008 annähernd gleich bleiben. |
|
NÖGKK |
Der Personalstand sollte gleich gehalten werden |
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BGKK |
Im kommenden Jahr wird sich der Personalstand voraussichtlich nicht ändern. |
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OÖGKK |
Voraussichtlich wird sich der Mitarbeiterstand kostenwirksam auf 19,9 erhöhen. |
|
StGKK |
Im Jahr 2008 wird sich der Personalstand der OE Beitragseinbringung voraussichtlich von 22 auf 23 Mitarbeiter erhöhen, was einer Veränderung um + 4,54 % entspricht. |
|
KGKK |
Der geplante Personalstand für das Jahr 2008 soll 22,50 Dienstnehmer entsprechen |
|
SGKK |
Für das Jahr 2008 ist im Bereich des Personalstandes der Beitragseinbringung keine Änderung zu erwarten |
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TGKK |
Der Personalstand wird sich voraussichtlich nicht verändern. |
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VGKK |
Im Jahre 2008 ist keine Änderung des Personalstandes beabsichtigt. |
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VAEB |
Der Personalstand wird sich während des Jahres 2008 nicht verändern |
Die Jahresprüfungspläne der einzelnen Träger setzen sich aus Risikoprüfungen, Bedarfsprüfungen und Routineprüfungen zusammen. Die detaillierten Jahresprüfpläne dürfen aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden.
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KVT |
Branchen bzw. Wirtschaftsklassen mit hohen Beitragsrückständen im Jahr 2007 |
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|
Wirtschaftsklasse |
Beitragsrückstände |
|
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WGKK |
45 Bauwesen: 74 Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen: 52 Einzelhandel: 55 Beherbergungs- und Gaststättenwesen: 51 Handelsvermittlung und Großhandel: |
€ 156.110.140,88 € 39.822.026,30 € 34.259.175,11 € 26.547.881.42 € 13.637.899,87 |
|
NÖGKK |
Auswertungen der Beitragsrückstände hinsichtlich Branchen und Wirtschaftsklassen sind im derzeitigen System nicht möglich. |
|
|
BGKK |
Die höchsten Beitragsrückstände weist das Baugewerbe auf, gefolgt vom Dienstleistungsbereich und dem Gastgewerbe. |
|
|
OÖGKK |
Darüber werden keine Analysen und Aufzeichnungen geführt. |
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StGKK |
Eine Zuordnung von Beitragsrückständen zu Wirtschaftsklassen ist, sofern technisch überhaupt machbar, sehr aufwändig und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Wir verweisen jedoch auf die vom KSV erstellte Insolvenzstatistik 2007 für die Steiermark, wonach die höchsten Passiva im Bereich Bauwirtschaft bestehen, gefolgt von den Bereichen Textilwirtschaft, Maschinen und Metal, Lebens- und Genussmittel sowie dem Möbel- und Holzgewerbe. Diese Statisitk spiegelt im Wesentlichen durchaus die Einbringungssituation im Bereich der Steierrmärkischen GKK wider. Erwähnenswert ist, dass sich laut KSV-Statisitk die Anzahl der Insolvenzen im Baugewerbe – nachdem diese von 71 im Jahre 2005 auf 90 im Jahre 2006 gestiegen war (+ 40,8 %) – im Jahr 2007 auf 57 Fälle reduziert hat (-36,7 %) und somit sogar unter dem Niveau von 2005 liegt. Auch die Summe der Passiva ging in diesem Bereich von 47,8 Mio. EUR (2006) um 25 % auf 35,8 Mio. EUR (2007) zurück und liegt ebenfalls unter dem Niveau von 2005 (39,1 Mio. EUR) |
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KGKK |
keine Daten vorhanden |
|
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SGKK |
keine Daten vorhanden |
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|
TGKK |
Aufzählung erfolgt nach Wirtschaftsklassen: Sachgütererzeugung; Handel; Bauwesen; Beherbergungs- und Gaststättenwesen; Verkehr- und Nachrichtenübermittlung |
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|
VGKK |
Bau- und Baunebengewerbe Gastronomie, Hotellerie und Nachtlokale Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Lebensmittelhandel, Friseure, Reinigungsunternehmen, EDV-Dienstleitster |
|
|
VAEB |
Hohe Beitragsrückstände waren im Jahr 2007 in den Branchen Bergbau zu beobachten |
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|
KVT |
Beitragsrückstände gegliedert nach Klein- Mittel- und Großbetrieben |
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WGKK |
Eine betragsmäßige Zuordnung der Außenstände nach Betriebsgröße ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich. Durch zahlreiche „dubiose“ Baufirmen mit ca. 30 bis 100 Dienstnehmern, die überwiegend in Wien gegründet werden, entsteht für die Wiener Gebietskrankenkasse ein großer Schaden. In anderen Branchen nehmen sich eher Kleinbetriebe, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, durch Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge faktisch einen Kredit bei der Wiener Gebietskrankenkasse. Groß- und Mittelbetrieb sind stärker über Bankkredite finanziert, die es dadurch nicht auf Exekutionsverfahren ankommen lassen. |
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NÖGKK |
Von den niederösterreichischen Betrieben entfallen rund 90 % auf kleinere und mittlere Unternehmen, welche auch einen Großteil des Beitragsrückstandes verursachen. |
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BGKK |
Aufgrund der geringen Anzahl von Großbetrieben wird der Großteil der Beitragsrückstände von Klein- und Mittelbetrieben verursacht. |
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OÖGKK |
Auch hierüber werden keine Analysen geführt. |
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StGKK |
Eine Verknüpfung von Betriebsgröße (= Anzahl der Dienstnehmer eines Betriebes) mit den Rückstandsdaten besteht nicht, weshalb hiezu keine Aussage getroffen werden kann. |
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KGKK |
keine Daten vorhanden |
|
SGKK |
keine Daten vorhanden |
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TGKK |
Kleinbetriebe bis 5 Dienstnehmer - EUR 5,7 Millionen Mittelbetriebe 6 - 50 Dienstnehmer - EUR 8,3 Millionen Großbetriebe ab 51 Dienstnehmer - EUR 3,5 Millionen |
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VGKK |
1 Großbetrieb (über 200 DN), ansonsten Klein- und Mittelbetriebe: Großbetrieb: ca. € 312.650,-- Klein- und Mittelbetriebe: ca. € 6,3 Mio. |
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VAEB |
Im Jahr 2007 wiesen großteils Klein- und Mittelbetriebe hohe Beitragsrückstände auf |
Das Innovationsprojekt BEICON wird durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse als Standardprodukt BEICON fortgeführt. Der Volleinsatz des Standardproduktes ist abhängig von der Datenlieferung anderer Standardprodukte der Sozialversicherung, die zurzeit noch entwickelt werden bzw. bereits in Ausrollung begriffen sind. Der Volleinsatz des Standardproduktes BEICON ist bis Ende 2010 geplant.
Durch die Finanzverwaltung und die Gebietskrankenkasse wird eine sogenannte „Monatsinfo“ den GPLA-PrüferInnen zur Verfügung gestellt. Durch dieses „Monatsinfo“ werden die GPLA-PrüferInnen laufend über aktuelle Entwicklungen (z.B. Gesetzesänderung, Judikatur) auf dem Laufenden gehalten. Darüber hinaus fanden fachspezifische Schulungen statt.
Laut Mitteilung des Hauptverbandes sind hinsichtlich der Kosten keine Daten vorhanden.
Die risikoorientierte Fallauswahl ist mit Einsatz des Standardproduktes GPLA-Synergie möglich. Es wird seitens des Hauptverbandes jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei einer theoretischen Vollprüfung innerhalb von 5 Jahren nicht alle Beschäftigungsverhältnisse einzeln geprüft werden, da das Prüforgan auf Grund von Stichproben die Richtigkeit überprüft hat.
