3209/AB XXIII. GP

 
Eingelangt am 14.03.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0012 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. MRZ. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. Jänner 2008, Nr. 3361/J, betreffend

Bundesbauten und Klimaschutz

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Jänner 2008, Nr. 3361/J, betreffend Bundesbauten und Klimaschutz, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Im aktuellen Regierungsprogramm 2007 - 2010 ist festgehalten, dass für 50% des Neubaues ein klima:aktiv Standard angestrebt wird. Diese Klimaschutzmaßnahme im Bereich Raumwärme wurde überdies in der Anpassung der Klimastrategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels 2008 - 2012 verankert.

 

Der klima:aktiv Standard als Maßnahme zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energie im Bereich Raumwärme steht in engem Bezug zur Umsetzung der „Gebäuderichtlinie“ (Richtlinie 2002/91/EG). Die klima:aktiv Haus Kriterien (Kriterien für klima:aktiv Häuser und klima:aktiv Passivhäuser) finden neben den Bemühungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) auch bei den laufenden Verhandlungen betreffend Art. 15a Vereinbarung zur Wohnbauförderung Berücksichtigung.

 

Betreffend Neubauten des Bundes, insbesondere der BIG, verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3362/J durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

 

Bei folgenden laufenden Projekten haben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Energiequellen eine zentrale Bedeutung:

 

- Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn, A-1130 Wien, Grünbergstraße 24:

 

  Neuerrichtung und Teilsanierung nach den Richtlinien des Wiener Wohnbauförderungs-gesetzes entsprechend dem Standard eines Niedrigenergiehauses; Verwendung von Verlegewerkstoffen aus emissionsarmen Materialien; Einsatz von Hackschnitzel und Pellets als Energieträger zur Wärmeerzeugung; Raumwärmebereitstellung und Warmwasser-erzeugung zum Teil über Sonnenkollektoren.

 

- Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft, A-8600 Bruck/Mur, Dr. Th. Körnerstraße 44:

 

  Vorwiegende Verwendung von Holz als konstruktives, statisches und Gestaltungselement; Umsetzung niedrigenergetischer Überlegungen (z.B. Doppelfassadensystem); Verwendung erneuerbarer Energieträger; Nutzung der Sonnenenergie; energiesparende Beleuchtung durch intelligente Steuerungen; Wassermanagement (Regenwassernutzung).

 

- Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt Francisco Josephinum, A-3250 Wieselburg, Schloss Weinzierl 1:

 

  Fernwärme mit Biomasse; für späteren Ausbau vorbereitete Solaranlage; Photovoltaikanlage; weitgehend Holzkonstruktion.

 


Zu Frage 2:

 

Die Zentralstelle des BMLFUW hat als Mieter in den letzten zwei Jahren insbesondere an zwei Standorten Umsetzungsprojekte in bauökologischer und energetischer Sicht vorgenommen:

 

- Am Standort Stubenring 1 wurde in  Zusammenarbeit mit der Burghauptmannschaft (BHÖ) im Herbst 2007 auf dem Dach eine Photovoltaikanlage errichtet:

 

  Die Solarmodule umfassen eine Fläche von 156 m² und erreichen einen Gesamtanschlusswert von 20,4 KWpeak, was einer Jahresleistung von rund 20.000 KWh/a entspricht.

 

- Am Standort Marxergasse 2 wurde im Sommer 2006 in Zusammenarbeit mit dem Energiecontractor Fa. Siemens (VA Tech) und dem Hauseigentümer ÖBF AG eine neue Geschossdämmung im Bereich des Dachgeschosses angebracht:

 

    Diese Maßnahme erbringt bei dem errechneten Wärmeverlustanteil des Dachgeschosses von 14,8% am Gesamtwärmeverlust des Gebäudes eine Reduktion des Wärmeverlustes des Dachgeschosses in der Höhe von 83% der errechneten 113 MWh/a, das ergibt somit 94 MWh/a Energieeinsparung und eine dementsprechende Kosteneinsparung.

 

Zu Frage 3:

 

Grundsätzlich können Maßnahmen mit dem Ziel einer Reduktion des Energiebedarfs in drei Hauptgruppen untergliedert werden:

- NutzerInnenverhalten

- Betriebsführung

- Investitionen in Anlagen und bauliche Maßnahmen

 

Mit adäquatem NutzerInnenverhalten kann ein maßgeblicher Beitrag zur Energieeinsparung erreicht werden und dieses Kriterium weist naturgemäß das günstigste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Andererseits könnte auch mit der teuersten Investition in ein Gebäude ohne Mitwirkung der NutzerInnen die angestrebte Verbesserung des Energiehaushaltes nicht erzielt werden.

