324/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.04.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten Maga Terezija STOISITS, Freundinnen und Freunde, haben am 19.02.2007 unter der Zahl PA 332/J-NR/2007 an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „Tod des Essa T.“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1)

Am 23.12.2006, gegen 22.30 Uhr“, wurde eine Streifenwagenbesatzung in Wien 1., Franz-Josefs-Kai gegenüber ONr. 65,  auf mehrere Personen aufmerksam. Aufgrund der bekannten Suchtgiftszene am Franz- Josefs-Kai und der Verhaltensweise der Personen lag der Verdacht nahe, dass diese mit Suchtmitteln handeln könnten.

 

Beim Ansichtigwerden des Streifenkraftwagens flüchtete eine vorerst unbekannte Person -  trotz mehrfacher Zurufe „stehen zu bleiben“ -  vor den verfolgenden Polizeibeamten (Vorsprung rd. 30 Meter). Im Zuge der Flucht hatte diese Person noch einige Päckchen weggeworfen, in denen sich – wie sich später herausstellte – Marihuana befunden hatte.

 

Die v.a. Person,  flüchtete in weiterer Folge über die Nebenfahrbahn des Rings in Richtung Wien 9, Maria-Theresien-Straße. Nachdem der Mann auf Höhe der Rossauer Kaserne die Rossauer Lände überquerte, lief er in Richtung Donaukanal, sprang über die Leitschiene sowie über das dortige Geländer auf die Abfahrtsrampe von der Augartenbrücke und lief auf dem Treppelweg in Richtung der dort gelegenen U-4-Station. Trotz mehrmaliger Aufforderungen stehen zu bleiben, sprang die Person (es handelte sich, wie sich später herausstellte um Essa T.) vom Fundament eines Brückenpfeilers der Rossauer Brücke in den Donaukanal und stieß sich in weiterer Folge in Richtung  linkes Donaukanalufer ab. Er konnte daher nicht mehr erreicht und ergriffen werden. In weiterer Folge verloren ihn die intervenierenden BeamtInnen infolge der herrschenden Dunkelheit sofort aus den Augen.  Aufgrund der Wassertemperatur sowie der Schwere der Bekleidung, der mitgeführten Ausrüstung, des fehlenden Sichtkontaktes und der Eigengefährdung unterblieb ein Sprung von Polizeibeamten in den Donaukanal. Eine Rettungszille stand in der Nähe nicht zur Verfügung.

 

Unverzüglich nach dem Sprung ins Wasser wurde der Polizeieinsatz zur Personensuche bzw. Fahndung nach der geflüchteten Person (siehe u.a. auch die Beantwortung der weiteren Fragen) eingeleitet. Die Personensuche wurde stromabwärts unter Einsatz von Suchscheinwerfern und Ableuchten der Wasseroberfläche durchgeführt. Die Feuerwehr, Rettung und der Donaudienst (Boot 4) waren im Einsatz. Die Suche musste allerdings gegen 23.45 Uhr erfolglos abgebrochen werden.

 

Zu Frage 2)

In Beantwortung dieser Frage wird mitgeteilt, dass aufgrund der Vielzahl diverser Telefonate nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob die Journalistin tatsächlich betreffend des gegenständlichen Falls negative Auskunft bekam. Es konnte nachvollzogen werden,  dass sie bei einer Beamtin (die von 23.12.2006 bis einschließlich 1.1.2007 nicht im Amt war) nachfragte. Nachdem sich diese über den Vorfall informiert hatte, rief sie die Journalistin zurück und gab ihr, soweit rechtlich möglich, Auskunft.“

Sollte es tatsächlich zu einer unrichtigen Auskunft gekommen sein, wird dies bedauert.

 

Zu Frage 3)

Laut den Einsatzaufzeichnungen waren an der Suche nach dem Mann die Besatzungen von insgesamt 12 Streifen (1 Boot- und 11 Fahrzeugstreifen) beteiligt.

 

Zu Frage 4)

Siehe Frage 1

 

Zu Frage 5)

Diese Fragestellung kann nur insofern beantwortet werden, dass die verfolgenden Beamten den Sprung ins Wasser noch selbst beobachten konnten und nur mehr wahrnahmen, wie sich der Mann daraufhin vom Ufer abgestoßen hatte. Es zeigte sich somit unmittelbar vor Ort keine Erforderlichkeit weitere Ermittlungen bzw. Befragungen von Auskunftspersonen durchzuführen.

 

Zu Frage 6)

Siehe Beantwortung der Frage 5.

 

Zu Frage 7)

Es wurde erfolglos versucht, den Mann nach dessen Sprung ins Wasser noch mit den Armen zu erreichen.

 

Zu Frage 8)

Siehe Beantwortung der Frage 7.

 

Zu Frage 9)

Siehe Beantwortung der vorstehenden Fragen.

 

Zu Frage 10)

Wie oben ausgeführt, wurde der Mann aufgrund der Dunkelheit sehr rasch aus den Augen verloren.

 

Zu Frage 11)

Ein solcher Bericht liegt nicht vor.

 

Zu Frage 12)

Siehe Beantwortung der Frage 11.

 

Zu Frage 13)

Nein.

 

Zu Frage 14:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass aufgrund der Dunkelheit, der Strömungsverhältnisse, Treibgut etc.  sowie der  Berücksichtigung der ehest möglichen Einsatzzeit von TaucherInnen ein solcher Einsatz nicht zielführend gewesen wäre.

 

Zu Frage 15:

Die unmittelbaren Maßnahmen der Einsatzkräfte bestanden daher im Wesentlichen darin, die Wasseroberfläche und das Ufer mittels Suchscheinwerfer des Streifenkraftwagens abzusuchen, um einer im Wasser treibenden Person Hilfe leisten zu können bzw. eine Bergungsaktion einzuleiten  In weiterer Folge wurden der Donaudienst (Boot 4), der Rettungsdienst, die Feuerwehr sowie weitere Einsatzkräfte nachgefordert. Die Bootsstreifen brachten allerdings auch keinen Erfolg.

 

Am 24.12.2006, zwischen 13.00 und 14.00 Uhr, erfolgte durch ein Polizeiboot eine Streifung nach dem vermissten Schwarzafrikaner im Bereich des Donaukanals. Am 25.01.2007 erfolgte die Auffindung des Leichnams von Essa T. in der Donau bei Stromkilometer 1901,800.