3183/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0003-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,  am     . März  2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3114/J-NR/2008 betreffend Missstände bei der Brenner Eisenbahn GmbH, die die Abgeordneten Alois Gradauer und KollegInnen am 10. Jänner 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich nach Auskunft durch den ÖBB Konzern wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche sonstigen Feststellungen und Empfehlungen betreffend ein künftiges Einsparungspotential bei der Abteilung Personalmanagement wurden vom Rechnungshof an die Brenner Eisenbahn GmbH gerichtet?

 

Antwort:

Vom Rechnungshof wurde die Empfehlung einer Anpassung des Personalstandes an den jeweiligen Stand und Fortschritt der Bauarbeiten, d.h. zeitgerechter Aufbau des Personals zur Hochphase der Bauarbeiten aber dann auch wieder Reduktion der Mitarbeiter gegen Bauende ausgesprochen.

 

Fragen 2 und 3:

An welche Personen genau wurden großzügige Gehaltsvorschüsse in welcher Höhe genau vergeben?

 

Wie wurden diese großzügigen Gehaltsvorschüsse genau begründet?

 


Antwort:

Es wurden und werden Gehaltsvorschüsse auf Grund einer Dienstnehmervereinbarung an alle Mitarbeiter, die darum ansuchen und die in einer Dienstnehmerinformation geregelten Kriterien erfüllen, vergeben. Die Höhe ist mit 3 Monatsnettogehältern aber max. € 7.300,- und einer max. Laufzeit von 5 Jahren begrenzt.

 

Fragen 4 und 5:

Für welche prüfungsrelevanten Auslandsreisen genau wurden die Kosten übernommen?

 

Wie lautete der genaue Zweck dieser Auslandsreisen für die die Kosten übernommen wurden, welche Personen haben diese jeweils getätigt und wie hoch waren die jeweiligen Ausgaben?

Antwort:

Auf Aufforderung durch den damaligen Eigentümervertreter des BMVIT nahm ein Geschäftsführer der BEG an folgenden Auslandsreisen teil:

         Staatsbesuch des Herrn Bundespräsident Dr. Thomas Klestil im Iran (24.-27.1.2004)

         Kostenbeteiligung: € 1.750,-

Wirtschaftsmission von Herrn Vizekanzler und Verkehrsministers Hubert Gorbach nach China (2.-10.11.2004)

Kostenbeteiligung: € 3.465,-

 

Frage 6:

Welchem Geschäftsführer wurde in welchem Ausmaß und mit welcher Begründung Ersatzfreizeit gewährt?

 

Antwort:

Für Sonntage im Rahmen dieser beiden Auslandsreisen waren für den Geschäftsführer durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates die ihm zustehenden Ersatzruhetage genehmigt worden. Diese wurden aber vom Geschäftsführer nicht in Anspruch genommen.

 

Frage 7:

In welchem finanziellen Ausmaß wurde Kilometergeld unwirtschaftlich verrechnet?

 

Antwort:

Da einem der beiden Geschäftsführer der BEG lt. dessen Dienstvertrag vom BMVIT kein Dienstwagen zustand, sondern die Abrechnung der dienstlichen Fahrten mit dem PKW über das amtliche Kilometergeld erfolgte, befand der RH, dass bei den durch die über das gesamte Unterinntal verteilten Baustellen und die zwei Firmenstandorte Innsbruck und Vomp zurückzulegenden Dienstfahrten ein Dienstwagen wirtschaftlicher gewesen wäre.

 

Fragen 8 und 9:

Für welchen Mitarbeiter wurde eine zu hohe Abfertigung geleistet?

 

Wie hoch war diese Abfertigung, wie wurde die Auszahlung begründet und von wem genehmigt?

 

Antwort:

Die Leiterin der Rechtsabteilung der BEG war vom 1.1.1996 bis 30.6.2000, also 4,5 Jahre, im Unternehmen und hätte lt. Abfertigungsgesetz  Anspruch auf 2 Monatsentgelte gehabt. Im Rahmen der einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses wurden ihr vom damaligen Geschäftsführer der BEG 3 Monatsentgelte zugestanden.

 

Frage 10:

Welche Unternehmen haben die externen Beratungsleistungen erbracht, wie hoch war der finanzielle Aufwand dafür und von wem wurden diese beauftragt?

 

Antwort:

Im Rahmen der Neustrukturierung der gesamten Gesellschaft wurden seitens der ÖBB Beratungsunternehmen mit einer begleitenden Beratung der Prozesse beauftragt. Von den von der neuen Struktur erfassten Unternehmen - darunter auch der BEG - wurden die  vorgegebenen Kostenbeteiligungen geleistet, konkret seitens BEG unter diesem Titel

€ 10.000,- an McKinsey und € 8.500,- an Zehnder International.

