315/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.04.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0023-I/3/2007

Wien, am      2. April 2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 341/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Obwohl ich erst seit dem 1. März, mit In-Kraft-Treten der aktuellen Novelle des Bundesministeriengesetzes, für den „Tierschutz beim Transport“ zuständig bin, habe ich bereits konkrete Maßnahmen veranlasst. So wurde bereits der Entwurf für ein neues Tiertransportgesetz ausgearbeitet und in Begutachtung gesandt. Mein Ziel ist ein Gesamtpaket bestehend aus klaren rechtlichen Vorgaben, geeigneten Kontrollen und strengen Maßnahmen bei Verstößen.

 

Frage 2:

Es ist ein Mitarbeiter für dieses Thema fachlich zuständig, juristisch wird es von den bereits jetzt für Veterinärrecht und Tierschutz zuständigen Juristen mitbetreut.

 

Frage 3:

Ich möchte mir nicht anmaßen gesetzliche Anpassungen zu beschließen, dies ist das unbestrittene Recht des Parlaments. Ich habe mir aber vorgenommen so schnell wie möglich dem Ministerrat eine Regierungsvorlage vorzulegen. Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen wäre das Ende Mai möglich. Eine entsprechende gesetzliche Vorlage wurde bereits ausgearbeitet und in Begutachtung gesandt. Darin ist auch eine Anpassung der Strafbestimmungen vorgesehen.

 

Frage 4:

Selbstverständlich werden Tiertransportkontrollen durchgeführt und es ist auch davon auszugehen, dass alles wofür die Tiertransportgesetze Strafbestimmungen vorsehen, auch gestraft werden kann. Ausgenommen davon wäre nur der Fall, dass in den Tiertransportgesetzen strengere Vorschriften als in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vorgesehen sind oder dass das unmittelbar anzuwendende Gemeinschaftsrecht Regelungen schafft, die in den Transportgesetzen nicht enthalten sind. Für diese Fälle sind im Begutachtungsentwurf für das neue Tiertransportgesetz Strafmaßnahmen vorgesehen.

Über die Anzahl und Höhe der Strafen kann ich keine Aussage machen, siehe Antwort zu Frage 5.

 

Frage 5:

Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gilt seit dem 5. Jänner 2007, dementsprechend ist noch kein Bericht über die durchgeführten Kontrollen erstellt worden. Mit dem ersten Bericht gemäß dieser Verordnung kann spätestes mit 30. Juni 2008 gerechnet werden.

 

Frage 6:

Die Kontaktstelle ist im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eingerichtet. Die Aufgaben der Kontaktstelle werden von den für Tierschutz zuständigen Mitarbeitern wahrgenommen.

 

Frage 7:

In der Verordnung (EG) 1/2005 wird zwischen Kontrollstellen und geeigneten Orten für die Unterbringung von Tieren bei Verstößen unterschieden, wobei keine von beiden verpflichtend vorgeschrieben sind.

Der Entwurf für das neue Tiertransportgesetz sieht vor, dass die Landeshauptleute dem BMGFJ Krisenpläne vorlegen, durch die nachgewiesen wird, dass in Notfällen so schnell wie möglich Maßnahmen zum Schutz von Tieren getroffen werden können, insbesondere dass entsprechende Einrichtungen zur Versorgung und Betreuung der Tiere als Notversorgungsstellen zur Verfügung stehen. Derartige Einrichtungen existieren zum Großteil bereits, z.B. in Bergheim, Dornbirn, Radfeld, Spielfeld, Suben, Lind ob Velden. Da neben diesen explizit erwähnten Einrichtungen in einigen Bundesländern (Niederösterreich, Steiermark) mehrere Notversorgungsstellen zu Verfügung stehen, die im Bedarfsfall von der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde organisiert werden können, kann keine genaue Zahl genannt werden.


Mein Ressort unterstützt bereits seit 2 Jahren die Labestation in Drasenhofen und die ehemalige Grenzstation in Nickelsdorf, die ebenfalls im Eigentum meines Ressorts ist, kann im Notfall für die Versorgung von Tieren herangezogen werden.

 

Frage 8:

Gemäß Tiertransportgesetz Straße liegt es in der Entscheidung der Bundesländer Tiertransportinspektoren einzurichten. Es besteht jedoch auch für andere Organe (Amtstierärzte, Grenztierärzte, Organe der Straßenaufsicht) die Verpflichtung an der Vollziehung mitzuwirken.

Da es mir nicht zusteht in die Organisation der Verwaltung in den Bundesländern einzugreifen, möchte ich mit dem neuen Begutachtungsentwurf auf einen vermehrte Kontrolltätigkeit hinwirken.

 

Fragen  9,10 und 12:

Da TRACES nur die letzten 4 Monate abspeichert und das DATA-Warehouse (trotz Vorstellung und Ankündigung von Seiten der EU-Kommission) noch immer nicht funktioniert, wurden die entsprechenden Anfragen an die zuständige Stelle der Kommission mit dem Ersuchen um Auswertung weitergeleitet. Da im TRACES nur die Tierarten genannt sind und nicht deren Verwendungszweck könnte es sich als schwierig erweisen, seitens der Kommission die Abfrage in der gewünschten Weise durchzuführen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt nach Erhalt des Ergebnisses von der Kommission.

 

Frage 11:

Auf Grund einer einmonatigen Auswertung kann folgende Auskunft erteilt werden:

Durchschnittlich erfolgten täglich

27 Rindertransporte

15 Pferdetransporte

13 Schweinetransporte

6 Schaftransporte

2 Ziegentransporte

durch Österreich. Es handelt sich dabei sowohl um private als auch um kommerzielle Transporte, eine Unterscheidung kann nicht getroffen werden.

 

Frage 13:

Es werden keine Schlachttiere von Drittstaaten nach Österreich importiert.

 

Frage 14:

Der Begutachtungsentwurf für das neue Tiertransportgesetz sieht vor, dass für das gesamte Bundesgebiet ein Kontrollplan für organisierte und geplante Kontrollen erstellt wird. Dieser soll die Grundlage für dieses Anliegen bilden.

 

Frage 15:

Ich halte es für sinnvoll und klug zunächst die Anwendung und Auswirkung der neuen Gesetzte auf nationaler und EU-Ebene zu beobachten. Sollte sich dabei die Notwendigkeit nach Änderungen der Transportzeit ergeben bzw. sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies indizieren, so werde ich in den entsprechenden Gremien dafür eintreten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin