3171/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0002 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. MRZ. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 10. Jänner 2008, Nr. 3154/J,

betreffend Health Check der EU-Agrarpolitik

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Jänner 2008, Nr. 3154/J, betreffend Health Check der EU-Agrarpolitik, teile ich Folgendes mit:


 

Zu Frage 1:

 

Die Landwirtschaft war seit jeher in der österreichischen Klimastrategie als ein Sektor in der Reduktion der Treibhausgase einbezogen. Mit der Reduktion von 9,2 auf 7,9 Mt CO2-Äquivalent, die einen Trend von -14,1 % vom Basisjahr 1990 bis 2006 bedeutet, hat die Landwirtschaft bereits zum Klimaschutz beigetragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die österreichische Landwirtschaft auch in der Zukunft mit Maßnahmen innerhalb des Umweltprogramms (ÖPUL), insbesondere der biologischen Landwirtschaft sowie der Reduktion von Transportwegen aufgrund Forcierung regionaler Vermarktung und Erzeugung hochwertiger Bioenergie ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten wird.

 

Zu Frage 2:

 

Der Vorschlag der Kommission zur Frage der Berücksichtigung des Klimaschutzes in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zielt auf die Cross-Compliance (CC) Regelung ab. Die Bestimmungen der CC gelten für alle Landwirte in der Europäischen Union, unabhängig, welche Bewirtschaftungssysteme die Landwirte verfolgen. In der ersten Säule der GAP steht die Abgeltung der Produktionsleistung unter Beachtung strengerer Standards für Umwelt (und damit auch Klimaschutz), Lebensmittelsicherheit und Tierschutz im Vordergrund.

 

Darüber hinausgehende Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt, Tierschutz, Kulturlandschaftserhaltung und -pflege, Biodiversität etc. sollen über Anreizförderung auf freiwilliger Ebene in der 2. Säule der GAP, der Ländlichen Entwicklung (LE) abgegolten werden. Dies gilt insbesondere auch für Klimaschutzmaßnahmen. Maßnahmen mit positiven Klimaschutzbeiträgen wurden schon bisher im Rahmen des Programms „Ländliche Entwicklung“ gefördert und werden im neuen LE-Programm weiter ausgebaut. Beispiele dafür sind insbesondere die so genannten „Extensivierungsmaßnahmen“, wozu auch die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ gehört, die „Begrünungs- und Erosionsschutzmaßnahme“, sowie die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger“ etc. im Umwelt-programm. Positive Klimaschutzeffekte haben auch die Investitionsförderungen sowie Maßnahmen zur Diversifizierung der Ländlichen Wirtschaft im Grünen Pakt. Österreich ist somit auch hinsichtlich des Klimaschutzes im Programm Ländliche Entwicklung ein Vorreiter in der EU, wie dies ja am Beispiel der Förderung der Biologischen Wirtschaftsweise bereits allgemein anerkannt ist.

 

Im neuen, bereits laufenden Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums wurde den nachhaltigen Wirtschaftsmethoden abermals großer Raum gegeben. Dies führte im Jahr 2007 zu weiteren Steigerungen zum Beispiel der biologisch bewirtschafteten Flächen.

 

Bio-Fläche

Landwirtschaftliche Nutzfläche ohne Alm

Ackerland

2006

361.487 ha

142.964

2007

371.252 ha (+2,7%)

152.824 (+6,8%)

 

Der Vorschlag der EK zum Health-Check sieht aber auch vor, in der zweiten Säule der Agrarpolitik Anreize für Maßnahmen zur Abschwächung und Anpassung des Klimawandels anzubieten.

 

 

Zu Frage 3:

 

Da der Verpflichtungszeitraum mindestens 5 Jahre betragen muss, können neue ÖPUL-Verpflichtungen bis Herbst 2008 für die Förderungsjahre 2009 – 2013 begründet werden. Ein Umstieg von einer niedererwertigen in eine höherwertige Maßnahme ist auch noch 2010 möglich.

 

Im Entwurf des Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums war für biologisch wirtschaftende Betriebe vorgesehen, dass sie auch später noch in das Programm mit einer kürzeren Laufzeit einsteigen können. Geplant war, diese Betriebe rein aus nationalen Mitteln zu fördern. Wegen Bedenken der zuständigen Abteilung in der Europäischen Kommission wurde dieser Punkt aus dem Programm herausgenommen, um den zeitgerechten Abschluss der Verhandlungen nicht zu gefährden. Ich werde mich weiter bemühen, eine akzeptable Lösung für die Biobauern zu erreichen.

