3349/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 17. Jänner 2008 unter der Nr. 3333/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schubhaft“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Jeder Asylwerber, unabhängig davon, ob er in Schubhaft ist oder nicht, erhält eine „Erstinformation über das Asylverfahren“, in der auf die unabhängigen Rechtsberater im Rahmen des Asylverfahrens und auf die Kontaktmöglichkeiten mit österreichischen Rechtsanwälten hingewiesen wird. Das Erstinformationsblatt liegt auch in den Polizeianhaltezentren in den gängigsten Sprachen auf.
Zu den Fragen 3 und 4:
Während der Besuchszeiten können die Schubhäftlinge von jedermann Besuch empfangen. Außerhalb der Besuchszeiten ist dies jedoch insbesondere Behördenvertretern, Rechtsanwälten im Vertretungsfall und Mitarbeitern der vertraglich festgelegten Schubhaftbetreuungsorganisationen vorbehalten.
Zu Frage 5:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 5a:
Eine Weisung im Sinne der Fragestellung gibt es nicht, allerdings wurden in einem Rundschreiben des Bundesministeriums für Inneres die Möglichkeiten der Schubhaftnahme und der Verhängung des gelinderen Mittels anhand der Judikatur erläutert.
Zu Frage 5b:
Die Schubhaften wurden verhängt, weil nach Ansicht der verfahrensführenden Behörde die gesetzlichen Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 Z 2 bzw. 4 FPG vorlagen.
Zu den Fragen 5c und 5d:
Die Betreuungsorganisation European Homecare wurde im Rahmen der wöchentlichen Sicherheitsbesprechung von diesem Vorhaben verständigt.
Zu Frage 5e:
Statistiken darüber, wie viele dieser Fremden strafrechtlich rechtkräftige Verurteilungen aufweisen, liegen nicht vor.
Hinzuweisen ist allerdings auf die im Jahr 2007 gegen Asylwerber verhängten Rückkehrverbote, die sich wie folgt aufschlüsseln:
|
§ 62/2 FPG (rechtskräftige Verurteilung) |
518 |
|
§ 62/2 FPG (Verwaltungsübertretung) |
8 |
|
§ 62/2 FPG (Finanzvergehen) |
1 |
|
§ 62/2 FPG (Prostitution) |
2 |
|
§ 62/2 FPG (Schlepperei) |
5 |
|
§ 62/2 FPG (Schwarzarbeit) |
38 |
|
§ 62/2 FPG (Scheinehe) |
21 |
Zu Frage 6:
Die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.1.2003 verweist nur in einem Erwägungsgrund darauf, dass „die Bedingungen für die Aufnahme von Asylwerbern, die sich in Gewahrsam befinden, im Hinblick auf die Bedürfnisse in dieser Lage einer besonderen Ausgestaltung unterliegen sollten“. Eine explizite Bestimmung für den Fall der Gewahrsamsnahme gibt es nicht.
Zu den Fragen 7 und 8:
Familienmitglieder können ihre Angehörigen während der festgelegten Besuchszeiten besuchen. Die Besuchszeit ist aktuell gemäß § 21 AnhO mit mindestens einer halben Stunde pro Woche festgelegt. Tägliche „Stockwerksbesuche“ finden dann statt, wenn Eheleute bzw. Familien im selben Polizeianhaltezentrum angehalten werden.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu Frage 10:
Die Vergabe von Schubhaftplätzen und eine allfällige Unterbringung im gelinderen Mittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Festzuhalten ist, dass als gelinderes Mittel neben der Anordnung, in von der Behörde bestimmten Gebäuden Unterkunft zu nehmen, beispielsweise auch die Verpflichtung, sich in periodischen Abständen bei dem dem Fremden bekannt gegebenen Polizeikommando zu melden, in Betracht kommen kann.
Zu Frage 11:
Die Grundversorgung umfasst die in Art 9 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung-Art. 15a B-VG), BGBl. I Nr. 80/2004, taxativ aufgezählten Leistungen. Im Falle einer Unterbringung im gelinderen Mittel befindet sich der betroffene Fremde nicht in Grundversorgung, das bedeutet er erhält keinen Taggeldbezug, jedoch Unterkunft und Verpflegung. Generell sind Fremde, die unter die Anwendung des gelinderen Mittels fallen, nicht krankenversichert, etwaige anfallende Kosten einer ärztlichen Behandlung werden jedoch von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft übernommen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 21, 22, 23 und 25.
Zu Frage 12:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 13:
Nein.
