334/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.04.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0014 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Textfeld:  Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. APR. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Theresia Haidlmayr,

Kolleginnen und Kollegen vom 20. Februar 2007, Nr. 350/J,

betreffend benachteiligende Bestimmungen für Menschen mit

Behinderungen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Februar 2007, Nr. 350/J, betreffend benachteiligende Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985, BGBl. 296/1985, wurde mit der Novelle BGBl. I Nr. 90/2006 (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz) abgeändert.

 

Diese Novelle zum Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985 ist seit 1.9.2006 in Kraft.

 

Zu Frage 3:

 

Die im LLDG 1985 für Behinderte diskriminierende Bestimmungen bzw. Formulierungen, wie etwa „körperlich oder geistig“, wurden durch die Wortfolge „gesundheitlich“ abgeändert.

 

Zu Frage 4:

 

Die Maßnahme erfolgte im Einklang mit den übrigen Dienstrechtsmaterien (LDG, BDG etc) und führte auch in diesem Bereich zu einer Entschärfung des Sprachgebrauches und zu dem positiven Effekt, dass der Umgang mit behinderten Lehrerinnen und Lehrern vom Sprachgebrauch her in sachlicher und objektiver Weise gefördert wird.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Es bestehen keine derartigen Bestimmungen.

 

 

Der Bundesminister: