3245/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete Mag. Weinzinger und weitere Abgeordnete haben am 17. Jänner 2008 unter der Zl. 3349/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fortsetzung der schwarz/blau/orangen Koalition in Sachen Flüchtlingsbetreuung in Kärnten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Eine Abfrage für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist nicht möglich. Mit Stichtag 01.02.2008 befanden sich 940 grundversorgte AsylwerberInnen in Kärnten.
Zur Frage 2:
Grundsätzlich kann keine absolute Zahl der Abweichung angegeben werden, da diese Zahl sich täglich verändert, es ist aber eine punktuelle Auswertung auf Basis des Betreuungsinformationssystem des Bundes möglich. Zum Stichtag 01.02.2008 befanden sich 1.021 Leistungsbezieher (Grundversorgte auch mit abgeschlossenem Verfahren) in Kärnten. Das ergibt eine Abweichung von minus 40,49% zum Soll-Stand.
Zur Frage 3:
Ausgehend von einem Gesamtstand von 24.638 Leistungsbeziehern zum Stichtag 01.02.2008, ergibt sich für das Bundesland Kärnten zum angeführten Stichtag eine Differenz von minus 695 Leistungsbeziehern.
Zu den Fragen 4 bis 9:
Am 26.11.2005 fand ein Gespräch zwischen Bundesministerin Liese Prokop und Landeshauptmann Dr. Jörg Haider im Zusammenhang mit dem vom Land Kärnten angestrebten Rückritt von der Grundversorgungsvereinbarung statt. Durch das Gespräch wurden die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien der Grundversorgungsvereinbarung weder eingeschränkt noch erweitert. Diese steht daher unverändert in Geltung. Änderungen der Grundversorgungsvereinbarung sind im Übrigen nur im Einvernehmen zwischen allen Vertragsparteien möglich.
Zu den Fragen 10 und 12:
Ziel der Grundversorgungsvereinbarung gem. Art 1 der Grundversorgungsvereinbarung ist die bundesweite Vereinheitlichung der Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die im Bundesgebiet sind. Die Grundversorgung soll aber auch bundesweit einheitlich sein, partnerschaftlich durchgeführt werden und eine regionale Überbelastung vermeiden und Rechtssicherheit für die betroffenen Fremden schaffen. Primär geht es daher darum, die Versorgung der in der Zielgruppe angeführten Menschen sicherzustellen. Das Bundesministerium für Inneres ist ständig bemüht, auf eine allgemeine Quotenerfüllung hinzuwirken. Derzeit erfüllen nur die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Wien die Quote.
Zur Frage 11:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.