3218/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0008-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3301/J vom 16. Jänner 2008 der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend unzumutbare SchülerInnenbeförderung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 8.:
Mit der Vollziehung der im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) geregelten Schülerfreifahrten und Schulfahrtbeihilfen ist die Frau Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend betraut. Sie kann mit der Besorgung der damit zusammenhängenden Geschäfte das zuständige Finanzamt beauftragen (§ 30f Abs. 6 FLAG 1967). Die in der gegenständlichen Anfrage angeführten Punkte stellen grundsätzliche rechtliche Fragen der Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes dar und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend.
Mit freundlichen Grüßen