 

Fragen 11, 12 und 13:

Wie viel hat das angeschaffte Dienstfahrzeug gekostet?

 

Für wen wurde das Dienstfahrzeug angeschafft?

 

Welcher Marke und Type war das Dienstfahrzeug?

 

Antwort:

Nach Informationen durch den ÖBB Konzern erfolgte die Anschaffung dieses Dienstkraftfahrzeuges nach Genehmigung durch das Präsidium des Aufsichtsrates auf Basis des Dienstvertrages – es handelte sich hierbei um einen Vorführwagen der Marke Jaguar, welches lt. Buchhaltungsaufzeichnungen inkl. Steuern € 50.327,- gekostet hatte - für den ehemaligen Geschäftsführer.

 

 

Frage 14:

Welche Dienstbarkeitsverträge wurden im prüfungsrelevanten Zeitraum wann genau geschlossen?

 

Antwort:

Im prüfungsrelevanten Zeitraum wurden Dienstbarkeitsverträge zur Einräumung eines Tunnelservituts auf Grundstücken des Trassenverlaufs im Unterinntal geschlossen. Im Zeitraum 01.08.1999 bis 31.10.2003 wurden 25 Dienstbarkeitsverträge mit jeweils einer Summe von über € 100.000,-- abgeschlossen.

 

Frage 15:

Wann genau wurden die einzelnen Dienstbarkeitsverträge dem Aufsichtsrat vorgelegt?

 

Antwort:

Dienstbarkeitsverträge wurden regelmäßig vor Abschluss dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Es bestanden Interpretationsunterschiede in der Auslegung des Gesellschaftsvertrages und zwar dahingehend, dass bis 2003 Dienstbarkeitsverträge als Erwerbsverträge von Liegenschaften qualifiziert wurden und demgemäß eine Wertgrenze von € 1,5 Mio angenommen wurde, während ab 2003 nach einem Rechtsgutachten von Dr. Ranzenhofer Dienstbarkeitsverträge als sonstige Rechtsgeschäfte gemäß Pkt. IV. Zif 4 lit k) 3. qualifiziert und demgemäß Geschäftsfälle ab € 100.000,-- im Einzelfall als aufsichtsratspflichtig erkannt wurden.

 

Frage 16:

Welche innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerte wurden bei der Grundeinlöse mit welcher Begründung abgekoppelt und wie hoch waren die vom Rechnungshof erfassten höheren Kosten?

 


Antwort:

Aufgrund der Tatsache, dass bereits bei Grundstückskäufen durch bestimmte öffentliche Auftraggeber wesentlich höhere Preise bezahlt wurden als im - durch das Grundverkehrsgesetz reglementierten - innerlandwirtschaftlichen Grundverkehr hat ein generelles Grundgutachten im Jahr 1998 unterschiedliche Preise je nach dem künftigen Verwendungszweck ausgewiesen. Dazu kam, dass nach der damaligen Rechtslage für ökologische Ausgleichsflächen keine Enteignungsmöglichkeit bestand. Betroffen waren ausschließlich Grundstückskäufe, nicht aber die Einräumung von Dienstbarkeiten oder sonstiger Rechte.

 

Frage 17:

Welche Verfahren wurden in den zugrunde liegenden Gutachten angewandt?

 

Antwort:

Ursprünglich wurden diese unterschiedlichen Erwerbspreise auf Grundlage der bloß vorgefundenen Tatsachen ermittelt, erst im Laufe der Zeit fand die in Deutschland entstandene Teilmarkttheorie darauf Anwendung. Sie wurde damit zur bewertungsdogmatischen Grundlage, änderte aber nichts an der bereits zuvor ermittelten Preisniveaubildung.

 

Frage 18:

Welche Verträge wurden ohne vorherige Einigung über die Höhe des Entschädigungsbetrages abgeschlossen und warum ist dies erfolgt?

 

Antwort:

Es handelt sich hierbei um die Tunneldienstbarkeitsverträge mit der Bergbauverwaltungs AG und der Gubert GmbH & Co Nfg KG, die beide einer Unternehmensgruppe gehören. Dieser Abschluss erfolgte deshalb, weil die Einholung von Gutachten rechtzeitig nicht möglich war und eine erhebliche Verfahrensverzögerung bei Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung zu befürchten war.

 

Frage 19:

Welche Rechtsanwaltskanzlei, welches Aufsichtsratsmitgliedes der ÖBB-Holding AG hat die BEG geklagt?

 

Antwort:

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dillersberger hat damals die Vertretung der Bergbau Verwaltungs AG und der Gubert GmbH & Co Nfg. KG im Prozess gegen die BEG übernommen, wobei Dr. Dillersberger Aufsichtsratsmitglied der ÖBB-Holding AG war. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, eine Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dillersberger besteht nicht mehr.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann