3348/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.03.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

DR. ERWIN BUCHINGER

Bundesminister

 

 

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-40001/0013-IV/6/2008                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3325/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

P r ä a m b e l

 

Die aktive Teilhabe am Erwerbsleben hat in unserer Gesellschaft besondere Priorität. Sowohl der Einzelne als auch die Gesellschaft bewerten sich und andere vorwiegend über berufliche Beschäftigung und Leistung. Neben dem ideellen Wert ermöglicht Berufstätigkeit aber auch die nachhaltigste Sicherung der materiellen Existenz und ist oft eine wichtige Voraussetzung für gesamtgesellschaftliche Integration und Gleichstellung.

 

Die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung ist auf den ersten Arbeitsmarkt und auf sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze ausgerichtet. Primäres Ziel ist die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze. Es werden alle Menschen mit Behinderung in die Maßnahmen einbezogen, bei denen mit entsprechender Unterstützung von einer (Wieder)-Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausgegangen werden kann.

 

Zur Förderung der Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen werden unter anderem Integrationsbeihilfen, Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen, Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungskosten sowie Zuschüsse zu den Lohn- und Ausbildungskosten geleistet. Begleitende Unterstützung erfahren Menschen mit Behinderung etwa durch das Angebot an Arbeitsassistenz, Job Coaching und Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz.

 

Zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen wurden auf Grund der stetig ansteigenden Zahlen von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf für die berufliche Integration von Jugendlichen mit Behinderung spezifische, auf deren besondere Bedürfnisse abgestimmte Maßnahmen im Sinne eines individuellen Integrationspfades entwickelt. Hier sind insbesondere Nachreifungs- und Qualifizierungsprojekte sowie das Clearing und die Berufsausbildungsassistenz im Rahmen der integrativen Berufsausbildung hervorzuheben.

 

Umfeldmaßnahmen sollen die Öffentlichkeit, insbesondere Dienstgeber und Dienstgeberinnen, für die beruflichen Anliegen von Menschen mit Behinderung sensibilisieren.

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Die Beantwortung ist der Beilage 1 zu entnehmen. Die Höhe des Förderansuchens wird elektronisch nicht gespeichert und ist daher nicht auswertbar.

 

 

Frage 3:

 

Die Beantwortung ist der Beilage 2 zu entnehmen; die ausgewiesenen Beträge stellen die im Jahr 2008 voraussichtlich zu erbringenden Zahlungen dar.

 

 

Frage 4:

 

Die Gesamtzahl der beim AMS als arbeitslos vorgemerkten behinderten Menschen betrug im Jahr 2007 durchschnittlich 31.392. Dieser Wert ist von 2006 auf 2007 um 8,03% gestiegen. Nach Auskunft des AMS ist die Steigerung insbesondere darauf zurückzuführen, dass wegen eigener Programme des AMS für Menschen mit Behinderung diese umfassender als bisher erfasst wurden.

 

Vorgemerkte behinderte Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 2007:

 

Burgenland

1.001

Niederösterreich

5.806

Salzburg

883

Oberösterreich

3.840

Wien

7.665

Vorarlberg

1.568

Tirol

2.379

Steiermark

5.855

Kärnten

2.396

Österreich

31.392

 

Davon im Jahresdurchschnitt dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen angehörend:

 

 

 

 

Burgenland

130

Niederösterreich

709

Salzburg

124

Oberösterreich

549

Wien

1.057

Vorarlberg

203

Tirol

166

Steiermark

1.889

Kärnten

564

Österreich

5.390

 

Die Gesamtzahl der beim AMS als arbeitslos vorgemerkten behinderten Menschen aus dem Kreis der begünstigten Behinderten blieb gegenüber dem Jahr 2006 praktisch unverändert (Steigerung um 0,53%).

 

Quelle: jeweils AMS, Statistik der Arbeitslosen nach Personenmerkmalen (AL 590; siehe www.ams.or.at/neu/1400_3920.htm). Die Daten wurden im BMSK einer Sonderauswertung unterzogen, Rundungsdifferenzen sind möglich.

 

Im Jahr 2007 gab es in Qualifizierungsprojekten, die im Bereich des Bundessozialamtes und seiner Landesstellen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, des Europäischen Sozialfonds und des Ausgleichstaxfonds gefördert wurden, österreichweit 3.808 Förderfälle. Bezüglich der vom AMS durchgeführten Schulungen für Menschen mit Behinderung liegen mir keine Daten vor.

 

2 Beilagen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.