Siehe Antwort zu Frage 13.
Ein „Controllingboard“ gibt es seit 2006 nicht mehr. Durch die Sozialversicherungsträger und die Finanz wurde 2007 das vorläufige Gesamtjahresziel fast erreicht (Unterschreitung 1 %).
Die Steuerung des Personaleinsatzes und die Auswahl der Prüffälle erfolgt auf Basis eines von den prüfenden Institutionen (Sozialversicherungsträger, Finanzämter) jährlich zu erstellenden Jahresprüfungsplanes. Dieser Jahresprüfungsplan wird in erster Linie unter Berücksichtigung der am zeitlich längsten ungeprüften Dienstgeber und unter Beachtung der vorhandenen personellen Kapazitäten routinemäßig erstellt. Neben den Routineprüfungen werden auch noch so genannte Bedarfsprüfungen auf Grund interner (Risikoanalyse) bzw. externer Auslöser (Anzeigen, Insolvenzeröffnungen u. dgl.) durchgeführt. Darüber hinaus sind schwerpunktmäßige Prüfungseinsätze in gewissen Risikobranchen vorgesehen. Durch ein behördenübergreifendes gemeinsames Balanced Scorecard Modell werden die GPLA-Mehrergebnisse sowie die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit optimiert.
Durch die Sozialversicherungsträger sind als Zielwert Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge in Gesamthöhe von 163,6 Millionen Euro zu erreichen.
Die Zielwerte 2008 für die einzelnen Gebietskrankenkassen stellen sich wie folgt dar:
GKK |
Zielwerte 2008 |
WGKK |
35.389.369,59 |
NGKK |
20.919.824,39 |
BGKK |
6.275.947,32 |
OÖGKK |
28.185.976,73 |
STGKK |
20.919.824,39 |
KGKK |
13.946.549,59 |
SGKK |
15.166.872,68 |
TGKK |
14.643.877,07 |
VGKK |
8.151.758,24 |
Gesamt |
163.600.000,00 |
Als Maßnahmen für die Zielerreichung wurde eine qualifizierte Weiterbildung, Berichterstattungspflicht der Regionalmanager und der Gebietskrankenkassen beschlossen.
Die Zielwerte für 2007 wurden erreicht.
Diesbezüglich teilte mir der Hauptverband mit, dass keine entsprechenden Daten vorhanden sind.
Die bisherigen Erfahrungen können durchaus positiv bewertet werden. Ich verhehle aber nicht, dass noch weitere Verbesserungen möglich sind.
|
GKK |
Anzahl der Konkursanträge im Jahr 2007 |
|
|
WGKK |
1.869 |
|
|
NÖGKK |
733 |
|
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BGKK |
114 |
|
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OÖGKK |
377 |
|
|
StGKK |
403 |
|
|
KGKK |
120 |
|
|
SGKK |
154 |
|
|
TGKK |
649 |
|
|
VGKK |
159 |
|
|
VAEB |
- |
|
Der zur Beantwortung dieser Frage um Stellungnahme ersuchte Hauptverband hat mir diesbezüglich Folgendes mitgeteilt:
„Der Hauptverband hat bereits anlässlich der Begutachtung des Ministerialentwurfes zum Sozialbetrugsgesetz nicht nur darin enthaltene Novellierungsvorschläge - die in weiterer Folge nur zum Teil Gesetzeskraft erlangten - begrüßt, sondern auch schon Schwachstellen aufgezeigt und konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt. Diese Anregungen lassen sich in den Materialien zum SozBeG unter 15/SN-192/ME nachvollziehen.
Bezüglich der Nichtabfuhr der Dienstnehmerbeitragsanteile wurde nun die schon seit Jahren in § 114 ASVG bestehende Regelung ins Strafgesetzbuch überstellt. Die im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes enthaltene Verschärfung in Analogie zum deutschen Recht, wurde nicht verwirklicht. Es muss also weiterhin der Nachweis der Lohnzahlung erbracht werden und Firmen, die diese Zahlungen “schwarz“ durchführen bleiben weiterhin straffrei.
Der neue Tatbestand des § 153d StGB erfordert, dass der Vorsatz zur Nichtzahlung der Beiträge bereits bei der Anmeldung vorlag. Dies kann durch einen Geschäftsführerwechsel seitens Anmeldung und Fälligkeit der Beiträge leicht umgangen werden. Außerdem wird auf die Anmeldung abgestellt, sodass kein betrügerisches Verhalten vorliegt, wenn jemand bewusst keine Anmeldung erstattet, Dienstnehmer also “schwarz“ beschäftigt.
Die Regelung des § 153e StGB ist erst ab einer größeren Anzahl illegal erwerbstätiger Personen anwendbar.
Werden also beispielsweise 7 Personen vorsätzlich nicht angemeldet, ihre Löhne schwarz ausbezahlt, ist kein einziger der Tatbestände des Sozialbetrugsgesetzes in der Praxis anwendbar.“
Ich werde diese Stellungnahme in die weitere Diskussion einbringen.
Eine Verschärfung des Sozialbetrugsgesetzes wäre in Hinblick auf die für die Allgemeinheit entstehenden enormen finanziellen Schäden durchaus diskussionswert. Der Hauptverband hat mir dazu mitgeteilt, dass in der Praxis bis jetzt nahezu keine Verurteilungen wegen §§ 153d und 153e StGB vorliegen.
Wie die Vielzahl der abgewiesenen Konkursanträge mangels kostendeckenden Vermögens zeigt, verfügen viele Firmen nicht einmal über ein Mindestvermögen von € 4.000,00. Zu überlegen wäre, dass durch eine gesetzliche Regelung eine Unterkapitalisierung hintangehalten wird.
Der Hauptverband hat mir dazu mitgeteilt, dass er eine solche Haftungsausweitung ausdrücklich begrüße:
Bei diesen Scheinfirmen komme es oft vor, dass Personen gegen Entgelt nur ihre Gewerbeberechtigung formell zur Verfügung stellen. Sie ermöglichen auf diese Weise den Geschäftsbetrieb, durch den Gläubiger geschädigt werden. Daher wäre es gerechtfertigt, wenn sie auch für die Schäden zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Diesbezüglich wurde ich seitens des Hauptverbandes dahingehend informiert, dass von den Sozialversicherungsträgern keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden können, da in der Praxis nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass Notare und Rechtsanwälte bei der Firmengründung von der Betrugsabsicht wussten; eine Anzeige wäre daher nicht zweckmäßig.
Den Finanzbehörden wäre es z. B. in Wien bisher auch nicht gelungen, in Verfahren, in denen Einzelpersonen bis zu 1200 Firmen gegründet hatten, eine strafrechtliche Verurteilung zu erlangen.
Es wurden daher keine Anzeigen erstattet.
Frage 39:
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GKK |
Anmerkung |
Abgang 2006 |
Abgang 2007 |
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WGKK
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finanzieller Schaden durch dubiose Baufirmen |
Gesamtbetrag
€ 18 Mio |
Gesamtbetrag
€ 15 Mio (zahlreiche Großfälle in Wien) |
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Ein weiterer anhängiger Großfall 2007, der zahlreiche Akten betrifft |
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Gesamtbetrag
ca. € 9,4 Mio |
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NÖGKK |
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€ 4,5 Mio. |
€ 4 Mio. |
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BGKK |
Die Abgrenzung einer Scheinfirma ist schwierig, dennoch wird der
Abgang auf jährlich zwischen |
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OÖGKK |
Hierüber werden keine Analysen geführt. |
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StGKK |
Wir schätzen, dass sich der durch dubiose Beitragsschuldner verursachte Schaden im Bereich von etwa 10 % des Abschreibevolumens eines Jahres bewegt. |
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KGKK |
Keine Angaben |
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|
SGKK |
keine Angaben möglich |
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TGKK |
Keine statistischen Auswertungen vorhanden |
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|
VGKK |
Keine Schätzung möglich |
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KVT |
Strafanzeigen und Anfragen 2006 |
|||||||||
|
§ 147 StGB |
§ 153c StGB |
§ 153d StGB |
§ 156 StGB |
§ 158 StGB |
§ 159 StGB |
§ 162 StGB |
div. Anfragen |
Gesamt |
Gesamtschaden der Strafanzeigen in Mio. € |
|
|
WGKK |
7 |
112 |
45 |
36 |
44 |
140 |
0 |
314 |
698 |
ca. 27,8 |
|
NÖGKK |
- |
- |
9 |
- |
- |
- |
- |
- |
9 |
-- |
|
BGKK |
Im Jahr 2006 wurden keine Strafanzeigen gegen Verantwortliche von Scheinfirmen gestellt, da, was typisch für so genannte Scheinfirmen ist, die Verantwortlichen unbekannten Aufenthaltes sind |
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|
OÖGKK |
keine |
|||||||||
|
StGKK |
Anzeigen nach § 153e StGB sowie Verwaltungsstrafanzeigen gegen Verantwortliche von Scheinfirmen wurden im Jahre 2006 nicht erstattet. Zu den Anzeigen nach § 153 d (und §153 c) StGB wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Da es sich um schwebende Verfahren handelt, kann zu den Personen und ihrer Nationalität keine Auskunft gegeben werden. Die meisten angezeigten Personen sind jedenfalls nicht österreichischer Nationalität. |
|||||||||
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KGKK |
Keine Angaben |
|||||||||
|
SGKK |
Keine Angaben |
|||||||||
|
TGKK |
Keine Angaben |
|||||||||
|
VGKK |
Keine Anzeigen im Zusammenhang mit Scheinfirmen |
|||||||||
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VAEB |
keine Anzeigen |
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|
KVT |
Strafanzeigen und Anfragen 2007 |
|||||||||
|
§ 147 StGB |
§ 153c StGB |
§ 153d StGB |
§ 156 StGB |
§ 158 StGB |
§ 159 StGB |
§ 162 StGB |
div. Anfragen |
Gesamt |
Gesamtschaden der Strafanzeigen in Mio. € |
|
|
WGKK |
7 |
69 |
46 |
8 |
62 |
109 |
- |
298 |
599 |
ca. 14,0 |
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Darüber hinaus gibt es noch eine weitere anhängige Strafanzeige mit einem Gesamtschaden von ca. € 9,4 Mio., die zahlreiche Akte betrifft |
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|
NÖGKK |
- |
- |
7 |
- |
- |
- |
- |
- |
7 |
-- |
|
BGKK |
Im Jahr 2007 wurden keine Strafanzeigen gegen Verantwortliche von Scheinfirmen gestellt, da, was typisch für so genannte Scheinfirmen ist, die Verantwortlichen unbekannten Aufenthaltes sind |
|||||||||
|
OÖGKK |
keine |
|||||||||
|
StGKK |
