3225/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-90180/0003-III/2/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3345/J der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Verbot des Verkaufes und der Verwendung von Blitzkrachern wie folgt:
Feuerwerk ist in Österreich durch das – auch in der Anfrage erwähnte – Pyrotechnikgesetz 1974, BGBl. Nr. 282/1974, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 98/2001, geregelt. Mit der Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes ist gemäß § 34 der Bundesminister für Inneres betraut. Daher besteht für mein Ressort keine Zuständigkeit für Feuerwerk.
Die Anfrage wäre somit an den Bundesminister für Inneres zu richten.
Mit freundlichen Grüßen