317/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.04.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 28. März 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0022-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 353/J betreffend benachteiligende Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen, welche die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 20. Februar 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Zu Punkt E.II.2.1 des genannten Berichts:

Gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), BGBl. I Nr. 82/2005, wird der Etappenplan Bundesbauten (§8 Abs. 2) erstellt. Dieser Plan dient zum Abbau baulicher Barrieren für die vom Bund genutzten Gebäude. Angemerkt wird, dass seit Herausgabe der ÖNORM B1600 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze), erstmals in der Fassung 08/1994, bei Neubauten, Generalsanierungen und größeren Umbauten diese Norm zur Anwendung kommt.

 

Zu Punkt E.II.2.3 des genannten Berichts:

Dem Erfordernis des § 8 Abs. 3 des BGStG wurde bzw. wird in den einschlägigen Förderungsrichtlinien im Baubereich durch Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung Rechnung getragen.

 

Bezüglich der übrigen Teile des Berichts verweise ich auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen 1058/J-NR der XXII. Gesetzgebungsperiode bzw. 4385/J-NR der XXI. Gesetzgebungsperiode, in denen ich bereits mitgeteilt habe, dass die meisten im gegenständlichen Bericht beanstandeten und in meinen Wirkungsbereich fallenden Bestimmungen bereits im Sinne einer Beseitigung der Benachteiligung behinderter Menschen geändert wurden. Ich habe in den genannten Beantwortungen im Einzelnen eine Übersicht über die geänderten bzw. nicht änderbaren Bestimmungen gegeben. Zwischenzeitlich haben sich daran keine über die oben genannten hinausgehenden Änderungen ergeben.