Anzeigen nach § 153e StGB sowie Verwaltungsstrafanzeigen gegen Verantwortliche von Scheinfirmen wurden im Jahre 2007 nicht erstattet. Zu den Anzeigen nach § 153 c (und §153 d) StGB wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Da es sich zum Großteil um schwebende Verfahren handelt, kann zu den Personen und ihrer Nationalität keine Auskunft gegeben werden. Die meisten angezeigten Personen sind jedenfalls nicht österreichischer Nationalität. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass von der Staatsanwaltschaft zunehmend Anzeigen nach § 153d StGB gemäß § 90 StPO zurückgelegt werden und/oder wir (bzw. die BUAK) darauf verwiesen werden, bei der Ratskammer des Landesgerichts die Einleitung einer Voruntersuchung zu beantragen. Das Kostenrisiko (auch für die Verteidigung) hätte aber in diesen Fällen die Kasse zu tragen. Auch wird uns von den zuständigen Organen (Richter, Staatsanwälte) immer häufiger nahegelegt, eine Anzeige nach § 153d StGB zu unterlassen, da eine Tatbestandsverwirklichung aufgrund der „weichen“ Formulierung ohnehin kaum zu beweisen sei. Da es aber nicht Intention des Gesetzgebers gewesen sein konnt, „totes Recht“ zu schaffen, werden unsererseits nach wie vor Anzeigen nach dieser Bestimmung erstattet. |
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|
KGKK |
Keine Angaben |
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|
SGKK |
5 Anzeigen nach § 153d StGB |
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|
TGKK |
Keine Angaben |
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|
VGKK |
Keine Anzeigen im Zusammenhang mit Scheinfirmen |
|||||||||
|
VAEB |
Keine Anzeigen |
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KVT |
Anzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz (§§ 153c, 153e StGB) |
|
WGKK |
Siehe Ausführungen zur Frage 40 |
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NÖGKK |
Es
wurden 31 Strafanzeigen gem. § 153c StGB erstattet und 54 Anfragen der
Strafverfolgungsbehörden beantwortet, wodurch in diesen Fällen eine
Anzeigenerstattung überflüssig wurde; |
|
BGKK |
Im Jahr 2007 wurde eine Strafanzeige erstattet; der Grund für die verschwindend geringe Anzahl liegt in der Tatsache der amtswegigen Einleitung von Vorerhebungen bzw. der Verfahren |
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OÖGKK |
In 19 Fällen wurden Sachverhaltsdarstellungen erstattet; in weiteren 59 Fällen wurden seitens der Gerichte bereits strafrechtliche Erhebungen getätigt |
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StGKK |
Aufschlüsselungen nach Straftatbeständen sind nicht vorhanden |
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KGKK |
es wurden 97 Anzeigen erstattet |
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SGKK |
§
153c StGB: 103 Anzeigen |
|
TGKK |
Keine Angaben |
|
VGKK |
2 Anzeigen |
|
VAEB |
keine Anzeigen |
Der Hauptverband hat mir hiezu folgende Stellungnahmen der einzelnen diesbezüglich befragten Gebietskrankenkassen übermittelt:
In Wien hat die Kasse von einer Verurteilung wegen § 153d StGB Kenntnis. Eine Verurteilung nach § 153e StGB ist der WGKK nicht bekannt. Das Sozialbetrugsgesetz ist am 01.03.2005 in Kraft getreten. Bei Betrugsfällen sind umfangreiche Erhebungen erforderlich. Die Strafverfahren werden jedoch öfters wegen unbekannten Aufenthaltes gem. § 197 StPO (ehem. § 412) abgebrochen.
§ 153d StGB: Festzuhalten ist, dass bisher nur eine der insgesamt 16 Anzeigen unserer Kasse in den Jahren 2005, 2006 und 2007 zu einer Verurteilung führte. Gerade dabei handelte es sich jedoch um einen „kleinen Fisch“, der für einen Betrag von weniger als € 10.000 verurteilt wurde und offenbar als Einzeltäter und nicht als Mitglied eines kriminellen Netzwerkes handelte.
Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Bislang ist erst eine Verurteilung nach § 153d StGB bekannt, wobei in diesem Fall auch der Privatbeteiligtenzuspruch über den vollen Schadensbetrag (also nicht nur über die Dienstnehmeranteile) erwirkt werden konnte.
Die Verfahren nach § 153c StGB enden erfahrungsgemäß mit einem Schuldspruch; alle Verfahren nach § 153d StGB endeten mit einem Schuldspruch; 1 Verfahren nach § 153e StGB endete mit erstinstanzlicher Verurteilung, 1 Verfahren nach § 153e StGB läuft noch.
Beide Verfahren befinden sich im Stadium der Vorerhebung/Voruntersuchung oder der Hauptverhandlung, wurden jedoch noch nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen