3167/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0005-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3158/J vom 10. Jänner 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2007, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Für das Jahr 2007 haben mir meine Expertinnen und Experten mitgeteilt, dass sich die Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit zur Information der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Jahr 2007 einschließlich der beauftragten Inseratenschaltungen und –kampagnen auf € 1.625.163,87 inklusive Umsatzsteuer belaufen. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass in diesem Gesamtbetrag selbstverständlich auch jene Kosten enthalten sind, welche ich im Zuge der Beantwortung der zum selben Themenkreis ergangenen schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 431/J vom 1. März 2007, Nr. 1286/J vom 6. Juli 2007, Nr. 1938/J vom 9. November 2007 und Nr. 2394/J vom 29. November 2007 bekannt gegeben habe. Maßnahmen der internen Kommunikation sowie Inserate aufgrund spezialgesetzlicher Verpflichtung, wie etwa Stellenausschreibungen, sind dabei nicht berücksichtigt.

 

 

Zu 2., 3. und 5.:

Die im Jahr 2007 geschaltenen Inserate und die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten waren bereits Gegenstand einer ausführlichen Beantwortung der Anfragen Nr. 431/J vom 1. März 2007, Nr. 1286/J vom 6. Juli 2007, Nr. 1938/J vom 9. November 2007 und Nr. 2394/J vom 29. November 2007. Hinsichtlich des darin abgehandelten Zeitraumes bis zum 2. Dezember 2007 verweise ich daher auf diese bereits ergangenen Anfragebeantwortungen.

 

 

Im daran anschließenden Zeitraum sind vom Bundesministerium für Finanzen nachstehend angeführte Inseratenschaltungen mit Gesamtkosten von netto € 101.754,62 beauftragt und bezahlt worden:

 

 

Medium

Einschaltdatum

Kosten

Bezirksblatt Bgld.

27.12.2007

€ 876,88

Bezirksblatt NÖ

27.12.2007

€ 1.767,29

Bezirksblatt Sbg.

27.12.2007

€ 1.317,24

Bezirksblatt Tirol

27.12.2007

€ 1.747,98

Furche

03.01.2008

€ 1.115,63

Heute Wien, NÖ, Bgld.

28.12.2007

€ 4.003,11

Kleine Zeitung

29.12.2007

€ 11.210,30

Krone

29.12.2007

€ 16.514,13

Kurier

29.12.2007

€ 7.427,93

Neue OÖ

28.12.2007

€ 318,07

OÖN

29.12.2007

€ 5.697,72

Presse

29.12.2007

€ 8.478,75

Salzburger Nachrichten

29.12.2007

€ 6.737,95

Standard

29.12.2007

€ 6.197,26

Tips

27.12.2007

€ 1.928,92

Top Tirol

29.12.2007

€ 10.190,05

Vorarlberger Nachrichten

29.12.2007

€ 8.300,86

Wann & Wo

30.12.2007

€ 2.305,58

Woche Kärnten

25.12.2007

€ 1.800,85

Woche Stmk. Ennstaler

27.12.2007

€ 571,20

Woche Stmk. Grazer Woche

27.12.2007

€ 1.454,78

Woche Stmk. Obersteirer

27.12.2007

€ 888,04

Woche Stmk. Südweststeirer Woche

27.12.2007

€ 904,10

 

Zu 4., 6 und 7.:

Wie mir meine Expertinnen und Experten berichten, wurden keine Druckkostenbeiträge geleistet, und das Bundesministerium für Finanzen hat sich im Jahr 2007 an keinen kofinanzierten Informationsmaßnahmen beteiligt.

 

Zu 8. und 9.:

Es wird der gesetzliche Auftrag gemäß § 2 Bundesministeriengesetz 1986 erfüllt. § 2 Bundesministeriengesetz 1986 hat die Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2) ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien normiert: die Reformziele, die getroffenen Maßnahmen und der Nutzen, der daraus für jeden Einzelnen entsteht, müssen den Österreicherinnen und Österreicher näher gebracht werden. Damit erkennt nicht nur jeder Einzelne den aus der Arbeit dieser Bundesregierung für ihn persönlich erwachsenden Vorteil, sondern es wird auch das für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutsame positive Grundklima geschaffen.

 

Bei der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wird selbstverständlich auf die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit höchstes Augenmerk gelegt. Die gesetzten Maßnahmen begründen dabei nach formalen und zugleich nach inhaltlichen Kriterien den Bezug zur Arbeit meines Ressorts und beziehen sich unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Im Vordergrund steht dabei zu jeder Zeit die objektive Information der Österreicherinnen und Österreicher zu den für sie bedeutsamen haushalts- und steuerrechtlichen Maßnahmen, wobei durch mediaplantechnische Aufbereitung auf Zielgruppenorientierung unter Berücksichtigung des Informationsgrades größter Wert gelegt wird.

 

Damit wird neben dem dargestellten gesetzlichen Auftrag auch den einschlägigen Empfehlungen des Rechnungshofes, welche dieser in seinem Wahrnehmungsbericht Reihe Bund 2003/2 auf Seite 49 formuliert hat, Rechnung getragen.

 

Die Erarbeitung eines Verhaltenskodex für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, wobei die Richtlinien des Rechnungshofes, aber auch internationale Vorbilder berücksichtigt werden sollen, wird von mir unterstützt. Diesbezüglich sollten aber auch staatliche beziehungsweise ausgegliederte Unternehmungen mit umfasst sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.