3121/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am 8. Jänner 2008 unter der Nr. 3103/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Viel Show um Nichts“: Mittel aus dem Auslandskatastrophen-fonds für das Tsunami-Hilfsprogramm gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs halte ich fest, daß am 1. Jänner 2005 das Bundesgesetz über den Hilfs-fonds für Katastrophenfälle im Ausland (Auslandskatastrophenfondsgesetz) in Kraft getreten ist. Mit diesem Bundesgesetz wurde der Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland“ errichtet. Dieser Fonds wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten verwaltet. Der Fonds hat das Ziel, Maßnahmen im Zusammenhang mit Katastrophenfällen im Ausland zu finanzieren, die der Beseiti-gung von Katastrophenschäden und der humanitären Hilfe dienen.

Die Budgetmittel für den Fonds werden vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt. Über die Verwendung der Mittel des Fonds entscheidet in jedem einzelnen Katastrophenfall die Bundesregierung.


Gemäß §4 des Auslandskatastrophenhilfegesetzes kann die begleitende Kontrolle einzelner Maßnahmen des Fonds von der Bundesregierung einzelnen Beiräten über-tragen werden, deren Mitglieder von der Bundesregierung zu bestellen sind. Ein sol-cher Beirat (Tsunami-Beirat“) wurde von der Bundesregierung[1] zur begleitenden Kon-trolle für die von der Bundesregierung beschlossenen projektorientierten Hilfsmaßnah-men in den von der Flutkatastrophe am 26.12.2004 betroffenen Gebieten beim Bun-desministerium für Finanzen eingerichtet. Dieser Beirat hat eine Berichtspflicht gegen-über der Bundesregierung.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Zuständigkeit für internationale Katastro-phenhilfe gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt.

Zu den Fragen 1 bis 7 sowie 9:

Ø      Warum gab es in den Jahren 2006 und 2007 nicht mehr Bemühungen seitens der Bundesregierung um entwicklungspolitisch sinnvolle Projekte in den vom Tsunami getroffenen Ländern, die aus Mitteln des Auslandskatastrophenfonds hätten ge-deckt werden können?

Ø      Warum erhielt die Austrian Development Agency (ADA) keine Mittel des Auslands-katastrophenfonds?

Ø      Warum wurden keine Tsunami-Projekte internationaler Organisationen (v.a. der UNO) aus dem Auslandskatastrophenfonds finanziell unterstützt?

Ø      Ist daran gedacht, die 2005 vollmundig versprochenen aber nicht abgerufenen 25 Mio., die aus Mitteln des Auslandskatastrophenfonds für Projekte im Tsunami-Ge-biet verwendet werden sollten, der ADA für die im europäischen Vergleich sowieso sehr niedrig dotierte österreichische Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Und wofür werden die versprochenen Mittel dann eingesetzt?

Ø      Was ist mit den für die Rehabilitation der Bahnlinie ursprünglich genehmigten 5 Mio. geschehen? Sind diese wieder in den Bundeshaushalt eingeflossen? Warum wurde nicht darauf gedrängt, ein anderes ähnliches Projekt damit zu finanzieren?

Ø      Wann werden die Berichte des Beirats des Auslandskatastrophenfonds aus den Jahren 2005 bis 2007 dem Parlament übermittelt? Warum ist dies bisher nicht geschehen?

Ø      Ist künftig daran gedacht, das Parlament regelmäßig über die beim Auslandskatas-trophenfonds eingereichten Projekte sowie die Tätigkeit der von der Regierung ein-gesetzten Beiräte zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form und in welchen Zei-tabständen? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Welche Verbesserungen planen Sie für die Koordination künftiger internationaler Katastrophenfälle, damit nicht wieder Viel Show um Nichts“ mit hohlen Verspre-chungen der Bundesregierung gespielt wird?


Diese Fragen betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts.

Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 3104/J durch die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten so-wie der parlamentarischen Anfrage Nr. 3105/J durch den Bundesminister für Finan-zen.

Auf Grund der Erfahrungen mit dem Tsunami-Hilfsprogramm erscheint es überlegenswert, hinkünftig eine führende Zuständigkeit eines Bundesministeriums eindeutig festzulegen.

Zu Frage 8:

Ø       Wie beurteilen Sie die Tätigkeit des von der Regierung eingesetzten Koordinators Ernst Strasser? Welche Kosten entstanden der Republik aus seiner Koordinato-rentätigkeit? War vereinbart, dass seine Tätigkeit lediglich in der Sammlung und Dokumentation der geplanten Tsunami-Projekte bestehen sollte? Warum wurde nicht von vornherein jemand bestellt, der auch entwicklungspolitisches Know-How besitzt und dadurch die Einbeziehung entwicklungspolitischer Kriterien in die Pro-jekt-Entscheidung garantieren kann?

Die frühere Bundesregierung[2] hat Bundesminister a.D. Dr. Ernst Strasser die koordi-nierende Funktion für die Initialphase der Wiederaufbauhilfe übertragen. Dadurch sollte ein Informationsfluss zwischen den an der Wiederaufbauhilfe beteiligten Ge-bietskörperschaften, den Nicht-Regierungsorganisationen und anderen Hilfsinitia-tiven gewährleistet werden. Dr. Strasser übte diese Funktion ehrenamtlich aus, in infrastruktureller Hinsicht erfolgte die Unterstützung durch das Bundesministerium für Inneres.

Bezüglich sonstiger Fragen im Zusammenhang mit der Bestellung von Dr. Strasser als Koordinator der Wiederaufbauhilfe wird daher auf die Zuständigkeit des Bundes-ministeriums für Inneres verwiesen.

Zur Frage der Kosten verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen An-frage 2660/J vom 14. Feber 2005.



[1] Ministerratsbeschluss wurde vom BMF eingebracht, Beschlussprotokoll Nr. 105/10.

[2] Ministerratsbeschluss wurde von Bundeskanzler und Vizekanzler eingebracht, Beschlussprotokoll
Nr. 77/12.