32/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.12.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

DVR:0000051

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

                                                                                               

           

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am

31. Oktober 2006 unter der Nr. 23/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nationalsozialistische Gewaltverbrechen – Aufklärung in Österreich durch das Innenministerium“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Folgende Anzahl von Namen wurden vom Bundesministerium für Justiz übermittelt:

 

     2003

     48 

     2004

    133

     2005

    148

 

 

Von den auf den Listen angeführten Namen konnten insgesamt 90 lebende Personen ausgeforscht werden.

 

 

Die Bundesländeraufschlüsselung sieht folgendermaßen aus:

 

 

Wien

 22

Niederösterreich

 15

Burgenland

 keine

Steiermark

 6

Kärnten

 12

Oberösterreich

 15

Tirol

 6

Vorarlberg

 2

Salzburg

 11

Deutschland

 1

 

 

Zu den Fragen 2, 3 und 5:

Die Ermittlungsergebnisse wurden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ausschließlich dem BMJ übermittelt. Die Beantwortung des 2. Teiles der Fragestellung fällt in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zur Frage 4:

Die übermittelten Namenslisten geben Informationen über die Zugehörigkeit der Personen zu Einheiten der Wehrmacht, SS oder Polizeiverbänden ohne konkrete Hinweise auf Straftaten oder Kriegsverbrechen dieser Personen zu geben.

 

Zur Frage 6:

Bei Vorliegen von Verdachtsmomenten auf Kriegsverbrechen werden unverzüglich, im Einvernehmen mit den Justizbehörden, gemäß den gesetzlichen Grundlagen Ermittlungen eingeleitet.