 

Als eine sehr effektive Maßnahme hat sich das Energiespar-Contracting, einer letztlich über die damit erreichte Energieeinsparung finanzierte Kombination aus Nutzerberatung, Betriebsführungen und Investitionen in Steuerungs- und Haustechnikanlagen, erwiesen.

 

Dieses gemeinsame Programm von BMLFUW, BMWA und BIG umfasst derzeit rund 32% der BIG-Gebäude mit einer durchschnittlichen Einspargarantie von 19,8%, womit derzeit bereits über 16.500 t CO2 pro Jahr eingespart werden. Das Energiespar-Contracting ist in Abstimmung mit den nutzenden Ressorts weiterhin im Ausbau.

 

Die BIG handelt im Rahmen der von ihr als Vermieter durchgeführten Instandhaltung ihrer Objekte auch im Sinne des energieeffizienten Ansatzes. Rund 25% der 250 Mio. €, die die BIG pro Jahr in Instandhaltung und Sanierung ihrer rund 3000 Häuser investiert, dient der energietechnisch relevanten Verbesserung von Gebäuden (Fenstersanierung und -austausch, Erneuerung der haustechnischen Anlagen, wärmetechnische Verbesserungsmaßnahmen, Wärmedämmung Fassade und oberste Geschossdecke); daraus resultiert eine Einsparung von rund 5000 t CO2 pro Jahr.

 

Zentrales Ziel der bereits im Zuge der Beantwortung der Frage 1 erwähnten Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern betreffend die Art. 15a Vereinbarung zur Wohnbauförderung ist die Schaffung von gemeinsamen Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Gebäuden. Hauptsächlicher Zweck dieser Qualitäts­standards ist die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen. Bestandteil dieser Verhandlungen sind unter anderem auch die Optimierung der energetischen Nutzung sowie die Schaffung von Mindeststandards bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden.

 

Die Sanierung der Gebäude des BMLFUW erfolgt nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Daher muss es das langfristige Ziel sein, die im Rahmen von klima:aktiv erstellten Sanierungs­kriterien, die diesem Prinzip entsprechen, auf die Sanierungsprojekte des Bundes anzuwenden.

 

Umsetzungsbeispiele wurden bereits bei der Beantwortung der Frage 1 genannt und beschrieben.

 

Zu Frage 4:

 

Das BMLFUW misst bauökologischen Maßnahmen einen überaus hohen Stellenwert bei und hat deshalb die Vermeidung von klimaschädlichen HFKW, Lösungsmitteln etc. als Kriterien des klima:aktiv Haus – Kriterienkatalogs definiert.

 


Zu Frage 5:

 

Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.

 

Zu Frage 6:

 

a)      Die klima:aktiv Haus Kriterien werden zum Großteil berücksichtigt. Die energie­technischen Auslegungen sind auf Basis der Wiener Wohnbauförderung erfolgt.

 

b)      Die bauökologischen Kriterien werden auf jeden Fall erfüllt. Das Gebäude ist „sommertauglich“ (Sonnenschutzanlage), die geplanten Verlegewerkstoffe, Boden­belege etc. sind aus emissionsarmen Materialien. Die Frischluftanlagen sind optimiert.

 

c)      Die energetischen Vorgaben des Gebäudes beziehen sich, wie bereits unter Punkt a) festgehalten, auf die Wiener Wohnbauförderung – Niedrigenergiehaus. Der errechnete Heizwärmebedarf liegt laut beiliegendem Energieausweis bei 37 KWh/ (m² x a).

 

d)      Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist für den Neubau nicht vorgesehen, da eine solche kein Musskriterium des klima:aktiv Haus – Kriterienkatalogs darstellt.

 

Sowohl klima:aktiv Häuser als auch klima:aktiv Passivhäuser verfügen über mechanische Lüftungsanlagen. Während in klima:aktiv Häusern sowohl einfache Abluftanlagen, als auch Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung eingesetzt werden können, kommen für Passivhäuser nur Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung in Frage. Bei einfachen Abluftanlagen steht nicht die Verringerung des Wärmebedarfs im Vordergrund, sondern die Gewährleistung einer einwandfreien Luftqualität und die Verhinderung von Feuchte bedingter Bauschäden.

 

e)      Die Ressourceneffizienz in Bezug auf den Energieeinsatz wurde berücksichtigt: Heizung über Fernwärme, Warmwassererzeugung zum Teil über Sonnenkollektoren.

 

f)        Der zurzeit beauftragte Umfang der Sanierung verringert den Heizwärmebedarf um mehr als ein Drittel. Berechnungen zufolge kann der Heizwärmebedarf durch weitere Maßnahmen auf 38,56 kWh/ (m² x a) reduziert werden.

 

 

Der Bundesminister: