313/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.04.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0017-I/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 319/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 und 4:
Mögliche
gesundheitliche Belastungen aus dem Mobilfunkbereich werden im Auftrag meines
Ressorts kontinuierlich vom Obersten Sanitätsrat (OSR) evaluiert. Eine
Arbeitsgruppe des OSR, die sich u.a. aus führenden Wissenschafter/inne/n
auf diesem Gebiet und Behördenvertreter/inne/n zusammensetzt, befasst sich
mit dem Screening des aktuellen Standes von Forschung, Wissenschaft und Technik
sowie mit den Entwicklungen auf dem Gebiet der Normen, Guidelines
(Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP, WHO, ausländische
Gesundheitsbehörden etc.) und Empfehlungen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe
werden allgemeinverständliche Kurzinformationen mit Empfehlungen für
die Bevölkerung sowie umfangreichere Hintergrundinformationen zu aktuellen
Themen des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Mobilfunk Handys und
Basisstationen, DECT Schnurlostelefone, WLANs, etc.) vorbereitet.
Die angesprochene finnische Studie ist Teil des internationalen „Interphone“-Projektes, in dessen Rahmen epidemiologische Studien aus 13 Ländern mit höherer statistischer Aussagekraft zusammengeführt werden sollen. Die Endergebnisse dieses Projektes werden für Ende 2007/Anfang 2008 erwartet. Beim derzeitigen Wissensstand ist nach wie vor eine vorsichtig-vorsorgliche Einstellung angezeigt, wie sie auch vom OSR befürwortet wurde. Dieser hatte einen vernünftigen Umgang mit Handys mit individueller Vermeidung unnötiger Exposition durch Handys, speziell auch für Kinder, propagiert.
Fragen 2 und 3:
Epidemiologische
Studien sind auf Grund der benötigten hohen Fallzahlen und der komplexen
Designs sehr aufwändig und sollten, auch nach den Empfehlungen von WHO und
EU, nicht in isolierten Projekten, sondern nur im Rahmen internationaler
Studien nach einheitlichen, validierten Studienplänen realisiert werden. Wesentliche
Aufschlüsse zum Risiko von Hirntumoren im Zusammenhang mit Handy-Nutzung
werden etwa im Rahmen des laufenden internationalen
„Interphone“-Projektes für Ende 2007/Anfang 2008 erwartet.
Wesentlich für Österreich erscheint mir, die vielen unterschiedlichen
Studien in diesem Bereich regelmäßig gesamtheitlich sichten und
bewerten zu lassen und die daraus abgeleiteten Empfehlungen der
Bevölkerung und den Fachkreisen zu kommunizieren. Im Rahmen der
budgetären Möglichkeiten wird im Auftrag meines Ressorts seit Jahren
in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen aufgrund
aktueller Entwicklungen (z.B. Erscheinen neuer Empfehlungen, Publikationen
etc.) die einschlägige Literatur auf dem Gebiet des Schutzes vor
nichtionisierender Strahlung gescreent. Die Ergebnisse dieser Recherchen werden
dann dem Obersten Sanitätsrat zur Bewertung und Beschlussfassung
übermittelt. Die Ergebnisse werden den Fachkreisen und der
Bevölkerung über die Homepage des Bundesministeriums für
Gesundheit, Familie und Jugend zugänglich gemacht. In Zusammenarbeit mit
anderen Behörden, Forschungsinstitutionen und betroffenen Kreisen versucht
mein Ressort, sowohl Forschung und Wissenschaft als auch Normung, Guidelines
und Empfehlungen auf diesem Gebiet voranzutreiben.
Frage 5:
Die Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Homepage veröffentlicht. Der Folder für den vernünftigen Umgang mit Handys wird in aktualisierter Form zur Verfügung gestellt werden.
Frage 6:
Der Oberste Sanitätsrat und die in der Beantwortung zu den Fragen 1 und 4 genannte Arbeitsgruppe befassen sich mit der gegenständlichen Thematik und mit der Erstellung von Empfehlungen.
Frage 7:
Die jeweils aktualisierten Empfehlungen werden den anderen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als oberster Telekommunikationsbehörde, übermittelt.
Frage 8:
Die zu den Fragen 1 und 4 genannte Arbeitsgruppe wird auch zur Frage der DECT-Telefone Informationsmaterial ausarbeiten.
Frage 9:
Verschiedene Teilaspekte des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung werden bereits im Rahmen anderer gesetzlicher Regelungen behandelt. Mein Ressort prüft Sinnhaftigkeit und Modalitäten eines allfälligen eigenständigen Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender/elektromagnetischer Strahlung.
Fragen 10 und 11:
Die Tätigkeit meines Ressorts auf diesem Gebiet erfolgt in enger Kooperation mit Behördenvertreter/inne/n der in diesen Fragen angesprochenen Ressorts (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie). In Abhängigkeit von den in der Beantwortung zu Frage 9 angeführten Überlegungen könnten erforderlichenfalls entsprechende Initiativen mit den beiden genannten Ressorts geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin