3243/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer und weitere Abgeordnete haben am 16.01.2008 unter der Zl. 3302/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage, betreffend den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) – Integration von Asylberechtigten in Österreich an mich gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der Integration um eine Querschnittsmaterie handelt, die von der Mitwirkung vieler Akteure abhängig ist. Dazu ist eine klare Aufgabenverteilung bzw. Abstimmung der Integrationsmaßnahmen sowie die Sensibilisierung der betroffenen Akteure erforderlich. Diese Entwicklung ist derzeit im Gange.
Die vor kurzem gestartete Integrationsplattform unter Einbindung der hauptbetroffenen Bundesministerien sowie von Länder- und Gemeindevertretern, wie auch einer Vielzahl von NGO´s und MigrantInnenorganisationen, bedeutet einen wichtigen Schritt zu der notwendigen Vernetzung der relevanten Akteure im Integrationsbereich.
Im Jänner 2008 wurden die im September 2007 vom Bundesministerium für Inneres in Auftrag gegebenen Expertenbeiträge zu Integration veröffentlicht. Im April 2008 wird ein Integrationssymposium stattfinden, bei dem insbesondere internationale Erfahrungen diskutiert werden sollen. Die Ergebnisse dieser Diskussion und erfolgte Stellungnahmen bilden die Grundlage für das, bis zum Sommer zu erarbeitende Maßnahmenpaket für Integration.
Unabhängig davon wird jedoch seitens des BM.I Integration, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) intensiv unterstützt.
Das BM.I fördert die Integrationsbetreuung von Asylberechtigten, Lernbetreuung für Kinder und Jugendliche und spezielle Betreuung für Frauen, unbegleitete minderjährige Kinder. [50 Projekte; Gesamtförderung € 8,5 Mio. – BM.I Betrag: 2,7 Mio.] Hervorzuheben sind hier auch die Aktivitäten des ÖIF: die Verwaltung der Beherbergung von Asylberechtigten in den Integrationswohnheimen (4) oder Einzelwohnungen (ca. 5 000), Spracherwerbsmaßnahmen, Stipendienvergabe (34 Studierende) und das ÖIF Job-Centre – eine Integrationsoffensive für den Arbeitsmarkt.
Zur Frage 2:
Von den insgesamt 19 Empfehlungen des Rechnungshofes (Prüfzeitraum November 2005 bis Jänner 2006) wurden bis dato 13 Empfehlungen umgesetzt und 6 befinden sich in Umsetzung.
Bezüglich des Österreichischen Integrationsfonds empfahl der Rechnungshof den Anteil an Mitteln für Sprach- und Berufsförderung von Asylberechtigten zu erhöhen. 2006 standen dazu € 524.500,-- zur sprachlichen und beruflichen Integrationsförderung von Asylberechtigten zur Verfügung. 2007 erhöhte sich der Betrag auf € 854.500,-- für finanzielle Einzelunterstützungen zur sprachlichen und beruflichen Integrationsförderung. Im Jahr 2008 stehen € 890.000,-- seitens des Österreichischen Integrationsfonds zur sprachlichen und beruflichen Integration von Asylberechtigten im Rahmen von Einzelunterstützungen zur Verfügung.
Gleichzeitig wurden nach den Empfehlungen des Rechnungshofes auch finanzielle Unterstützungsleistungen zur Wohnversorgung von Asylberechtigten reduziert. 2006 standen dazu € 845.000,-- zur Verfügung. Dieser Betrag reduzierte sich 2007 auf € 435.000,--. Im Jahr 2008 stehen zur finanziellen Unterstützung von Asylberechtigten im Rahmen von Einzelförderungen bei der Wohnversorgung Mittel in der Höhe von € 210.000,-- zur Verfügung. In diesem Kontext erfolgt zur Wohnversorgung von Asylberechtigten eine intensivierte Zusammenarbeit mit Ländern und zuständigen Organisationen wie etwa Wohnbaugenossenschaften.
Des Weiteren restrukturiert der Österreichische Integrationsfonds auch aufgrund der Empfehlungen des Rechnungshofes seit 2006 seinen Wohnungspool zur Versorgung von Asylberechtigten. Leerstehungen konnten dadurch minimiert werden und nicht benötigte Zuweisungsrechte für Wohnungszuweisungen zurückgelegt werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Bundesministerium für Inneres legt bei der Vergabe der Förderverträge im Bereich der Integration besonderes Augenmerk auf die regionale Verteilung der unterstützten Projekte; es sollen daher Förderungen im gesamten Bundesgebiet durch das Bundesministerium für Inneres bereitgestellt werden.
Weiters bietet der Österreichische Integrationsfonds Integrationsleistungen für Asylberechtigte im gesamten Bundesgebiet an. In Bundesländern, in denen der Österreichische Integrationsfonds nicht mit einem eigenen Standort vertreten ist, erfolgt die Zusammenarbeit zur Integration von Asylberechtigten in Abstimmung mit dort tätigen Nichtregierungsorganisationen.
Zur Frage 5:
Neben den Integrationswohnhäusern des Bundesministerium für Inneres und den damit verbundenen intensiven Integrationsprogrammen des Österreichischen Integrationsfonds für Asylberechtigte in Wien (9. Bezirk, 11. Bezirk) und in Niederösterreich (Vorderbrühl bei Mödling) betreibt der Österreichische Integrationsfonds auch ein Integrationszentrum in der Steiermark (Bruck an der Mur). Das Integrationswohnhaus in Oberösterreich (Haid bei Linz) wird derzeit in ein Integrationszentrum umstrukturiert. Die absehbare Eröffnung eines Integrationszentrums in Wien und in Innsbruck ist derzeit in Umsetzung.
Neben der Beratung und Betreuung von Asylberechtigten in den Integrationszentren, wird von diesen Zentren auch eine mobile Integrationsbetreuung zur sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Asylberechtigten angeboten. Derzeit ist der Österreichische Integrationsfonds in folgenden Bundesländern mit mobilen Integrationsbetreuern tätig: Steiermark (Eisenerz, Trofaiach, Leoben, Judenburg, Knittelfeld, Zeltweg, Bruck/Mur, Kapfenberg, Graz, Unterpremstätten, Wagna, Feldbach u.a.), Niederösterreich (Schottwien, Traismauer, Markt Piesting, Lichtenwörth, Baden, u.a.), Oberösterreich (Großraum Linz, Stadl Paura, u.a.), Salzburg (Stadt Salzburg) und Wien.
Insgesamt stehen dem Österreichischen Integrationsfonds derzeit 7 Vollzeitstellen als mobile IntegrationsbetreuerInnen zur Verfügung.
Es werden derzeit 2.257 Asylberechtigte bei der sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration durch den Österreichischen Integrationsfonds betreut. Davon leben 611 Personen in Integrationswohnhäusern des Bundesministeriums für Inneres, 780 Personen werden im Rahmen der mobilen Integrationsbetreuung betreut und 866 Personen erhalten Betreuung in der sogenannten Nachbetreuung (hierbei handelt es sich um eine weniger intensive Betreuung nach dem Aufenthalt in einem Integrationswohnhaus).
In der mobilen Betreuung und der Betreuung im Integrationswohnhaus, besteht sehr intensiver Kontakt zwischen den BetreuerInnen und den Betreuten. In der Regel ergibt sich bei den Betreuten ein ca. mindestens wöchentlicher Betreuungskontakt.
In jedem Fall stehen sämtliche finanzielle Unterstützungsleistungen im Wege der Einzelförderung jedem Asylberechtigten im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.
Zur Frage 6:
Der Schwerpunkt der Arbeit des Österreichischen Integrationsfonds liegt in der sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Asylberechtigten. Die Aktivitäten des ÖIF zur Integration von Flüchtlingen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Zu den Fragen 7 und 12:
Der Österreichische Integrationsfonds fördert ausschließlich Einzelpersonen (Asylberechtigte) bei deren Integrationsprozess. Länder bzw. Organisationen werden nicht direkt vom Österreichischen Integrationsfonds gefördert.
Die finanziellen Unterstützungsleistungen zur sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Asylberechtigten im Wege von Einzelförderungen des Österreichischen Integrationsfonds gliedern sich in den Jahren 2003 bis 2007 wie folgt. Von 2000 bis 2002 liegt eine derartige Gliederung nicht vor.
2003
|
Gesamt |
|
|
Wien |
€ 381.800,00 |
|
Niederösterreich |
€ 33.300,00 |
|
Burgenland |
€ 3.900,00 |
|
Tirol |
€ 17.600,00 |
|
Oberösterreich |
€ 121.500,00 |
|
Salzburg |
€ 54.100,00 |
|
Vorarlberg |
€ 1.500,00 |
|
Steiermark |
€ 110.200,00 |
|
Kärnten |
€ 1.800,00 |
|
|
€ 725.700,00 |
2004
|
Gesamt |
|
|
Wien |
€ 431.300,00 |
|
Niederösterreich |
€ 79.200,00 |
|
Burgenland |
€ 4.200,00 |
|
Tirol |
€ 10.800,00 |
|
Oberösterreich |
€ 253.400,00 |
|
Salzburg |
€ 76.200,00 |
|
Vorarlberg |
€ 1.000,00 |
|
Steiermark |
€ 57.800,00 |
|
Kärnten |
€ 10.400,00 |
|
|
€ 924.300,00 |
2005
|
Gesamt |
|
|
Wien |
€ 506.690,46 |
|
Niederösterreich |
€ 200.023,26 |
|
Burgenland |
€ 10.112,82 |
|
Tirol |
€ 47.546,84 |
|
Oberösterreich |
€ 315.989,53 |
|
Salzburg |
€ 93.961,09 |
|
Vorarlberg |
€ 411,00 |
|
Steiermark |
€ 236.982,02 |
|
Kärnten |
€ 11.566,31 |
|
|
€ 1.423.183,33 |
2006
|
Gesamt |
|
|
Wien |
€ 491.903,03 |
|
Niederösterreich |
€ 146.721,69 |
|
Burgenland |
€ 4.544,48 |
|
Tirol |
€ 46.233,65 |
|
Oberösterreich |
€ 376.299,66 |
|
Salzburg |
€ 118.977,44 |
|
Vorarlberg |
€ 6.268,18 |
|
Steiermark |
€ 122.913,37 |
|
Kärnten |
€ 19.675,47 |
|
|
€ 1.333.536,97 |
2007
|
Gesamt |
|
|
Wien |
€ 400.659,48 |
|
Niederösterreich |
€ 107.662,68 |
|
Burgenland |
€ 5.429,20 |
|
Tirol |
€ 76.753,80 |
|
Oberösterreich |
€ 294.365,66 |
|
Salzburg |
€ 104.797,18 |
|
Vorarlberg |
€ 3.614,90 |
|
Steiermark |
€ 126.988,81 |
|
Kärnten |
€ 23.037,88 |
|
|
€ 1.143.309,59 |
Zur Frage 8:
Die Daten der nationalen Förderungen des Bundesministeriums für Inneres stehen ab dem Jahr 2005 zur Verfügung:
Im Bundesgebiet wurden im Budgetjahr 2005 Projekte der Flüchtlingsbetreuung insgesamt mit € 2,5 Mill. unterstützt.
Auf die einzelnen
Bundesländer verteilt wurden Projekte in Wien mit € 394.274,92, in
Niederösterreich mit € 1.219.288,74, im Burgenland mit €
20.490,18, in Oberösterreich mit
€ 607.846,68, in der Steiermark mit € 143.597,01, in Kärnten
mit € 29.398,79, in Salzburg mit € 23.655,60, in Tirol mit €
53.805,70 und in Vorarlberg mit € 16.000,-- unterstützt. Im
Ausmaß von € 27.237,96 fand eine Förderung in mehreren
Bundesländern statt.
Im Bundesgebiet wurden im Budgetjahr 2006 Projekte der Flüchtlingsbetreuung mit insgesamt € 1.8 Mill. unterstützt.
Auf die einzelnen
Bundesländer verteilt wurden Projekte in Wien mit € 342.448,88, in
Niederösterreich mit € 854.458,74, in Oberösterreich mit €
311.492,98, in der Steiermark mit € 98.472,05, in Kärnten mit
€ 12.553,60, in Salzburg mit € 116.282,08, in Tirol mit
€ 91.901,23 und in Vorarlberg mit € 8.000,00 unterstützt. In
der Höhe von € 6.000,00 wurde eine Förderung in mehreren
Bundesländern wirksam.
Im Bundesgebiet wurden im Budgetjahr 2007 Projekte der Flüchtlingsbetreuung mit insgesamt € 2.4 Mill. unterstützt.
Auf die einzelnen
Bundesländer verteilt wurden Projekte in Wien mit € 393.339,16, in
Niederösterreich mit € 995.934,86, im Burgenland mit € 4.122,00,
in Oberösterreich mit
€ 488.694,92, in der Steiermark mit € 193.111,89, in Kärnten
mit € 66.226,40, in Salzburg mit € 53.049,20, in Tirol mit €
102.164,61 und in Vorarlberg mit € 32.000,00 unterstützt. In mehrere
Bundesländer flossen Förderungen im Ausmaß von €
112.332,81.
Es wird jedoch betont, dass die Verteilung und Förderungen von Projekten im jeweiligen Jahr auch von der Antragsinitiative der Projektträger abhängig sind. Das Bundesministerium für Inneres beurteilt im Förderantrag die personellen Ressourcen mit der Vereinbarkeit des Förderzieles und den finanziellen Aufwendungen. Der gesamte personelle Einsatz der Projektträger auf die Bundesländer verteilt, liegt dem Bundesministerium für Inneres jedoch nicht vor.
I. Nationale Förderschwerpunkte zur Integration von Flüchtlingen 2005 – 2007
Zusätzlich wird das Bundesministerium für Inneres auch Projekte im Rahmen des Europäischen Integationsfonds im Rahmen der nationalen Kofinanzierung unterstützen.
Integrationsbetreuung
Die Beratung und Betreuung von Asylberechtigten bildet im Integrationsbereich die primäre Zielgruppe und ist damit ein wesentliches Förderungsziel des BM.I. Dabei steht vor allem der Aufbau bzw. die Aufrechterhaltung einer regionalen Betreuungsstruktur im Vordergrund; d.h. möglichst alle Bundesländer mit großer Anzahl an Asylberechtigten sollen über zumindest eine Einrichtung verfügen, die sich insbesondere der Integration der Asylberechtigten – möglichst flächendeckend – im Bundesland widmet, um diese spezifische Zielgruppe über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und bei der beruflichen die gesellschaftlichen Integration zu unterstützen.
Deutsch-Integrationskurse
Im Rahmen der Integrationsangebote des BM.I nimmt die Vermittlung der deutschen Sprache eine zentrale Rolle ein. In zahlreichen Fällen nehmen Asylberechtigte nach positivem Verfahrensabschluss an einem Deutsch-Integrationskurs im Umfang von zumindest 600 Unterrichtseinheiten im Rahmen ihrer Unterbringung in einem Integrationswohnheim teil. Weiters werden in Abstimmung mit dem ÖIF auch externe Deutsch-Integrationskurse angeboten.
Kinder und Jugendliche
· Lernbetreuung
Seit dem Jahr 2002 fördert das BM.I in den meisten Bundesländern Lern- und Aufgabenhilfeprojekte für Kinder mit nichtdeutscher Erstsprache. Diese Projekte werden mit den zuständigen Schulbehörden und Kommunen akkordiert.
· Kinderbetreuung
Um den Eltern eine regelmäßige Kursteilnahme an den dort veranstalteten Deutsch-Integrationskursen zu ermöglichen, wird in den Integrationswohnheimen des BM.I standardmäßig eine Kinderbetreuung angeboten. Dadurch wird auf spielerische Art und Weise den Kindern nicht nur die deutsche Sprache näher gebracht, sondern auch ihr Sozialisierungsprozess gefördert.
· Unbegleitete minderjährige Asylwerber
Die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Zielgruppe (besonders schutzbedürftige Gruppe nach der EU-Aufnahmerichtlinie), erfordert eine spezielle Unterbringung, Betreuung und einen strukturierten Tagesablauf.
Mit Inkrafttreten der Grundversorgungsvereinbarung wurden die bis dato bestehenden Einrichtungen für diese Zielgruppe von den Ländern übernommen und weitergeführt.
Frauenspezifische Projekte
· Betreuungs- und Beratungsprojekte
Die Projekte dieses Bereichs sollen eine spezifische Betreuung von Frauen sicherstellen. Die verschiedenen Projekte haben beispielsweise frauenspezifische Beratungstätigkeiten zum Inhalt. Weiters werden aber auch, spezialisierte psychologische Beratung und Betreuung für Frauen in ihrer Muttersprache unterstützt. Das Ziel ist, in erster Linie Migrantinnen, Asylwerberinnen und Asylberechtigte bei vielfältigen Problemen, die aus der Migration resultieren, effizient zu unterstützen.
· Deutschkurse für Frauen
Gegenstand dieses Bereichs sind Spracherwerbsmaßnahmen (Alphabetisierungs-, Deutsch- und Kommunikationskurse) ausschließlich für Frauen mit nichtdeutscher Erstsprache, die über keine ausreichende Sprachkompetenz für ihre Integration verfügen und/oder die insbesondere aus religiösen Gründen nicht die Möglichkeit haben in einer gemischtgeschlechtlichen Gruppe zu lernen und die darüber hinaus gemäß NAG nicht zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtet sind.
Allgemeine Integrationsprojekte
Allgemeine Integrationsprojekte haben entweder die Integration und Beratung von Fremden mit unterschiedlichem Status zum Inhalt oder widmen sich im besonderen der Gemeinwesenarbeit. Damit tragen sie zur positiven Integration der Fremden bzw. der Vorbereitung eines positivem Umfeldes zur Integration bei, indem sie durch die Vernetzung aller am Integrationsprozess Beteiligten, aber auch aller von Fremden betroffenen Menschen und Institutionen die Akzeptanz in der Aufnahmebevölkerung zu steigern und fremdenfeindliche Entwicklungen im Vorfeld zu bekämpfen versuchen.
Förderungsbereich freiwillige Rückkehr
Die Projekte dieses Bereichs werden im Wesentlichen im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds in Kofinanzierung mit dem BM.I umgesetzt.
II. Projekte des Europäischen Flüchtlingsfonds
Eine detaillierte Liste der im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds, die unter anderem die Projekte der Integration für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte in den Programmjahren 2005 und 2006 geförderten Projekte sind im Anhang 1 und 2 zu dieser Anfrage beigelegt sowie auf der Website des BM.I unter www.bmi.gv.at/asylwesen abrufbar.
Die endgültige Förderliste für das Programmjahr 2007 steht zurzeit noch nicht fest und wird in Kürze auf der Website des BM.I unter www.bmi.gv.at/asylwesen öffentlich zugänglich sein.
Die Daten der EU-Kofinanzierung des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen des gesamten Europäischen Flüchtlingsfonds stehen ab stehen 2005 zur Verfügung:
Im Bundesgebiet wurden im Budgetjahr 2005 die Projektträger mit insgesamt € 769.602,44 unterstützt.
Auf die einzelnen
Bundesländer verteilt wurden daher Zahlungen der Projekte in Wien mit
€ 28.679,68, in Niederösterreich mit € 93.867,47, in
Oberösterreich mit € 39.031,71, in der Steiermark mit €
56.160,35, in Kärnten mit € 9.410,28, in Salzburg mit €
30.692,90 und in Tirol mit € 22.377,18 unterstützt. Im Ausmaß
von € 489.382,87 flossen Förderungen in mehreren Bundesländern
zu.
Im Bundesgebiet wurden im Budgetjahr 2006 Projektträger mit insgesamt € 971.065,30 unterstützt.
Auf die einzelnen
Bundesländer verteilt wurden Projekte in Wien mit € 172.012,35, in
Niederösterreich mit € 162.714,72, in Oberösterreich mit
€ 93.491,16, in der Steiermark mit
€ 120.944,66, in Kärnten mit € 15.992,80, in Salzburg mit
€ 14.879,67 und in Tirol mit
€ 39.089,57 gefördert. Im Ausmaß von € 351.940,37 kamen
Förderungen in mehreren Bundesländern zugute.
Insgesamt wurden in Österreich im Budgetjahr 2007
Projektträger mit € 3.675.489,23 durch das Bundesministerium
für Inneres unterstützt. Auf die einzelnen Bundesländer verteilt
wurden Projekte in Wien mit € 226.678,25, in Niederösterreich mit €
322.371,33, im Burgenland mit € 32.745,87, in Oberösterreich mit
€ 435.354,53, in der Steiermark mit
€ 161.572,17, in Kärnten mit € 20.188,12, in Salzburg mit
€ 102.763,99, in Tirol mit
€ 118.941,05 und in Vorarlberg mit € 18.630,90 unterstützt. Im
Ausmaß von € 2.236.243,02 fand eine Förderung in mehreren
Bundesländern statt.
Es wird jedoch betont, dass die Verteilung und Förderungen von Projekten auch von der Antragsinitiative der Projektträger abhängig sind. Der gesamte personelle Einsatz der Projektträger auf die Bundesländer verteilt, liegt dem Bundesministerium für Inneres jedoch nicht vor.
Zur Frage 9:
Der Österreichische Integrationsfonds vergibt ausschließlich Einzelförderungen zur Integration von Asylberechtigten. Daher wurden keine derartigen Projekte gefördert.
Zu den Fragen 10 und 11:
Das Bundesministerium für Inneres setzt derzeit die Entscheidung des Rates zur Errichtung des Europäischen Integrationsfonds um. Derzeit werden im Rahmen des EIF noch keine Projekte gefördert, da der konkrete Projektaufruf noch von der Beurteilung der Umsetzungsschritte durch die Europäische Kommission abhängig ist.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.