3196/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.03.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0014-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3331/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Dem parlamentarischen Fragerecht gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegen Angelegenheiten, die dem jeweiligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind. Die Frage der Gewährung eines humanitären Bleiberechts weist im vorliegenden Fall keinen Bezug zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz auf. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von der Beantwortung der Fragen absehe.
Mit freundlichen Grüßen