311/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.04.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am März 2007280307
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0018-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 324/J betreffend „Förderparadies Rumänien“ und Auswirkungen auf den heimischen Arbeitsmarkt, welche die Abgeordneten Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen am 15. Februar 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Bestände österreichischer Direktinvestitionen in Rumänien beliefen sich in den Jahren 2002 und 2003 auf 0,6 Mrd. Euro, 2004 auf 1,6 Mrd. Euro, 2005 auf 2,1 Mrd. Euro und Ende 2006 auf 5,5 Mrd. Euro, wobei die Daten für die letzten beiden Jahre auf Hochrechnungen beruhen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Hier kann nur die Anzahl der bei österreichischen Investoren in Rumänien beschäftigten Personen genannt werden. Die letzt verfügbaren Daten der OeNB für 2004 weisen einen Wert von 44.900 aus.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Diesbezüglich erfolgt keine statistische Datenerfassung. Beachtung verdient jedoch eine Studie der Autoren Gabor Hunya und Anna Iara, veröffentlicht im WIIW Research Report 326 vom April 2006, derzufolge es bei 10 von 11 österreichischen Unternehmen im Zuge des Auslandsengagements in Rumänien zu einer Zunahme der Beschäftigtenzahl im Inland, und zwar sowohl im Produktions-, als auch im Management- und Dienstleistungsbereich, gekommen ist.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Es gibt keinen Anlass, an der Gesetzeskonformität des Handels der Wirtschaftskammer Österreich zu zweifeln.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch Auslandsinvestitionen keine negativen, sondern vielmehr positive Effekte für den heimischen Arbeitsmarkt erfolgen, indem sie die Betriebsstandorte in Österreich absichern. Das WIFO hat errechnet, dass durch die Ostöffnung insgesamt rund 77.000 zusätzliche Arbeitsplätze in Österreich geschaffen wurden.
Davon unabhängig ist im Regierungsprogramm der Bundesregierung vorgesehen, dass die Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und bei der Dienst-leistungsfreiheit genutzt werden, um den österreichischen Arbeitsmarkt und die Grenzregionen auf die Öffnung gegenüber Mittel- und Osteuropa vorzubereiten. Dafür sind etwa folgende Maßnahmen geplant:
· Saisonniers: Vorrang für EU-Angehörige ohne Freizügigkeit. Im Bereich der Landwirtschaft soll nach dreijähriger Tätigkeit einer Person als Saisonier die Tätigkeitsdauer ab dem vierten Jahr auf neun Monate verlängert werden.
· Bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen Staaten: Während der Übergangsfristen sollten bilaterale Beschäftigungsabkommen mit den neuen Mitglied-staaten, vorrangig mit den Nachbarstaaten, abgeschlossen werden.
· Grenzüberschreitende Kooperation der nationalen AMS, insbesondere in den Grenzregionen.
· Schlüsselkräfte: Flexibilisierung innerhalb des bestehenden Schlüsselkräfte-Kontingents. Bedarfsfeststellung durch Regierung, Sozialpartner, AMS und WIFO für die jeweils nächsten 24 Monate.
· Fachkräfte: Für Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ist in Branchen mit besonderem, aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotential nicht abdeckbaren Bedarf eine flexible Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen vorgesehen. Dabei sind die Sozialpartner im Rahmen einer Arbeitsmarktprüfung anzuhören um allfällige Begleitmaßnahmen vorzuschlagen.
· Forscher: Weitergehende Ausnahme für Forscher aus dem Ausländerbeschäf-tigungsgesetz, die deren Tätigkeit auch über reine Forschungseinrichtungen hinaus in allen Bereichen der Wirtschaft ermöglicht. Weiters sollen Forscher aufenthaltsrechtlich durch entsprechende Anpassungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz den Schlüsselkräften gleichgestellt werden.
· Umfassende Integration zugezogener Migranten und Migrantinnen.
Weiters wird für ein EU-weites Verwaltungsvollstreckungsabkommen im Rahmen der nationalen Umsetzungen der Dienstleistungsrichtlinie eingetreten, um Sozial- und Lohndumping wirkungsvoll bekämpfen zu können.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die in der Antwort zu Frage 3 genannte Studie kommt auch zum Schluss, dass die Umsätze jener österreichischen Unternehmen, die in Rumänien investiert haben, gestiegen sind. Österreichische Investitionen in Rumänien bestehen vor allem in Großinvestitionen österreichischer Konzerne und Banken wie OMV, Erste Bank, Raiffeisen, BA-CA, Volksbank, Wiener Städtische, Grazer Wechselseitige, die Kaindl-Gruppe, Holzindustrie Schweighofer, Immorent, Immoeast, die Brau Union, Agrana, Baumit, Wienerberger und andere, die zur Gänze durch Übernahmen rumänischer Unternehmen erfolgt sind. Daraus geht hervor, dass sich die in der Frage zum Ausdruck kommenden Befürchtungen nicht bewahrheitet haben.