316/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.04.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0025-I/3/2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 359/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Die Rückmeldungen der Landesveterinärbehörden ergaben 0 - 9 amtlich zur Kenntnis gebrachte illegale Verbringungen von Hunden und Katzenwelpen pro Jahr. Als auffallend wurde auch bezeichnet, dass wesentlich weniger Hunde und Katzen gemäß RL 92/65/EWG i.d.l.g.F. im innergemeinschaftlichen Handel verbracht werden (im Unterschied dazu besteht die Möglichkeit der Verbringung von Hunde, Katzen und Frettchen im Privatreiserverkehr gemäß VO 998/2003).
Folgende Mängel konnten festgestellt werden:
- fehlende Kennzeichnung
- falsche/fehlende Heimtierausweise
- Nichteinhaltung des Tiertransportgesetzes
- fehlende Traces Meldungen
- ungültige Tollwutimpfungen
Das Problem wurde auch im Rahmen eines Treffens mit den Chefveterinären der angrenzenden Mitgliedstaaten diskutiert, wobei strengere Kontrollen in diesen Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen in Aussicht gestellt wurden.
Illegaler Tierhandel aus Drittstaaten kann meines Wissens über österreichische Grenzkontrollstellen angesichts der rigorosen und lückenlosen Grenzkontrollen durch Zollorgane und Grenztierärzt/innen weitgehend ausgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang darf auf die betriebseigenen Bestimmungen der Luftlinien hinsichtlich Tiertransporte verwiesen werden.
Fragen 2 bis 4:
Bereits bei der 3. Sitzung des Tierschutzrates, am 15. Juni 2005, wurde über den illegalen Hundehandel berichtet: Im Kofferraum von Autos, die Staatsbürgern des ehemaligen Ostblocks gehören, werden Welpen transportiert und angeboten. Die Tiere befinden sich oft in der Inkubationszeit und zeigen oft Verhaltensstörungen. Der Tierschutzrat sah jedoch keine Handlungsmöglichkeiten innerhalb seines Aufgabengebietes, überlegte aber, ob eventuell die Mobile Überwachungsgruppe des Zolls Ansprechpartner wäre.
Der Tierschutzrat beschäftigte sich bei der 5. Sitzung, am 22.2.2006, nochmals mit dem Thema Hundehandel. Auf Erkenntnis G 73/05-06 des Verfassungsgerichtshofes vom 7. Dezember 2005 (Abweisung des Antrags das Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften gemäß § 31 Abs. 5 TschG als verfassungswidrig aufzuheben) wurde hingewiesen.
Weiterführende Vorschläge zur Lösung dieser Problematik wurden nicht gemacht.
Ich glaube, dass nur durch eine vermehrte Information mit Hilfe der Tierärztinnen und Tierärzte über diese illegalen Machenschaften und mittels Initiativen der Ombudsmänner, von Tierschutzvereinen und Informationen der anerkannten Hundezuchtverbänden potentielle Käufer/innen für diese Problematik sensibilisiert und so die illegalen Geschäfte mit diesen Tiere eingedämmt werden .
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin