317/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.04.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 28. März 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0022-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 353/J betreffend benachteiligende Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen, welche die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 20. Februar 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Zu Punkt E.II.2.1 des genannten Berichts:
Gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), BGBl. I Nr. 82/2005, wird der Etappenplan Bundesbauten (§8 Abs. 2) erstellt. Dieser Plan dient zum Abbau baulicher Barrieren für die vom Bund genutzten Gebäude. Angemerkt wird, dass seit Herausgabe der ÖNORM B1600 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze), erstmals in der Fassung 08/1994, bei Neubauten, Generalsanierungen und größeren Umbauten diese Norm zur Anwendung kommt.
Zu Punkt E.II.2.3 des genannten Berichts:
Dem Erfordernis des § 8 Abs. 3 des BGStG wurde bzw. wird in den einschlägigen Förderungsrichtlinien im Baubereich durch Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung Rechnung getragen.
Bezüglich der übrigen Teile des Berichts verweise ich auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen 1058/J-NR der XXII. Gesetzgebungsperiode bzw. 4385/J-NR der XXI. Gesetzgebungsperiode, in denen ich bereits mitgeteilt habe, dass die meisten im gegenständlichen Bericht beanstandeten und in meinen Wirkungsbereich fallenden Bestimmungen bereits im Sinne einer Beseitigung der Benachteiligung behinderter Menschen geändert wurden. Ich habe in den genannten Beantwortungen im Einzelnen eine Übersicht über die geänderten bzw. nicht änderbaren Bestimmungen gegeben. Zwischenzeitlich haben sich daran keine über die oben genannten hinausgehenden Änderungen ergeben.