313/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.04.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0017-I/3/2007

Wien, am      2. April 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 319/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 und 4:

Mögliche gesundheitliche Belastungen aus dem Mobilfunkbereich werden im Auftrag meines Ressorts kontinuierlich vom Obersten Sanitätsrat (OSR) evaluiert. Eine Arbeitsgruppe des OSR, die sich u.a. aus führenden Wissenschafter/inne/n auf diesem Gebiet und Behördenvertreter/inne/n zusammensetzt, befasst sich mit dem Screening des aktuellen Standes von Forschung, Wissenschaft und Technik sowie mit den Entwicklungen auf dem Gebiet der Normen, Guidelines (Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP, WHO, ausländische Gesundheitsbehörden etc.) und Empfehlungen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe werden allgemeinverständliche Kurzinformationen mit Empfehlungen für die Bevölkerung sowie umfangreichere Hintergrundinformationen zu aktuellen Themen des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Mobilfunk Handys und Basisstationen, DECT Schnurlostelefone, WLANs, etc.) vorbereitet.

Die angesprochene finnische Studie ist Teil des internationalen „Interphone“-Projektes, in dessen Rahmen epidemiologische Studien aus 13 Ländern mit höherer statistischer Aussagekraft zusammengeführt werden sollen. Die Endergebnisse dieses Projektes werden für Ende 2007/Anfang 2008 erwartet. Beim derzeitigen Wissensstand ist nach wie vor eine vorsichtig-vorsorgliche Einstellung angezeigt, wie sie auch vom OSR befürwortet wurde. Dieser hatte einen vernünftigen Umgang mit Handys mit individueller Vermeidung unnötiger Exposition durch Handys, speziell auch für Kinder, propagiert.

 

Fragen 2 und 3:

Epidemiologische Studien sind auf Grund der benötigten hohen Fallzahlen und der komplexen Designs sehr aufwändig und sollten, auch nach den Empfehlungen von WHO und EU, nicht in isolierten Projekten, sondern nur im Rahmen internationaler Studien nach einheitlichen, validierten Studienplänen realisiert werden. Wesentliche Aufschlüsse zum Risiko von Hirntumoren im Zusammenhang mit Handy-Nutzung werden etwa im Rahmen des laufenden internationalen „Interphone“-Projektes für Ende 2007/Anfang 2008 erwartet.
Wesentlich für Österreich erscheint mir, die vielen unterschiedlichen Studien in diesem Bereich regelmäßig gesamtheitlich sichten und bewerten zu lassen und die daraus abgeleiteten Empfehlungen der Bevölkerung und den Fachkreisen zu kommunizieren. Im Rahmen der budgetären Möglichkeiten wird im Auftrag meines Ressorts seit Jahren in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen aufgrund aktueller Entwicklungen (z.B. Erscheinen neuer Empfehlungen, Publikationen etc.) die einschlägige Literatur auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung gescreent. Die Ergebnisse dieser Recherchen werden dann dem Obersten Sanitätsrat zur Bewertung und Beschlussfassung übermittelt. Die Ergebnisse werden den Fachkreisen und der Bevölkerung über die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend zugänglich gemacht. In Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Forschungsinstitutionen und betroffenen Kreisen versucht mein Ressort, sowohl Forschung und Wissenschaft als auch Normung, Guidelines und Empfehlungen auf diesem Gebiet voranzutreiben.

 

Frage 5:

Die Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Homepage veröffentlicht. Der Folder für den vernünftigen Umgang mit Handys wird in aktualisierter Form zur Verfügung gestellt werden.

 

Frage 6:

Der Oberste Sanitätsrat und die in der Beantwortung zu den Fragen 1 und 4 genannte Arbeitsgruppe befassen sich mit der gegenständlichen Thematik und mit der Erstellung von Empfehlungen.

 

Frage 7:

Die jeweils aktualisierten Empfehlungen werden den anderen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als oberster Telekommunikationsbehörde, übermittelt.

 

Frage 8:

Die zu den Fragen 1 und 4 genannte Arbeitsgruppe wird auch zur Frage der DECT-Telefone Informationsmaterial ausarbeiten.

 

Frage 9:

Verschiedene Teilaspekte des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung werden bereits im Rahmen anderer gesetzlicher Regelungen behandelt. Mein Ressort prüft Sinnhaftigkeit und Modalitäten eines allfälligen eigenständigen Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender/elektromagnetischer Strahlung.

 

Fragen 10 und 11:

Die Tätigkeit meines Ressorts auf diesem Gebiet erfolgt in enger Kooperation mit Behördenvertreter/inne/n der in diesen Fragen angesprochenen Ressorts (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie). In Abhängigkeit von den in der Beantwortung zu Frage 9 angeführten Überlegungen könnten erforderlichenfalls entsprechende Initiativen mit den beiden genannten Ressorts geprüft werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin