3218/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am        März 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0008-I/4/2008

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3301/J vom 16. Jänner 2008 der Abgeord­neten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend unzumutbare SchülerInnen­beförderung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Mit der Vollziehung der im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) geregelten Schülerfreifahrten und Schulfahrtbeihilfen ist die Frau Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend betraut. Sie kann mit der Besorgung der damit zusammenhängenden Geschäfte das zuständige Finanzamt beauftragen (§ 30f Abs. 6 FLAG 1967). Die in der gegenständlichen Anfrage angeführten Punkte stellen grundsätzliche rechtliche Fragen der Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes dar und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.