3220/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Jänner 2008 unter der Nr. 3312/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend 1479/AB Personalagentur gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø      Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in den Beam-tenstand übernommen (aufgegliedert nach Ressorts und deren nachgeordneten Dienststellen)?

Die Übernahme in den Beamtenstand ist Teil der Personalhoheit der einzelnen Bun-desministerinnen und Bundesminister und liegt in deren ausschließlicher Zuständig-keit. In jenen Fällen, die eine Zustimmung der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst bedürfen, gab es 4 Zustimmungen zu Pragmatisierungen im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Im Bereich des Bundeskanzleramts wurden keine Bediensteten in den Beamtenstand übernom-men.


Zu Frage 2:

Ø      Wird das Personal der Personalagentur dem Öffentlichen Dienst angehören


Mit der Personalagentur des Bundes soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut und es wurden bereits erste Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst geführt. Der Entwurf sah nicht vor, dass das die Agentur betreibende Personal der Personalagentur dem Öffentlichen Dienst angehören sollte. Abschließende Verhand-lungsergebnisse liegen noch nicht vor.

Zu Frage 3:

Ø      Sind auch Vertragsbediensteten des Bundes von dieser Agentur umfasst?

Auch Vertragsbedienstete des Bundes sollten von der Personalagentur betreut wer-den. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor.

Zu Frage 4:

Ø       Wird es bei den Vertragsbediensteten des Bundes Bedarfskündigungen geben?

Mit der Personalagentur des Bundes soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden um z.B. Bedarfskündigungen entgegenzuwirken. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor.

Zu Frage 5:

Ø      Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete sind davon betroffen?

Bedarfskündigungen waren nicht die Zielrichtung, daher liegen dazu auch keine Da-ten vor.

Zu Frage 6:

Ø      Werden Sie den ihren Ministern empfählen die derzeitig befristeten Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen lassen?


Das Auslaufenlassen von befristeten Verträgen ist Teil der Personalhoheit der Bun-desministerinnen und Bundesminister und liegt in deren ausschließlicher Zuständig-keit. Empfehlung wird es dazu keine geben.

Zu Frage 7:

Ø      Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienst-stellen)?

In der letzten Legislaturperiode wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzler-amtes 28 befristete Dienstverhältnisse in der Zentralleitung und 2 befristete Dienst-verhältnisse im Österreichischen Staatsarchiv nicht mehr verlängert.

Darin enthalten sind auch jene Dienstverhältnisse, die für eine Verwendung im Zu-sammenhang mit der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft befristet abgeschlos-sen wurden.

Zu Frage 8:

Ø      Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienst-stellen)?

In der laufenden Legislaturperiode wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes-kanzleramtes 7 befristete Dienstverhältnisse in der Zentralleitung nicht mehr verlän-gert.

Darin enthalten sind auch jene Dienstverhältnisse, die für eine Verwendung im Zu-sammenhang mit der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft befristet abgeschlos-sen wurden. Nicht enthalten sind befristete Dienstverhältnisse, die mit Bediensteten im Kabinett des Bundeskanzlers bzw. in den politischen Büros der Staatssekretäre für die Dauer der jeweiligen Verwendung befristet eingegangen wurden und im Zuge der Regierungsumbildung ausgelaufen sind.

Zu Frage 9:

Ø      Wird es weiterhin denselben hohen Personalaufwand in den einzelnen Personal-abteilungen der verschieden Ressorts geben?

Ein erster Entwurf sah keine Veränderungen in den einzelnen Personalabteilungen vor. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor.


Zu Frage 10:

Ø          Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Ministerien die Per-sonalhoheit teilweise oder ganz verlieren?

Derzeit sehe ich keine verfassungsrechtlichen Bedenken.