3219/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Jänner 2008 unter der Nr. 3310/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Wifi-Nachhilfe in türkischer Kultur gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø      Handelt es sich bei den Teilnehmern der Veranstaltung Umgang mit ausländi-schen Kunden“ um Bundesbedienstete?

Ø      Welcher Dienststelle gehören die Teilnehmer an?

Ø      Was hat deren Teilnahme gekostet?

Ø      Was erwarten Sie sich von solchen Ausbildungsmaßnahmen“?

Der in der Anfrage vorliegende Sachverhalt fällt insofern nicht in meinen Vollzugsbe-reich, als die angeführten Sachverhalte weder in einem Zusammenhang mit allge-meinen Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von Bundesbediensteten ste-hen noch die Aktivitäten der Verwaltungsakademie des Bundes berühren. Überdies fallen konkrete Ausbildungsmaßnahmen von Bundesbediensteten in die Personal-kompetenz des jeweiligen Ressorts und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bun-desministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst.


Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø      Wie beurteilen Sie den vermittelten Lehrinhalt“, Frauen generell zuletzt zu be-grüßen, im Lichte der Gleichberechtigung der Frau?

Ø      Sehen Sie die Errungenschaften“ der Emanzipation durch die fortschreitende Islamisierung gefährdet?

Ø      Welche Maßnahmen haben Sie in Aussicht genommen, um die Position von Frauen im islamistischen Milieu an die Rolle der Frau, wie sie im zivilisierten Mitteleuropa selbstverständlich ist, heranzuführen


Meine Frauen- und Gleichstellungspolitik umfasst die Anliegen aller Frauen, selbstverständlich auch jener mit Migrationshintergrund, und gleichgültig, welcher Konfession sich die Frauen zugehörig fühlen.

Die konkreten Lehrinhalte des Kurses fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich und sind mir nicht bekannt. Maßnahmen zur Förderung interkultureller Fähigkeiten sind ein wichtiges Element für gegenseitiges Verständnis und Respekt. Das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter besitzt in allen Lebensbereichen Gültigkeit und darf durch Tradition oder Kultur nicht in Frage gestellt werden.

Frauen mit Migrationshintergrund müssen vielfach den gesellschaftlichen Konflikt zwischen einer modernen und einer traditionsbewussten Frauenrolle aufnehmen und für sich lösen. Für ihre konkreten Anliegen steht im Bundeskanzleramt als Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe ein spezifisches Frauenservice zur Verfügung, welches über eine Nulltarifnummer und über ein E-mail-Service erreichbar ist. Die Informationen werden auch in kurdischer, türkischer, russischer und ukrainischer Sprache angeboten.

Neben diesem Unterstützungsangebot für einzelne Frauen werden von mir Bera-tungseinrichtungen und Projekte für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund finanziell unterstützt, die unter anderem auch zu Fragen der Gleichstellung der Ge-schlechter Information und Unterstützung anbieten.

Der von mir herausgegebene Migrantinnenbericht 2007 dient als Grundlage für wei-tere Bemühungen um die Rechte der Frauen mit Migrationshintergrund. Für die Ent-wicklung entsprechender Maßnahmen steht die von mir eingerichtete Interministeri-elle Arbeitsgruppe Migrantinnen als Plattform für ressortübergreifende Vernetzungs-prozesse und für Synergienbildung zur Verfügung.