3170/AB XXIII. GP

 
Eingelangt am 10.03.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0004 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. MRZ. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 10. Jänner 2008, Nr. 3153/J,

betreffend Errichtung einer Kommission für Härtefälle

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Jänner 2008, Nr. 3153/J, betreffend Errichtung einer Kommission für Härtefälle, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die konstituierende Sitzung der koalitionsinternen Parteienkommission für Härtefälle fand am Montag, 25.02.2008 statt. Schwerpunkt der ersten Sitzung war insbesondere die Festlegung der Verfahrensabläufe und näheren Vorgangsweise. Festzuhalten ist, dass im ministeriellen Verfahrensablauf selbst dieser Kommission (mangels Behörden- bzw. Gerichtsfunktion) keine eigenständige Entscheidungsbefugnis zukommt. Darüber hinaus ist das Datenschutz-Gesetz zu beachten.

 

Die genannte Zahl von 7.500 betroffenen Betrieben ist für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) – gerade auch im Vergleich zu den eingereichten Anträgen auf Anerkennung als Sonder- oder Härtefall und den erfolgten Beurteilungen der Anträge – nicht näher nachvollziehbar.

 

2005 wurden 4.916 und 2006 2 Anträge auf Härte- oder Sonderfall positiv bewertet.

2005 wurden 3.264 und 2006 2 Anträge auf Härte- oder Sonderfall negativ bewertet.

 

Diese Zahlen wurden auch in der parlamentarischen Anfrage 1245/J-NR/2007 zu Frage 12 (positive bzw. negative Sonder- und Härtefälle) mitgeteilt.

 

In Summe wurden somit 8.184 Anträge auf Härte- oder Sonderfall gestellt, davon waren 721 Härtefallanträge.

 

Zu Frage 4:

 

Für den Ausgleich von Härtefällen stehen keine eigenen Mittel zur Verfügung. Eine von den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und deren Durchführungsbestimmungen abweichende Finanzierung hätte den Charakter einer (verbotenen) Beihilfe und wäre aus diesem Grunde unzulässig.

 

Zu Frage 5:

 

Die Möglichkeit der Beschwerdeerhebung an den Verfassungs- und/oder Verwaltungs­gerichtshof steht nach Abschluss des verwaltungsbehördlichen Verfahrens offen und wird im Bereich der Direktzahlungen im – mit anderen Bereichen vergleichbaren – üblichen Ausmaß in Anspruch genommen.

 

Zu Frage 6:

 

Die Mitgliedschaft bei einem Zuchtverband war bereits bisher nur im Bereich der Mutterkuh­prämie für Kalbinnen vorgesehen. Gemäß § 8 Abs. 3 Z 3 lit. h) MOG 2007 kann die Mutterkuh­prämie für Kalbinnen nunmehr sowohl für Betriebsinhaber gewährt werden, die Mitglied bei einem Zuchtverband sind als auch für Betriebsinhaber, die die Qualitätskriterien zur Milch- und/oder Fleischleistungsprüfung auf andere Weise belegen können.

 

Zu Frage 7:

 

Am 15.01.2008 fand die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses LE07-13 für das Österreichische Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 in Wien statt. Dieser hat mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammenzutreten und gemäß Art. 78 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 der wirksamen Umsetzung des Programms LE07-13 zu unterstützen.

Die Zusammensetzung des Begleitausschusses ist umfassend. Folgende Gruppen sind im Begleitausschuss stimmberechtigt:

·                       8 Vertreter von Ministerien,

·                       11 Vertreter von Ländern und Gemeinden

·                       7 Interessensvertreter von NGO’s

·                       7 Sonstige Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft.

Darüber hinaus gibt es noch 11 beratende Mitglieder im Begleitausschuss.

Die 33 Mitglieder des Begleitausschusses nach Organisationen sind in der nachstehenden Auflistung zu ersehen:

Stimmberechtigte Mitglieder des Begleitausschusses LE07-13 sind:

1.             programmfinanzierende Stellen:

a)   eine Person in Vertretung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Verwaltungsbehörde

b)   drei Personen in Vertretung der Programmschwerpunkte von Seiten des BMLFUW

c)   eine Person in Vertretung der für Umweltfragen zuständigen Bundesstelle

d)   eine Person in Vertretung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit

e)   je eine Person in Vertretung der im Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 definierten Programm­verantwortlichen Landesstellen

2.             eine Person in Vertretung des Bundesministers für Finanzen

3.             eine Person in Vertretung der für Gleichbehandlungsfragen zuständigen Bundesstelle

4.             je eine Person in Vertretung der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer Österreich, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes als Wirtschafts- und Sozialpartner

5.             je eine Person in Vertretung des Umweltdachverbandes und des Ökobüros als mit Umweltfragen befasste bundesweite Dachorganisationen

6.             eine Person in Vertretung der Biobäuerinnen und Biobauern Österreichs

7.             eine Person in Vertretung der Bergbäuerinnen und Bergbauern Österreichs

8.             eine Person in Vertretung des Landarbeiterkammertages Österreichs

9.             je eine für Fragen der Chancengleichheit von Frauen und Jugendlichen zuständige Person aus dem Nicht-Regierungsbereich

10.         eine für Fragen der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung zuständige Person aus dem Nicht-Regierungsbereich

11.         eine Person in Vertretung der lokalen Aktionsgruppen

12.         eine Person in Vertretung der Nationalparks

13.         je eine Person in Vertretung des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes

Weiters können Personen in Vertretung folgender Institutionen an den Sitzungen des Begleitausschusses LE07-13 mit beratender Stimme teilnehmen:

1.                 Die Europäische Kommission

2.                  drei Personen in Vertretung des BMLFUW aus den Bereichen Bildung, Forst und Schwerpunkt 4

3.                 eine Person in Vertretung der Zahlstelle

4.                 eine Person in Vertretung der in den Ländern für Naturschutz zuständigen Stelle

5.                 eine Person in Vertretung des österreichischen Netzwerks LE07-13[1]

6.                  je eine Person in Vertretung des Bundeskanzlers sowie der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz zur Sicherstellung der Kohärenz mit der Regionalförderung sowie den Strukturfondsprogrammen

7.                  eine Person in Vertretung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

Der Bundesminister:

 



[1] Die Nominierung erfolgt nach der Vergabe des Netzwerks