319/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 07.02.2007 unter der Nr. 317/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Überfälle und Einbrüche in Trafiken in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 23 und 24:

 

Angedacht ist, das erfolgreiche vom BM.I (Bundeskriminalamt, Büro für Kriminalprävention) initiierte Projekt „Wohnbauförderung Sicheres Wohnen“ fortzuführen und die Wichtigkeit von Präventionsmaßnahmen im Kontext Eigentumssicherung – sowohl für Wohnungen und Eigenheime als auch für Klein- und Mittelbetriebe – hervorzuheben.

Die in der Beantwortung der AB 4433/XXII.GP angeführten Förderungen seitens der Bundesländer haben nach wie vor Gültigkeit.

 

 

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen unterbleibt, zumal sie nicht den Vollzugsbereich des BM.I betreffen.

 

Zur Frage 4:

 

Raubüberfälle auf Trafiken - angezeigte Fälle

 

 Burgenland

                   -

 Kärnten

                   -

 Niederösterreich

                  3

 Oberösterreich

                  8

 Salzburg

                  2

 Steiermark

                  3

 Tirol

                  1

 Vorarlberg

                   -

 Wien

                 53

 Österreich Gesamt

                 70

 

 

 BPD Eisenstadt

                   -

 BPD Klagenfurt

                   -

 BPD St. Pölten

                   -

 BPD Linz

                  5

 BPD Salzburg

                  2

 BPD Graz

                  2

 BPD Innsbruck

                  1

 BH Bregenz

                   -

 BPD Wien

                 53

 

 

Zu Frage 5:

 

Raubüberfälle auf Trafiken - ermittelte Tatverdächtige

 

 Insgesamt

                 24

 davon Inländer

                 19

 davon Fremde

                  5

 

 

Zu Frage 6:

 

In der Kriminalstatistik werden die Verwendung von Schusswaffen und der Gebrauch von Stich- und Hiebwaffen ausgewiesen.

 

 

 

Waffenverwendung

 

 Schusswaffe

                   -

 Stichwaffe

                 16

 Hiebwaffe

                  1

 keines

                 53

 Gesamt

                 70

 

 

 

Zu Frage 7:

 

Die gestohlenen Sachen werden nicht gesondert und im Detail ausgewiesen, erfasst wird lediglich die Schadenssumme bei Straftatbeständen.

 

Burgenland

                   -

 Kärnten

                   -

 Niederösterreich

 €            350

 Oberösterreich

 €         2.880

 Salzburg

 €         1.445

 Steiermark

 €         1.400

 Tirol

                   -

 Vorarlberg

                   -

 Wien

 €       58.285

 Österreich Gesamt

 €       64.360

 

 

Zu Frage 8:

 

Die ausgewiesenen Zahlen betreffen die Anzahl der Opfer, jedoch ist aus der Kriminalstatistik nicht ersichtlich, ob ein Opfer verletzt oder getötet wurde.

 

 Burgenland

                   -

 Kärnten

                   -

 Niederösterreich

                  4

 Oberösterreich

                  7

 Salzburg

                  2

 Steiermark

                  2

 Tirol

                  1

 Vorarlberg

                   -

 Wien

                 56

 Österreich Gesamt

                 72

 

 

Zu Frage 9:

 

Ob eine Trafik mehrmals Tatobjekt war, ist aus der Kriminalstatistik nicht ersichtlich.

 

 

 

 

 

Zu Frage 10:

 

Aufklärungsquoten – Raubüberfälle auf Trafiken

 

 Burgenland

 ---

 Kärnten

 ---

 Niederösterreich

33,3%

 Oberösterreich

62,5%

 Salzburg

50,0%

 Steiermark

33,3%

 Tirol

0,0%

 Vorarlberg

 ---

 Wien

24,5%

 Österreich Gesamt

30,0%

 

 

 BPD Eisenstadt

 ---

 BPD Klagenfurt

 ---

 BPD St. Pölten

 ---

 BPD Linz

40,0%

 BPD Salzburg

50,0%

 BPD Graz

0,0%

 BPD Innsbruck

0,0%

 BH Bregenz

 ---

 BPD Wien

24,5%

 

 

Zu Frage 11:

 

Ausgewiesen wird die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen, die bei den Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht wurden (siehe auch Frage 5). Die Beantwortung der Frage, gegen wie viele Personen ein Strafverfahren eingeleitet wurde, fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz.

 

 Burgenland

                   -

 Kärnten

                   -

 Niederösterreich

                  2

 Oberösterreich

                  4

 Salzburg

                  1

 Steiermark

                  1

 Tirol

                   -

 Vorarlberg

                   -

 Wien

                   16

 Österreich Gesamt

                 24

 

 

Zu Frage 12:

 

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

 

Zu den Fragen 13 bis 19:

 

Einbruchsdiebstähle in Trafiken sind nicht Gegenstand gesonderter kriminalstatistischer Auswertung.

 

 

Zur Frage 20:

 

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

 

Zur Frage 21:

 

Für Trafiken werden – wie auch für andere Geschäfte oder Banken – kriminalpolizeiliche Beratungen angeboten. Sicherheitskonzepte werden für jedes Geschäft bzw. jeden Kleinbetrieb spezifisch analysiert. Die Kriminalpolizeiliche Beratung berät hier kostenlos und selbstverständlich auch vor Ort.

 

 

Zur Frage 22:

 

Die Anzahl dieser durchgeführten Beratungen wird nicht zentral erfasst.