3125/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am  10.01.2009 unter der Nummer 3113/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nach wie vor kommt es häufig zu offenkundig unberechtigten Anträgen, die von den Betroffenen nach Darstellung der gesetzlichen Grundlagen sofort zurückgezogen wurden. Diese Anträge finden keinen Eingang in eine Statistik; die tatsächliche Anzahl der Anträge kann daher nicht genannt werden.

 

Zu Frage 2:

3337.

Eine regionale Auswertung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich.

Wien

Stmk

Sbg

Ktn

Tirol

Vbg

Bgld

Summe

899

248

285

270

179

131

206

91

42

2.351

 


Zu Frage 3:

Mit Stichtag 01.01.2008 gab es  3.233 sonstige Abfrageberechtigte.

Eine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehende regionale Auswertung ist nicht verfügbar.

 

Zu Frage 4:

Eine bescheidmäßige Abweisung eines Antrages war bislang 5 mal erforderlich. 2007 mussten keine Anträge abgelehnt werden, da unberechtigte Anträge nach Darstellung der Rechtslage zurückgezogen wurden. Gründe für die Zurückziehung waren zumeist, dass die Antragsteller falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten einer solchen Abfrage hatten oder einsahen, dass sie keinen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmenden Bedarf glaubhaft machen können.

 

Zu Frage 5:

Bisher wurde an 22 Antragsteller mit Sitz im EU-Ausland die Berechtigung eingeräumt,
davon 21 Antragsteller aus Deutschland und 1 Antragsteller aus Schweden. Es handelte sich dabei um  Rechtsanwälte, Inkassobüros und  sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu Frage 6:

42

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 7:

6

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 8:

35

Eine Unterbindung.

 

Zu Frage 9:

54

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 10:

63

Keine unterbunden.


Zu Frage 11:

35

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 12:

1.975

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 13:

32

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 14:

33

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 15:

264

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 16:

9

Diese Vereine fallen in folgende Kategorien: gemeinnützige Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Kraftfahrvereinigungen sowie Dachorganisationen österreichweit tätiger Genossenschaften und Bauvereine. Keine unterbunden.

 

Zu Frage 17:

Neben den oben bereits genannten sind sonstige Abfrageberechtigte insbesondere folgenden Branchen zuzurechnen: Gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, Energieversorgungsunternehmungen, Verkehrsbetriebe, Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser,  Fahrschulen und sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu den Fragen 18, 30 und 31:

Im Jahr 2007 wurden in Summe 1.838.286 Abfragen  durch sonstige Abfrageberechtigte durchgeführt.                                            

 

 

 

 

 

 

Branchenbezeichnung

Abfragen

Auskunfteien

7.936

Banken

66.445

Detekteien

1.703

Fahrschulen

183.163

Inkassobüros

97.840

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

3.826

Vermessungswesen

1.049

Notare

1.080

Rechtsanwälte

235.416

Sonstige

923.904

Vereine

29.716

Versicherung

282.755

Versicherungsmakler

2.848

Wirtschaftstreuhänder

123

Ziviltechniker

482

                                     Summe:                                             1.838.286

 

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Auf Basis der monatlichen Abrechnung wird mit statistischen Mitteln erhoben, ob es im Schnitt zu grob abweichenden Durchschnittswerten gekommen ist. Diese Verdachtsmomente werden eingehend geprüft.  Ergibt die statistische Erhebung keine Auffälligkeiten, wird nach dem Zufallsprinzip geprüft. Eine Anzeige führt selbstverständlich ebenfalls zu einer Überprüfung.

2007 wurden zwei Dutzend derartige Überprüfungen durchgeführt. Es ist beabsichtigt, 2008 in zumindest derselben Anzahl Überprüfungen durchzuführen.

 

Zu Frage 21:    

Von den positiv erledigten Anträgen war es 2007 nicht erforderlich, einen vom Antragsteller namhaft gemachten Verantwortlichen abzulehnen.

 

Zu Frage 22:

 

6

Auskunfteien

52

Bank

41

Detekteien

376

Fahrschulen

42

Inkassobüros

270

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

12

Vermessungswesen und Ziviltechniker

32

Notare

2099

Rechtsanwälte

343

Sonstige

5

Vereine

49

Versicherung                  

54

Versicherungsmakler

24

Wirtschaftstreuhänder

 

Zu den Fragen 23 und 24:  

Es wurde für den Zugang zum ZMR gemäß § 9 MeldeV eine umfassende technische Spezifikation definiert, die auch alle Sicherheitsauflagen nach dem aktuellen Standard umfasst. Wenn diese technischen Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Zugang zum ZMR nicht aufgeschaltet. Bisher haben alle sonstigen Abfrageberechtigten diese Standards erfüllt. Es gab 2007 keinen Anlass für weitere Kontrollen gemäß § 9 MeldeV.

 

Zu den Fragen 25, 26 und 28:

Im Jahr 2007 wurde in einem Fall ein Verfahren gemäß § 16a Abs. 7 MeldeG eingeleitet und die entsprechende Abfrageberechtigung unterbunden. Das Verfahren bezog sich auf eine Detektei. Die Unterbindung erfolgte aus den Gründen des § 16a Abs. 7 Z.1 MeldeG.    

 

Zu Frage 27:

Keines.

 

Zu Frage 29: 

Im Jahr 2007 wurden in Summe 29.068.748 Abfragen durch Gemeinden und sonstige abfrageberechtigte Behörden durchgeführt.

 

Zu Frage 32:     

2007:    € 6,626.738

2008:    € 7,010.000 (geschätzt)

 

Zu Frage 33:

Mit Stichtag 01.02.2008 waren in Summe 24.165 Auskunftssperren gesetzt. Da die Genehmigung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, kann nicht beantwortet werden, wie viele Anträge abgelehnt wurden, bzw. falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe dafür maßgeblich waren. Eine Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich.

 

Zu Frage 34:

Soweit eine Auskunftssperre nicht von Amts wegen veranlasst wird, hat der Antragsteller
€ 13,20 an Antragsgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Antragsgebühr sind noch Beilagengebühren in der Höhe von € 3,60 je Bogen bis zu höchstens € 21,80 einzuheben, wenn dem Antrag solche angeschlossen sind.

 


Zu den Fragen 35 und 37:

Von sonstigen Abfrageberechtigten wurden Kostenersätze und Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 2,731.551,-- eingehoben.

Eine Auswertung getrennt nach Kostenersatz und Verwaltungsabgaben ist nicht möglich.

Es wird von einer leichten Steigerung der Einnahmen ausgegangen.

 

Zu Frage 36:

Von    Behörden    wurden    Einnahmen    in    der    Höhe    von    € 309.574,--    erzielt.

Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2008 erwartet.

 

Zu Frage 38:

Aus dem Titel E-Government konnten im Jahr 2007 € 300.000,- erzielt werden.
Ein ähnlicher Betrag  wird auch für 2008 erwartet.

 

Zu den Fragen 39 und 40:

Der Beantwortung der Fragen 39 und 40 in der Anfragebeantwortung AB 214/XXIII.GP ist nichts hinzuzufügen.