32/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.12.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am
31. Oktober 2006 unter der Nr. 23/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nationalsozialistische Gewaltverbrechen – Aufklärung in Österreich durch das Innenministerium“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Folgende Anzahl von Namen wurden vom Bundesministerium für Justiz übermittelt:
2003 |
48 |
2004 |
133 |
2005 |
148 |
Von den auf den Listen angeführten Namen konnten insgesamt 90 lebende Personen ausgeforscht werden.
Die Bundesländeraufschlüsselung sieht folgendermaßen aus:
Wien |
22 |
Niederösterreich |
15 |
Burgenland |
keine |
Steiermark |
6 |
Kärnten |
12 |
Oberösterreich |
15 |
Tirol |
6 |
Vorarlberg |
2 |
Salzburg |
11 |
Deutschland |
1 |
Zu den Fragen 2, 3 und 5:
Die Ermittlungsergebnisse wurden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ausschließlich dem BMJ übermittelt. Die Beantwortung des 2. Teiles der Fragestellung fällt in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Justiz.
Zur Frage 4:
Die übermittelten Namenslisten geben Informationen über die Zugehörigkeit der Personen zu Einheiten der Wehrmacht, SS oder Polizeiverbänden ohne konkrete Hinweise auf Straftaten oder Kriegsverbrechen dieser Personen zu geben.
Zur Frage 6:
Bei Vorliegen von Verdachtsmomenten auf Kriegsverbrechen werden unverzüglich, im Einvernehmen mit den Justizbehörden, gemäß den gesetzlichen Grundlagen Ermittlungen eingeleitet.