3214/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/9-PMVD/2008                                                                                               14. März 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Jänner 2008 unter der Nr. 3308/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reduktion der Flugstunden am System Eurofighter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist in diesem Zusammenhang zunächst festzuhalten, dass die erfolgreiche Auftragserfüllung im Bereich der Luftraumüberwachung im Rahmen des „Integrierten Aufklärungs-,  Führungs-, und Wirkungsverbundes der Luftstreitkräfte (IADS)“ erfolgt. Dies impliziert, dass nur das Zusammenwirken  aller  Teilsysteme  im   Gesamtsystem IADS-Luft die Aufgabenerfüllung Luftraumüberwachung in abgestuften Reaktionen auf die zu erwartenden Bedrohungen ermöglicht. Dieser  Wirkungsverbund  stellt ein komplexes „System von Systemen“ dar, das aus aktiven und passiven Komponenten besteht, die boden- und/oder luftgestützt arbeiten und untereinander hinsichtlich des Informationsaustausches „vernetzt“ sind. Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ stellen dabei lediglich ein aktives luftgestütztes System (Waffenplattform) von mehreren Systemen der Luftraumüber­wachung dar.

Weiters ist festzuhalten, dass über die erforderlichen Fähigkeiten zur Luftraumüberwachung und den Einführungsvorgang Eurofighter „Typhoon alle politischen Parteien im Nationalen Sicherheitsrat (Sitzung vom 20.7.2007) von mir vertraulich informiert wurden. In dieser Sitzung wurde auch der Zusammenhang Pilotenausbildung und Flugstundenproduktion erläutert.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 4:

Die Bereitstellung von Flugstunden durch die Fliegerwerft unterliegt einem ständigen Optimierungsprozess, um dem Bedarf für Ausbildung und Einsatzaufgaben ab Juli 2008 gerecht zu werden. Darüber hinaus wird die Planung der Einsatzführung und Ausbildung auf den infolge des Zulaufs von weitern Eurofighter „Typhoon“ kontinuierlich steigenden Flugstundenumfang abgestimmt. Derzeit ist jedenfalls davon auszugehen, dass die im Jahr 2008 erforderlichen Flugstunden verfügbar sein werden. Ich ersuche aber um Verständnis, dass detailliertere Angaben im Sinne der Fragestellung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung im Sinne des Art. 20 Abs. 3 B-VG nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 3 und 5 bis 8:

Entfällt.

Zu 9 und 14:

Hiezu ist festzuhalten, dass derzeit von keinem Fehl an Flugstunden auszugehen ist. Der Flugsimulator wird in Ergänzung der laufenden Ausbildung eingesetzt. Dabei werden planmäßig Flugstunden pro Pilot und Jahr nach den Vorgaben des operativ taktischen Konzeptes -aufwachsend im Zeitraum der Einführungsphase - bereitgestellt. Darüber hinaus wird der Düsentrainer nach Möglichkeit als ein weiteres aktives Teilsystem des integrierten IADS ergänzend eingesetzt.


Zu 10 bis 13 und 15 bis 17:

Entfällt.

Zu 18 bis 22:

Keine. Im Konkreten wird die Luftfahrzeugflotte der Type „Saab 105 Ö“ weiter mit Aus­bildungsaufgaben vor allem für zukünftige Einsatzpiloten der Type Eurofighter „Typhoon“ und für Staffelpiloten des Überwachungsgeschwaders ausgelastet sein. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Verlagerung von Piloten in das System Eurofighter „Typhoon“ tendenziell zu einer Entlastung der „Saab 105 Ö“-Flotte führen wird.

Zu 23 bis 25:

Die Kosten liegen innerhalb der für das Jahr 2008 kalkulierten Betriebskosten.

Zu 26 bis 29:

Der Bedarf zur Deckung der Ausbildung und Einsatzaufgaben ist in der Einführungsphase auf den Zulauf  der  Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ und  die steigende Anzahl von Piloten abgestimmt. An diesen Vorgaben der Planung hat sich nichts geändert. Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass zur Einführung eines neuen Luftfahrzeuges eine Zeitspanne von Jahren erforderlich ist. Details dazu sind für Eurofighter „Typhoon“ im operativ taktischen Konzept sowie in entsprechenden Anordnungen des Chefs des Generalstabes festgelegt. Ich ersuche um Verständnis, dass detailliertere Angaben im Sinne der Fragestellung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung im Sinne des Art. 20 Abs. 3 B-VG nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 30 bis 32:

Ja.  Auf  Grund  unterschiedlicher  Einsatzprofile wie z.B. Luft/Boden, Kampfeinsätze in einem Auslandseinsatz etc. sind die NATO-Vorgaben für das Österreichische Bundesheer nicht anwendbar. Für rein nationale Verfahren der Luftraumüberwachung können durch die NATO  oder andere Organisationen prinzipiell keine Vorgaben für Ausbildungsprogramme und Flugstundenziele festgelegt werden.  Diesbezügliche  Daten  werden als Referenzwerte für Festlegungen für den Flugdienst herangezogen. Referenzwerte von Flugstunden anderer Armeen beinhalten jedoch in der Regel einen hohen Anteil an Ausbildung in taktischen Ver­fahren, die in Österreich nicht relevant sind. Hier ist viel mehr die Frage der Qualität des Flugbetriebes  und  der  Ausbildungsprogramme, als die Quantität der Flugstunden maßgeblich.