3246/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete Mag. Weinzinger und weitere Abgeordnete haben am 17. Jänner 2008 unter der Zl. 3336/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Flüchtlinge die erst über den VwGH zur Asylgewährung kamen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Auf Basis der gemäß § 12 Abs. 1 UBASG idgF zu verfassenden zweijährigen Tätigkeitsberichte, wurde vom Verwaltungsgerichtshof folgende Anzahl an angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Bundesasylsenat aufgehoben:
1998 / 1999: 226
2000 / 2001: 286
2002 / 2003: 510
2004 / 2005: 396
2006 / 2007: 585
Die obgenannten Zahlen von Bescheidbehebungen durch den Verwaltungsgerichtshof entsprechen durchschnittlich 2% der gesamt ergangenen Verfahrensabschlüsse des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Vergleichszeiträumen.
Ergänzend ist dazu anzumerken, dass die in den genannten Zeiträumen ergangenen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, vor allem Bescheide des UBAS aus jeweils davor liegenden Jahren betroffen haben.
Zur Frage 2:
Im Jahr 2001 ist in drei Fällen Asyl zuerkannt worden. In den Jahren 2002 bis 2004 in insgesamt 43 Fällen. In den Jahren 2005 bis Mitte November 2007 in insgesamt 41 Fällen (bis Ende Dezember 2007 ist ein weiterer Fall hinzugetreten).
Zur Frage 3:
Mangels Vorliegen einer derartigen Verlaufsstatistik über mehrere Behörden, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Entscheidungseventualitäten, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Zur Frage 4:
Eine allfällige Differenz zwischen den Informationen ergibt sich aus den unterschiedlichen Zeitraumangaben von 2004 bis 2007 bzw. 2005 bis 2007. Die vom Unabhängigen Bundesasylsenat zur Verfügung gestellte Information von 41 Personen, bezieht sich auf den Zeitraum der Jahre 2005 bis Mitte November 2007 (Zeitpunkt der Aussage von HBK im Zuge der parlamentarischen Diskussion betreffs Errichtung Asylgerichtshof).
Zur Frage 5:
Im Bereich des Bundesasylamtes erfolgte seit dem Inkrafttreten des AsylG 2005 zwischen 01.01.2006 und 31.12.2007 ein sichtbarer Abbau offener Verfahren von 13.467 auf 6.361 Verfahren, womit im Zeitraum von 2 Jahren der Stand offener Verfahren um 53% oder 7.106 Verfahren reduziert werden konnte.
Mit Abfragestichtag 28.01.2008 stellten sich die Verfahren beim Bundesasylamt wie folgt dar:
Ad a) Zum Stichtag 28.01.2008 erschienen 2.359 Verfahren länger als 6 Monate anhängig. Sämtliche unter b-e) aufgeschlüsselten Verfahren sind in dieser Summe inkludiert.
Ad b) 1.468 Verfahren länger als ein Jahr anhängig
Ad c) 831 Verfahren länger als zwei Jahre anhängig
Ad d) 401 Verfahren länger als drei Jahre anhängig
Ad e) 216 Verfahren länger als vier Jahre anhängig
Zur Frage 6:
Grundsätzlich dauern Asylverfahren in 1. Instanz nicht mehrere Jahre und dies zeigt der unter Frage 5 angeführte Rückstandsabbau im Bundesasylamt um 53% im Laufe der letzten zwei Jahre. Diesem Rückstandsabbau stand in den Jahren 2006 und 2007 ein durchschnittlicher Zugang neuer Verfahren von 1.050 je Monat gegenüber, was verdeutlicht, dass Verfahren in 1. Instanz in der Regel nicht „mehrere Jahre“ dauern.
Eine Zuständigkeit der 1. Instanz in Verfahren nach mehr als 6 Monaten nach Antragstellung gründet sich in der Regel entweder auf:
- Besondere Ermittlungsanforderungen im Einzelfall oder
- Verfahren, welche nach Untertauchen des Asylwerbers wieder fortgesetzt wurden oder
- Verfahren, welche nach Zurückverweisung durch die 2. Instanz erneut zu prüfen sind sowie
- auf bloß statistisch dem BAA (etwa Wiederaufnahmen beim UBAS) zugeordnete Verfahren.