3123/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.03.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0004-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3105/J vom 8. Jänner 2008 der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Viel Show um Nichts“: Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds für das Tsunami-Hilfsprogramm, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die einzelnen Fragestellungen, sofern diese in die Zuständigkeit meines Ressorts fallen, im Detail eingehe, halte ich zu den in den einleitenden Bemerkungen zur gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage getroffenen Ausführungen hinsichtlich des Projektes zur Rehabilitation einer Eisenbahnlinie in Sri Lanka mit, dass für dieses ein Finanzierungspaket bestehend aus Zuschussmitteln des Auslandskatastrophenfonds (€ 5 Mio.), einem österreichischen Soft Loan–Kredit (Kreditvolumen: € 7 Mio.) und einer kommerziellen Finanzierung (Kreditvolumen. € 8 Mio.) im Rahmen des österreichischen Ausfuhrförderungsverfahrens angedacht war. Aus Sicht der Zuständigkeit meines Hauses für das österreichische Soft Loan-Verfahren ergibt sich dazu folgender Sachverhalt:
Das ursprünglich von der ÖBB Infrastruktur Betrieb GmbH im Juli 2005 angepeilte Projekt der Wiederherstellung der Eisenbahnstrecke Colombo-Matara, für das der Ministerrat in seinem Beschluss vom 2. Juni 2005 Finanzmittel aus dem Auslandskatastrophenfonds im Ausmaß von 5 Millionen Euro vorgemerkt hatte, wurde letztendlich an einen indischen Mitbewerber vergeben. Der Vorschlag Sri Lankas, die Rehabilitierung eines Eisenbahnstreckenabschnittes an der Ostküste als Ersatzprojekt vorzusehen, wurde von der ÖBB Infrastruktur Betrieb GmbH angenommen und führte schließlich zu einer entsprechenden Umwidmung der Finanzmittel mit Ministerratsbeschluss vom 16. März 2006.
Im April 2007 teilte die ÖBB Infrastruktur Betrieb GmbH ihren Rückzug von diesem Auslandsprojekt mit. Nachdem die singhalesische Seite in weiterer Folge jedoch nachhaltig für eine Projektrealisierung eintrat, erklärte sich Ende Juli 2007 ein anderes österreichisches Unternehmen bereit, in dieses Projekt als neuer österreichischer Konsortialführer einzusteigen. Als sich anlässlich detaillierter Projektprüfungen im November/Dezember 2007 herausstellte, dass nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der zur Rehabilitation vorgesehenen Eisenbahnstrecke unmittelbar von der Tsunami-Katastrophe betroffen war, wurde von einer Inanspruchnahme von Finanzmittel aus dem Auslandskatastrophenfonds Abstand genommen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Hierzu verweise auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3104/J durch die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten.
Zu 2.:
Auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 11. Jänner 2005 hat die Bundesregierung für Soforthilfe und Wiederaufbau für die von der Tsunamikatastrophe in SO-Asien betroffenen Gebiete ein projektorientiertes Finanzierungsziel des Bundes in Höhe von 34 Millionen Euro für drei Jahre festgelegt. Die budgetäre Umsetzung erfolgte als sogenannte bundesfinanzgesetzliche Überschreitungsermächtigung, die einen Ausgabenrahmen zur Finanzierung entsprechender Projekte und keineswegs eine Ausgabenverpflichtung des Bundes darstellt.
Über die Verwendung der Mittel des Fonds entscheidet gemäß § 3 des Auslandskatastrophenfondsgesetzes in jedem einzelnen Fall die Bundesregierung. Der gemäß § 4 des Auslandskatastrophenfondsgesetzes eingerichtete Beirat zur begleitenden Kontrolle der projektorientierten Hilfsmaßnahmen in den vom Tsunami vom 26. Dezember 2004 betroffenen Gebieten berichtet einmal jährlich an die Bundesregierung. Durch diese Maßnahmen ist die völlige Transparenz sichergestellt. Eine Übermittlung der Berichte des Beirates an das Parlament ist im Auslandskatastrophenfondsgesetz nicht vorgesehen.
Zu 5.:
Bundesminister aD. Dr. Ernst Strasser hat sich auf Grund seiner hohen persönlichen und fachlichen Qualifikationen als langjähriger Präsident des Niederösterreichischen Hilfswerks in seiner ehrenamtlichen Funktion, insbesondere bei der Zusammenarbeit und Koordination der NGO´s mit den staatlichen Stellen bestens bewährt.
Zu 6.:
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sind die bestehenden Finanzierungsinstrumente bestens geeignet und ausreichend, um bei nationalen und internationalen Katastrophen, selbst im Ausmaß eines Tsunami wie im Dezember 2005, rasch, angemessen und flexibel von Seiten des Bundes reagieren zu können. Im Übrigen liegt die ressortübergreifende Gesamtkoordination beim Bundeskanzleramt.
Mit freundlichen Grüßen