3235/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 13. März 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0012-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3348/J betreffend Ausbau Gaskraftwerke in Österreich, welche die Abgeordneten Dr. Ruperta
Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 17. Jänner 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3, 8 und 9 der Anfrage:

 

Im vollliberalisierten Elektrizitätsmarkt sind Entscheidungen über Planung von Kraftwerken und Investitionen in Kraftwerke ausschließlich Angelegenheit der Investoren bzw. Betreiber dieser Kraftwerke im eigenen unternehmerischen Gestaltungsbereich, worauf die Politik keinen Einfluss nehmen kann. Zukünftig geplante oder beabsichtigte Maßnahmen von Elektrizitätsunternehmen sind daher nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

 

Dessen ungeachtet hat mein Haus vom Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs Daten eingeholt, auf deren Basis Folgendes festgestellt werden kann:

 

Bis zum Jahr 2016 sind derzeit fünf thermische Kraftwerksanlagen, die mit Erdgas befeuert werden sollen, geplant, die über insgesamt 2535 MW elektrische Leistung verfügen sollen und von denen drei in Bau sowie zwei in einem UVE/UVP-Verfahren befindlich sind. Bis auf eines sind alle Kraftwerke als Kraft-Wärme-Kopplungs-anlagen in Bau oder geplant.  

 

Die tatsächliche Emissionshöhe der projektierten Kraftwerksanlagen wird vom Zeitpunkt der Inbetriebnahmen und somit von der Dauer der Genehmigungsverfahren und der tatsächlichen baulichen Umsetzungen abhängen. Diese lässt sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkretisieren.

 

Weiters ist derzeit bis zum Jahr 2016 der (Aus)Bau von 20 Wasser-Kraftwerks-anlagen mit insgesamt 2745 MW elektrischer Leistung, primär generiert aus Speichererweiterungen, geplant. Sieben davon befinden sich in Bau, drei in Genehmigungsverfahren, der Rest in der Planungs- bzw. Projektphase.

 

 

Antwort zu Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Bundesregierung hat am 21. März 2007 die österreichische Klimastrategie zur Erreichung des Kyoto-Ziels beschlossen.

 

Diese Zielsetzung ist ebenso wichtig wie ambitioniert und erreichbar. Die federführende Zuständigkeit hiefür liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.