3340/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.03.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0005-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3316/J-NR/2008 betreffend Gleichstellung von Frühpensionisten, die die Abgeordneten Herbert Kickl und KollegInnen am 16. Jänner 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich unter Verwendung von Informationen der ÖBB wie folgt zu beantworten:
Einleitend möchte ich erläuternd anführen, dass das Bundesbahn-Strukturgesetz 2003 dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist. Daher obliegen operative Maßnahmen in Geschäftsbereichen des Unternehmens ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB.
Entscheidungen wie beispielsweise die Auswahl von Tarifangeboten obliegen somit aufgrund der zwingenden gesetzlichen Lage ausschließlich dem Management der Österreichischen Bundesbahnen. Das bmvit leistet jedoch im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen Tarifstützungen an das Unternehmen ÖBB, damit Angebote wie beispielsweise die VORTEILScard Senior prinzipiell auch weiterhin aufrechterhalten werden können. Bei einer Leistungsausweitung, wären zudem zusätzliche finanzielle Mittel dafür aufzubringen.
Fragen 1 und 2:
Welche Vergünstigungen gibt es für Pensionisten bei den ÖBB grundsätzlich?
Was sind die genauen Voraussetzungen für diese einzelnen Vergünstigungen?
Antwort:
Gemäß Auskunft der ÖBB gibt es Vergünstigungen für Senioren (siehe dazu die Ausführungen zu den Antworten Fragen 3 ff).
Fragen 3, 4, 7 bis 10:
Welche Vergünstigungen gibt es für Senioren?
Was sind die genauen Voraussetzungen für diese einzelnen Vergünstigungen?
Wie ist der Unterschied zwischen Senioren und Pensionisten begründet z.B. am Beispiel der Vergünstigung durch die Vorteilscard Senior?
Sind ihnen ähnliche Differenzierungen, wie bei der Vorteilscard in anderen Bereichen bekannt und welche sind das genau?
Welche Gründe gibt es für diese Differenzierungen?
Bei welchen dieser Differenzierungen gibt es eine grundsätzliche Bereitschaft Ihrerseits diese Unterschiede, zum Nachteil der Frühpensionisten, auszuräumen und eine Gleichstellung herzustellen?
Antwort:
Die ermäßigte VORTEILScard Senior von 26,90 Euro pro Jahr wird gemäß Information der ÖBB an Menschen ausgegeben, wenn sie als Mann das 65. Lebensjahr und als Frau das 60. Lebensjahr erreicht haben. Eine Unterscheidung mit den Begriffen Senior bzw. Pensionist besteht nicht, es zählt ausschließlich das Alter.
Bezüglich der Gestaltung der Altersgrenzen der VORTEILScard, und im konkreten der (ermäßigten) VORTEILScard Senior, ist grundsätzlich festzuhalten, dass man sich bei der Definition des Bezieherkreises für vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gestützten Tarifen an Definitionen im Rahmen geltender Gesetze gehalten hat.
Dies ist beispielsweise für Pensionisten/Senioren das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, für Familien wird das Familienlastenausgleichsgesetz für die Anwendung der ermäßigten Tarife zugrunde gelegt. Der Nachweis des Alters ist gemäß Auskunft der ÖBB mittels amtlichen Lichtbildausweises zu erbringen.
Ermäßigungen werden gemäß den Tarifbestimmungen gewährt. Grundsätzlich erhalten VORTEILScard Inhaber 45 % bei Schalterkauf und 50 % bei Kauf über Selbstbediente Kanäle (Online-, Mobilticket und Fahrkartenautomat) Ermäßigung im Vergleich zum Vollpreis. Diese Vergünstigungen werden auch bei den jeweiligen Verbünden mit der Ausnahme des Verkehrsverbundes Ostregion gegeben. Einzelne Aktionen oder Aktionstickets werden nach gesonderten Tarifen abgefertigt (z.B.: € 7,-- Seniorenaktion). Weiters erhalten Senioren 25 % Ermäßigung bei grenzüberschreitenden, internationalen Bahnreisen.
Senioren, die zu ihrer Pension eine Ergänzungszulage, eine Ausgleichszulage, eine Zusatzrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, eine Unterhaltsrente nach dem Opferfürsorgegesetz 1947 oder eine Dauersozialhilfeleistung beziehen, erhalten die VORTEILScard unentgeltlich. Dieser Personenkreis hat dies beim Antrag dieser unentgeltlichen VORTEILScard den Empfang einer der angeführten Leistungen nachzuweisen. In der Praxis stellt die ÖBB-Personenverkehr diese Karten für fünf Jahre aus und haben diese Menschen damit in diesem Zeitraum nicht neuerlich die Nachweise zu erbringen.
Für Menschen mit
besonderen Bedürfnissen, unabhängig des jeweiligen Alters, wird eine
VORTEILScard Spezial ausgestellt, die 18,90 Euro pro Jahr kostet und damit
günstiger ist als die VORTEILScard Senior. Für den Bezug einer VORTEILScard
Spezial ist der Grad der Behinderung ausschlaggebend. Es muss mindestens 70%
Behinderung vorliegen, dies muss beim Erwerb der Karte mit einem amtlichen
Behindertenausweis nachgewiesen werden.
Der Besitz einer gültigen VORTEILScard berechtigt somit die genannten Bezieherkreise Vergünstigungen bzw. Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen.
Fragen 5 und 6:
Gibt es eine Bereitschaft Ihrerseits, auch Frühpensionisten den Genuss der Vorteilscard Senior zu verschaffen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
Hat in dieser Angelegenheit BM Buchinger mit Ihnen Gespräche aufgenommen?
a. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?
Antwort:
Ich habe schon vor einiger Zeit veranlasst, alle Schritte zu setzen, um das System der VorteilsCard Senior auszuweiten. Diesbezüglich hat sich auch schon BM Buchinger Ende September 2007 mit einem Schreiben an mich gewandt. Auch er befürwortet die Ausweitung des Bezieherkreises auf alle Pensionisten unabhängig von ihrem Alter. Für die Ausweitung des Bezieherkreises sind beträchtliche Mehrkosten (Ausgleich des Einnahmenausfalls für die Unternehmen = Differenz zum Normalpreis der VORTEILScard classig von 99,- Euro pro Jahr) bei den ÖBB, aber im Wesentlichen auch bei den jeweiligen Verbünden zu veranschlagen, da die Ermäßigungen der VorteilsCard eben auch, mit Ausnahme des VOR, in den Verbundsystemen gelten. In Österreich gibt es neben den VOR (der Wien, Niederösterreich und das Burgenland umfasst), noch 6 weitere Verbünde, wo das jeweilige Land alleiniger Gesellschafter, Besteller und auch Zahler ist. Derzeit bezahlt der Bund 1/3 der Einnahmenausfälle für die Vorteilscard Senior an den jeweiligen Verbund (außer dem VOR), 2/3 werden vom jeweiligen Verbund übernommen. Inwieweit bei einer Ausweitung des Bezieherkreises die Verbünde wieder 2/3 übernehmen, ist Gegenstand von Verhandlungen, da mit diesen dementsprechende Vereinbarungen zu schließen sind. Es wird an einem Finanzierungsmodell gearbeitet, der Bund ist bereit seinen Anteil wie bisher zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann