3227/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlicher Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brinek, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Jänner 2008 unter der Nr. 3351/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend transparente Förderpolitik gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Ist Ihnen der oben beschriebene Fall bekannt?

Ø      Aus welchen Gründen wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einge-stellt?

Der oben beschriebene Fall ist mir aus den Medien bekannt. In der zuständigen Fachabteilung liegen keine Unterlagen zu den damaligen Vorgängen auf, da diese in keiner Weise eingebunden war. Die diesbezüglichen Veranlassungen wurden offenbar direkt vom Kabinett der damals zuständigen Bundesministerin Rauch-Kallat getroffen. Über die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wurde ich durch den Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser informiert.

 

Zu Frage 3:

Ø       Welche Fördersummen erhielt der Verein seit seinem Bestehen aus öffentlicher Hand? (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)

Aufgrund der Skartierung aufgrund der Kanzleiordnung für die Bundesministerien stehen entsprechende Daten erst ab dem Jahr 2001 zur Verfügung:

 

 

JAHR

PROJEKT

SUMME/

2001

Informationsstelle gegen Gewalt

58.138,27

2001

Helpchat, Aufbau einer virtuellen Frauenberatungsstelle

11.772,00

2001

Frauenhelpline

21.801,85

2001

Frauenhelpline

173.891,56

2001

Frauenhelpline - Nachtragsförderung

18.168,20

2001

Nachdruck von 2 Broschüren, Nachtragsförderung

5.480,99

2001

zweijähriges Projekt "Europäische Informationsstelle gegen Gewalt an Frauen und Kindern" des Netzwerkes WAVE (Women against violence Europe) im Rahmen des DAPHNE Programmes 2000-2003

7.267,28

2002

Informationsstelle gegen Gewalt

58.138,00

2002

Frauenhelpline

281.838,47

2002

WAVE im Rahmen der EU-Initiative DAPHNE

7.267,00

2003

Frauenhelpline und Informationsstelle gegen Gewalt

339.976,00

2003

TV-Spot

8.600,00

2004

Frauenhelpline und Informationsstelle gegen Gewalt

270.000,00

2004

Nachtrag für Frauenhelpline und Informationsstelle

29.900,00

2005

Frauenhelpline und Informationsstelle gegen Gewalt

299.900,00

2006

Frauenhelpline und Informationsstelle gegen Gewalt

299.990,00

2006

Fachtagung österreichischer Frauenhäuser Sekundäre Traumatisierung, Burn out und Psychohygiene" vom 9.-11.10.06 in Wien

1.000,00

2007

Frauenhelpline und Informationsstelle gegen Gewalt

299.990,00

2007

österreichweite Bewerbung der Frauenhelpline gegen Männergewalt im Rahmen der Europaratskampagne 2007

258.556,00

2007

Schaltung von weiteren Inseraten in Zeitungen - Frauenhelpline

16.632,00

2007

Produktion und Ausstrahlung eines TV-Spots zur Bekanntmachung der Frauenhelpline gegen Männergewalt 0800/222 555

195.600,00

2007

WAVE Konferenz 2007 in Litauen

1.800,00

2007

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen/Kampagne des Europarates

32.800,00


Zu Frage 4:

Ø       Welche Fördersummen erhält dieser Verein im laufenden Arbeitsjahr?

Vom Verein Autonome österreichische Frauenhäuser wurden Förderungsansuchen für die Weiterführung der Frauenhelpline gegen Männergewalt" und Informations-stelle" aus Mitteln der Frauenprojektförderung eingebracht, die derzeit noch geprüft werden.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø      Wie verhält sich die Anrufstatistik der Frauenhelpline gegen Männergewalt" seit deren Bestehen? (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)

Ø      Gab es wesentliche Schwankungen bezüglich der Anrufzahlen vor den Erhebun-gen durch die Staatsanwaltschaft und danach? (bitte nach Jahreszahlen auf-schlüsseln)

Der Betrieb der Frauenhelpline wurde mit 1. Juni 1999 dem Verein AÖF übertragen. Die Anrufstatistik der Frauenhelpline erfasst daher im ersten Betriebsjahr nur den Zeitraum vom 1.6. bis 31.12.1999. Die Statistik für das Jahr 2007 liegt noch nicht vor. Den Zahlen sind auch die Schwankungen zu entnehmen.

 

Jahr

Entgegengenommene Anrufe

1999

6.338

2000

7.900

2001

16.338

2002

17.009

2003

17.072

2004

16.986

2005

16.720

2006

9.023

 

Zu Frage 7:

Ø        Wenn ja, welche Gründe könnten dafür ausschlaggebend gewesen sein?

Von 2000 auf 2001 gab es eine Verdoppelung der Anrufe: Dieser Anstieg ist wahrscheinlich auf die große bundesweite Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen. Im Jahr 2000 wurde die Nummer der Helpline im Rahmen der EU-Kampagne Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaff stark beworben.

Ab 2003 standen dem Verein AÖF nur mehr geringe Ressourcen für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Ausbau spezifischer Angebote forciert, sodass die Annahme nahe liegt, dass das breitere Angebot zu einer Reduktion der Anrufe bei der Frauenhelpline beigetragen hat.

Zu Frage 8:

Ø        Welche Kontrollmechanismen bestehen allgemein gegenüber Förderungsneh-mer/-innen? Welche insbesondere gegenüber diesem Verein?

Es werden die Bestimmungen der ARR 2004 - Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" - angewendet, welche u.a. auch die Regelungen zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel, sowie zur Durch-führung der Erfolgskontrolle enthalten.

Zu Frage 9:

Ø        Welche Vereine zum Schutz bzw. zur Förderung von Frauen erhalten derzeit eine Förderung aus öffentlicher Hand und in welcher Höhe?

Aufgrund der Zuständigkeit verschiedener Ressorts sowie der Länder und Gemein-den für den Schutz bzw. die Förderung von Frauen ist eine Beantwortung der Frage von ausschließlich einer Stelle nicht möglich.

Aus den Mitteln der Frauenprojektförderung wurde im Jahr 2007 für die beiden För-derschwerpunkte Frauenservicesteilen und Einrichtungen/Projekte im Gewaltschutz-bereich ein Betrag in Höhe von rd. 2,9 Mill. zur Verfügung gestellt.

 

Derzeit finden die Prüfungen der vorliegenden Förderanträge für 2008 statt und es werden die entsprechenden Verfahren zur Fördervergabe für das laufende Jahr ein-geleitet.

Darüber hinaus werden die Interventionsstellen gegen Gewalt auf Grundlage des § 25 Absatz 3 Sicherheitspolizeigesetz im Wege eines Auftragsvertrages aus Mitteln des BMI und meines Ressorts finanziert.

Aus meinem Budget werden für die 9 Interventionsstellen gegen Gewalt bzw. Ge-waltschutzzentren sowie die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels 2008 voraussichtlich insgesamt 3,021.870,-- aufgewendet.