 

Zu Frage 4:

 

Cross Compliance ist eine Verknüpfung von Rechtsvorschriften (Grundanforderungen an die Betriebsführung und guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) mit den Direktzahlungen der ersten und zweiten Säule. Die Grundanforderungen an die Betriebsführung umfassen die Bereiche Umwelt, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie Tierschutz. Werden Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften begangen, so führt dies zu einer Kürzung der Direktzahlungen. Soziale Kriterien sind in den genannten Rechtsvorschriften in der Regel nicht enthalten, sodass sie auch bei CC nicht berücksichtigt werden können.

Im Rahmen des Health Check ist eine Diskussion der Grundanforderungen zu erwarten. Dabei ist darauf zu achten, die Grundanforderungen nicht mit Auflagen zu überfrachten und den Bereich möglichst einfach und für die Betroffenen machbar zu gestalten. Bezüglich der Berücksichtigung des Klimaschutzes im Bereich von CC sind die Vorschläge der Kommission abzuwarten. Österreich wird sich jedenfalls konstruktiv an der Diskussion beteiligen.

 

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

 

Der Bericht der EK zum Health Check enthält verschiedene Ideen betreffend mögliche Änderungen der GAP. Grundsätzlich soll der Health Check zu einer Anpassung der GAP an die aktuellen Gegebenheiten und nicht zu einer grundlegenden Reform führen. Daher sind die skizzierten Änderungen sehr genau auf ihre Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu analysieren und zu beurteilen.

 

Die österreichische Position zu den noch nicht vorliegenden konkreten Vorschlägen wird sich anhand folgender Eckpunkte orientieren:

-        Keine grundlegende Reform, sondern lediglich Anpassungen der GAP an die aktuellen Gegebenheiten;

-        Planungssicherheit für die Landwirte bis 2013;

-        Eine starke 1. Säule, die notwendig ist, um eine nachhaltige, flächendeckende und wettbewerbsfähige Landwirtschaft im Sinne des europäischen Agrarmodells abzusichern.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Selbstverständlich trete ich dafür ein, dass eine umfassende Folgenabschätzung der verschiedenen Modelle für eine Weiterentwicklung der GAP nach 2013 erfolgt. Dies gilt sowohl europaweit als auch national. Derzeit gibt es allerdings noch keine diesbezüglich offiziellen Modelle.

 

Zu Frage 10:

 

Österreich hat sich bisher in den entsprechenden EU-Gremien federführend für die Fortsetzung eines Milchmengensteuerungssystems in der EU eingesetzt und wird auch weiterhin diesen Standpunkt vertreten, da die Mengensteuerung einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Einkommen der Milcherzeuger insbesondere im benachteiligten Gebiet leistet. Es wird versucht, die anderen Mitgliedstaaten für eine Flexibilisierung des bestehenden Milchquotensystems zur besseren Reaktion auf die sich ändernden Marktentwicklungen zu gewinnen.

 

Die EK lässt aber in ihrer Mitteilung zum Health Check keinen Zweifel, dass sie keine Verlängerung der Milchquotenregelung vorschlagen wird, wobei sie die Mehrheit der Mitgliedstaaten aufgrund der derzeitig sehr guten Marktlage hinter sich weiß.

 

Wenn es zu einem Auslaufen der Milchquotenregelung im Jahr 2015 kommt, geht es für die österreichische Milchwirtschaft vor allem um Begleitmaßnahmen mit Bezug zur Milchproduktion zur langfristigen Absicherung derselben auch in Gebieten, wo die Milchproduktion die einzig mögliche Form der Bewirtschaftung darstellt.

 

Aufgabe der Politik ist es, die optimalen Rahmenbedingungen für die österreichischen Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger zu schaffen, um ihnen die Produktion, auch in benachteiligten Gebieten, zu ermöglichen. Ob ein Betrieb weitergeführt wird und dies als wirtschaftlich sinnvoll erachtet wird, liegt in der unternehmerischen Entscheidung jeder einzelnen Betriebsinhaberin und jedes einzelnen Betriebsinhabers und hängt von vielen Faktoren, letztendlich auch von der gesicherten Hofnachfolge ab.

 

Der Bundesminister: