325/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.04.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien    

                                                                              

                                                                                                                     

              

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am

28. Februar 2007 unter der Nummer 381/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheitsgefährdung durch Sensationsjournalismus oder `Wie gefährde ich Geiseln...´“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Der Geiselnehmer betrat die Bank am 27.02.2007 gegen 10:58 Uhr.

 

Zu Frage 2:

 

Ja.

 

Zu Frage 3:

 

Die Exekutive wurde am 27.02.2007 um 10:59 Uhr alarmiert.

 

Zu Frage 4:

 

Die ersten Exekutivbeamten waren laut Aktenlage am 27.02.2007 um ca. 10:59 Uhr vor Ort; der Einsatzwagen streifte zum Alarmierungszeitpunkt in der Mariahilfer Straße.

 

Zu Frage 5:

 

Die Mariahilfer Straße wurde am 27.02.2007 unmittelbar nach dem Eintreffen der ersten Exekutivbeamten, gegen 11:00 Uhr im Bereich der BAWAG gesperrt.

 

Zu Frage 6:

 

Der Bundespolizeidirektion Wien und der eingesetzten Verhandlungsgruppe war bekannt, dass ein Reporter der Tageszeitung „Österreich“ mit dem Geiselnehmer telefonierte.

 

Zu Frage 7:

 

Der Reporter war der Bundespolizeidirektion Wien im Rahmen der üblichen Medienkontakte zwischen Sicherheitsbehörde und Medienvertretern bekannt.

 

 

Zu Frage 8:

 

Nach dem der BPD Wien vorliegenden Ermittlungsergebnis nahm der Reporter den telefonischen Kontakt mit dem Geiselnehmer von sich aus auf.

 

Zu Frage 9:

 

Informationen über einen bekannten Telefonanschluss liegen der BPD Wien vor, nähere Ermittlungen zum Anschlussinhaber wurden mangels Relevanz für die Klärung des Sachverhaltes nicht geführt.

 

Zu Frage 10:

 

Nein.

 

Zu Frage 11:

 

Ja. Grundsätzlich können die polizeilichen Verhandlungen zumindest erschwert werden, in besonderen Fällen kann eine Eskalation der Lage nicht ausgeschlossen werden.

 

Zu Frage 12:

 

In besonderen Situationen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sicherheit der Geiseln durch einen unkontrollierten Anruf beim Geiselnehmer gefährdet wird.

 

 

Zu Frage 13:

 

Ja. In Österreich erfolgte bisher einmal ein Anruf eines Journalisten bei einem Geiselnehmer und zwar im Jahr 1993 bei einer Geiselnahme in einem Kindermodengeschäft im 19. Wiener Bezirk.

 

Zu Frage 14:

 

Der Reporter bediente sich einer nicht im Einklang mit den taktisch-psychologischen Grundsätzen der polizeilichen Verhandlungsführung stehenden Gesprächsführung. Der Geiselnehmer fühlte sich nach den Wahrnehmungen der polizeilichen Verhandlungsgruppe offensichtlich provoziert.

 

Zu Frage 15:

 

Nein. Es gibt keine spezifische gesetzliche Regelung. Grundsätzlich stehen aber den Sicherheitsbehörden gesetzliche Instrumente und technische Möglichkeiten zur Verfügung, die im Einzelfall nach polizeitaktischer und kriminalpsychologischer Beurteilung eingesetzt werden können.

 

Zu Frage 16:

 

Die BPD Wien hat der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt.

 

Zu Frage 17:

 

Von der BPD Wien  wurde kein verwaltungsstrafrechtlich zu ahndender Tatbestand festgestellt.

 

 

Zu Frage 18:

 

Ich verweise auf die Unzuständigkeit meines Ressorts in Angelegenheiten des Strafrechts und des Verwaltungsstrafrechts.

 

Zu Frage 19:

 

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 16.