3217/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0007-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3273/J vom 16. Jänner 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Aufwendungen für Kabinette 2007, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Zum Zeitpunkt des Einlangens der vorliegenden Anfrage wurden in meinem Kabinett, welches mich auch in der Aufgabenwahrnehmung als Vizekanzler unterstützt, 12 Bedienstete beschäftigt, im Büro meines Staatssekretärs waren es 5 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter. Es handelt sich dabei in alphabethischer Reihenfolge um Mag. Susanne Baumann, Univ.Prof. Mag. Dr. Gerhard Baumgartner, Mag. LLM Lorenz Birklbauer, Ralf Böckle, Mag. Helmut Brandl, Mag. Nikola Donig, Mag. Harald Friedl, Hans-Georg Kramer, Roman Kunyik, Mag. Eva Maria Liebmann, Mag. Florian Welzig und Karl Zach in meinem Kabinett sowie um Mag. Julian Bartsch, Mag. Erich Holnsteiner, Mag. Georg Ortner, Mag. Andreas Rendl und Mag. Dagmar Strobel im Büro des Herrn Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter. Die Zusammensetzung dieser Büros kann auch der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen entnommen werden. Die diesbezügliche Internetadresse lautet http://www.bmf.gv.at/Finanzministerium, wobei unter den Links zur Beschreibung meiner Person beziehungsweise der des Herrn Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter die Verknüpfungen zu den angesprochenen Darstellungen zu finden sind. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass meine Beantwortung dieser Frage Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal nicht umfasst.
Hinsichtlich der jeweiligen Rechtsgrundlage, auf welcher die angeführten Dienstverhältnisse basieren, verweise ich auf meine Ausführungen anlässlich der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 416/J vom 28. Februar 2007 und Nr. 605/J vom 30. März 2007, wobei in letzterer auch auf die bis 11. Jänner 2007 im Büro meines Amtsvorgängers beziehungsweise des ihm beigegebenen Staatssekretärs Bezug genommen wurde. Seitdem hat eine Person mit 14. Juni 2007 mein Kabinett verlassen, zwei Personen wurden jeweils auf Grundlage der Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes zur Verstärkung meines Kabinetts, welches mich auch in der Aufgabenwahrnehmung als Vizekanzler unterstützt, aufgenommen (mit 29. Mai 2007 beziehungsweise mit 1. August 2007).
Eine namentliche Zuordnung dieses Personenkreises zu den Merkmalen der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung ist mir aufgrund der daraus ansonsten ableitbaren Rückschlüsse auf die in die Privatsphäre der Betroffenen hineinreichenden Einkommenssituation aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine solche erscheint insbesondere unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.
Zu 3. und 4.:
Hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auf Grund eines Arbeitsleihvertrages in meinem Kabinett beziehungsweise im Büro des mir beigegebenen Staatssekretärs im Jahr 2007 beschäftigt wurden, verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 416/J vom 28. Februar 2007 und Nr. 605/J vom 30. März 2007, wobei in letzterer auch auf die bis 11. Jänner 2007 im Büro meines Amtsvorgängers beziehungsweise des ihm beigegebenen Staatssekretärs Bezug genommen wurde, sowie auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2013/J vom 12. November 2007 und Nr. 2955/J vom 20. Dezember 2007. Es handelt sich dabei um Arbeitsleihverträge mit der Powerserv Arbeitskräfteüberlassung GmbH, dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband, dem Klub der Sozialdemokraten im Parlament sowie der Industriellenvereinigung – Institut für Bildung und Innovation beziehungsweise der Firma Flexwork.
Zu 5.:
Die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros meines Amtsvorgängers sowie für mein Kabinett aufgewendeten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Abfertigungen, Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Erholungsurlaub, Dienstgeberbeiträgen und Umsatzsteuer) betragen für das Jahr 2007 insgesamt rund € 1.254.495,--.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros des vormaligen Staatssekretärs im Bundesministerium für Finanzen, Dr. Alfred Finz, sowie des Büros des mir beigegebenen Staatssekretärs Dr. Christoph Matznetter sind im Jahr 2007 einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Abfertigungen, Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Erholungsurlaub, Dienstgeberbeiträgen und Umsatzsteuer Gesamtkosten in der Höhe von insgesamt rund € 497.238,-- angefallen.
Diese Angaben beziehen sich nicht auf Sekretariatskräfte beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal.
Zu 6. und 7.:
Neben den bereits genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren im Büro meines Amtsvorgängers als „sonstige Hilfskräfte“ bis 11. Jänner 2007 noch insgesamt 9 weitere Personen tätig, im Büro des vormaligen Staatssekretärs Dr. Alfred Finz waren es 4 Personen. Diese waren als Sekretariatskräfte beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, als Hilfskräfte beziehungsweise als Chauffeure eingesetzt. In meinem Kabinett, welches mich auch in der Aufgabenwahrnehmung als Vizekanzler unterstützt, waren im Jahr 2007 mit gleichlautendem Verwendungszweck 18 Personen – zum Teil nur hinsichtlich eines Teilzeitraumes – beschäftigt, im Büro des mir beigegebenen Staatssekretärs waren es 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zu 8.:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Fragestellung in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 416/J vom 28. Februar 2007. Sofern die Fragestellung entgegen dem Wortlaut auf das Jahr 2007 abzielen soll, so verweise ich auf meine diesbezügliche ausführliche Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2013/J vom 12. November 2007 und Nr. 2955/J vom 20. Dezember 2007.
Mit freundlichen Grüßen