Zu Frage 14:
Die Rechtsberatung kann von den gesetzlich vorgesehenen Flüchtlingsberatern oder von Vereinen im Rahmen der vom Bundesministerium für Inneres kofinanzierten Rückkehrberatungsprojekte erfolgen.
Zu den Fragen 15 und 16:
Rechtsberatung erfolgt im Rahmen des Asylverfahrens auf Kosten des Bundes. Die mit den Organisationen abgeschlossenen Schubhaftbetreuungsverträge schließen „Rechtsberatung“ und damit auch eine aus diesem Titel begehrte finanzielle Abgeltung explizit aus. Sofern sie im Rahmen der vom BM.I kofinanzierten Rückkehrberatungsprojekte erfolgt, wird sie entsprechend finanziell abgegolten.
Zu Frage 17:
Eingangs ist darauf zu verweisen, dass als gelinderes Mittel neben einer Anordnung, in von der Behörde bestimmten Gebäuden Unterkunft zu nehmen, beispielsweise auch die Verpflichtung, sich in periodischen Abständen bei dem dem Fremden bekannt gegebenen Polizeikommando zu melden, in Betracht kommen kann.
Die Unterbringung kann in jedem geeigneten Quartier erfolgen; die Behörden haben jedoch vorsorglich Absprachen mit diversen Partnern getroffen.
Die zur Verfügung stehenden Ressourcen stellen sich wie folgt dar:
|
Burgenland: |
ca. 15 Plätze |
|
Kärnten: |
10 Plätze |
|
Niederösterreich |
30 Plätze |
|
Oberösterreich: |
142 Plätze |
|
Salzburg: |
20 – 30 Plätze |
|
Steiermark: |
41 Plätze |
|
Tirol: |
keine besonderen Absprachen |
|
Vorarlberg: |
ca. 10 Plätze |
|
Wien: |
ca. 35 Plätze |
Zu Frage 18:
Zum Stichtag 6.2.2008 standen insgesamt 796 Schubhaftplätze zur Verfügung, die sich wie folgt verteilten:
|
PAZ Bludenz |
27 Plätze |
|
PAZ Eisenstadt I |
32 Plätze |
|
PAZ Eisenstadt II |
14 Plätze |
|
PAZ Graz |
40 Plätze |
|
PAZ Innsbruck |
50 Plätze |
|
PAZ Klagenfurt |
56 Plätze |
|
PAZ Leoben |
10 Plätze |
|
PAZ Linz |
64 Plätze |
|
PAZ Salzburg |
118 Plätze |
|
PAZ St. Pölten |
20 Plätze |
|
PAZ Schwechat |
8 Plätze |
|
PAZ Steyr |
9 Plätze |
|
PAZ Villach |
18 Plätze |
|
PAZ Wels |
22 Plätze |
|
PAZ Wr. Neustadt |
6 Plätze |
|
PAZ Wien |
302 Plätze |
Zu Frage 19:
310 Schubhaftplätze.
Zu Frage 19a:
Im Jahr 2007 wurden ca. 2.800 Personen im offenen Vollzug angehalten.
Zu Frage 20:
In „Offenen Stationen“ befinden sich sowohl Gemeinschaftshafträume als auch dazugehörige Aufenthalts- und Bewegungsräume, deren Einrichtungs- und Ausstattungsstandard ein Niveau aufweist, welches Angehaltenen den Eindruck eines Anhaltevollzugs zum Zwecke der Abwicklung eines fremdenrechtlichen Verfahrens bzw. zur Durchsetzung der Außerlandesbringung oder eines Aufenthaltsverbotes ohne Strafcharakter vermittelt. Während des Tages werden die Hafträume (Gemeinschaftszellen) offen gehalten und die Angehaltenen können sich in der Abteilung frei bewegen (Gruppenvollzug, Tischtennistische, Tischfußballspiele, Bücher und Brettspiele).
Zu den Fragen 21 und 23:
Die Kosten der Schubhaft und somit auch des gelinderen Mittels werden durch den § 113 FPG in der Form normiert, dass diese grundsätzlich durch den Fremden selbst zu tragen sind. Im Falle der Uneinbringlichkeit hat sie jene Gebietskörperschaft zu tragen, die den Aufwand der Behörde trägt, die den Schubhaftbescheid erlassen hat.
Eine entsprechende Statistik liegt nicht vor.
Zu den Fragen 22 und 24:
Gemäß § 10 FPG-DV wurde als Beitrag zu den Kosten des Vollzuges der Schubhaft für das Jahr 2007 ein Kostenpauschale von € 27,52 festgesetzt.
Festzuhalten ist allerdings, dass dieser Betrag lediglich eine Kostenpauschale darstellt und nicht davon ausgegangen werden kann, dass mit diesem Betrag alle tatsächlichen Kosten abgedeckt sind.
Statistiken über die Gesamtkosten der Unterbringung in Schubhaft liegen nicht vor.
Zu Frage 25
Die Kostenhöhe richtet sich individuell nach erfolgter Absprache mit dem Quartiergeber.
Zu den Fragen 26 und 27:
Diesbezügliche Statistiken werden im Bundesministerium für Inneres nicht geführt.
Zu den Fragen 28 und 29:
Im Jahr 2005 wurden insgesamt 1670 Hungerstreikfälle gemeldet. Eine Aufgliederung nach einzelnen Polizeianhaltezentren ist für diesen Zeitraum nicht möglich.
Für die Jahre 2006 und 2007 wurden folgende Hungerstreikfälle gemeldet:
|
|
2006 |
2007 |
||||
|
Bundesland |
PAZ |
|
Gesamt |
PAZ |
|
Gesamt |
|
Vorarlberg |
Bludenz |
33 |
33 |
Bludenz |
46 |
46 |
|
Burgenland |
Eisenstadt I |
119 |
142 |
Eisenstadt I |
50 |
90 |
|
Eisenstadt II |
23 |
Eisenstadt II |
40 |
|||
|
Steiermark |
Graz |
30 |
104 |
Graz |
67 |
141 |
|
Leoben |
74 |
Leoben |
74 |
|||
|
Tirol |
Innsbruck |
42 |
42 |
Innsbruck |
120 |
120 |
|
Kärnten |
Klagenfurt |
30 |
49 |
Klagenfurt |
11 |
29 |
|
Villach |
19 |
Villach |
18 |
|||
|
Oberösterreich
|
Linz |
106 |
123 |
Linz |
81 |
133 |
|
Steyr |
5 |
Steyr |
11 |
|||
|
Wels |
12 |
Wels |
41 |
|||
|
Salzburg |
Salzburg |
231 |
231 |
Salzburg |
174 |
174 |
|
Niederösterreich |
Schwechat |
27 |
245 |
Schwechat |
52 |
253 |
|
St. Pölten |
158 |
St. Pölten |
157 |
|||
|
Wr. Neustadt |
60 |
Wr. Neustadt |
44 |
|||
|
Wien |
Rossauer Ld. |
207 |
1369 |
Rossauer Ld. |
153 |
1126 |
|
Hernals |
1162 |
Hernals |
973 |
|||
|
Gesamt |
|
|
2338 |
|
|
2112 |
Anzumerken ist, dass in dieser Statistik nur die Hungerstreikfälle ausgewiesen werden. Angaben darüber, um wie viele hungerstreikende Personen es sich dabei tatsächlich gehandelt hat, sind nicht möglich, insbesondere weil eine Person wiederholt in den Hungerstreik treten kann.
Zu Frage 30:
Die Qualität der Arbeit aller Projektträger wird durch Prüfung der Projektanträge vor Beauftragung, durch regelmäßige Besprechungen während der Laufzeit sowie durch Prüfung der vorgelegten Zwischen- und Endberichte sichergestellt.
Zu den Fragen 31 bis 33:
Das Bundesministerium für Inneres hat mit insgesamt drei Organisationen Verträge über Schubhaftbetreuung an den verschiedenen Standorten abgeschlossen. Eine Gesamtevaluierung aller Verträge gibt es nicht. Die Schubhaftbetreuungsorganisationen trifft aber eine umfassende, vertraglich normierte, Pflicht zur Erstattung von Zwischenabrechnungen und Zwischenberichten, mittels derer unter Miteinbeziehung der zuständigen Behördenvertreter die Zusammenarbeit mit den Betreuungsorganisationen intern evaluiert wird.
Die darin enthaltenen Informationen über Problembereiche sowie Anregungen werden von der zuständigen Fachabteilung meines Ressorts identifiziert, dokumentiert und entsprechend erledigt.
Zu Frage 34:
Die Projektvergabe erfolgt auf der Basis einer Interessensbekundung vor allem nach den
Kriterien der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz.
Zu Frage 35:
Nach den mir vorgelegten Berichten stellt sich die Anzahl der einzelnen Mitarbeiter in der Schubhaftbetreuung wie folgt der:
Caritas Graz Seckau: 3 AkademikerInnen, 1 Zivildiener
Caritas Eisenstadt: 3 MitarbeiterInnen, 1 Zivildiener
Caritas Feldkirch: 1 Akademiker, 1 Zivildiener
VMÖ in Oberösterreich: 1 Akademiker, 2 weitere MitarbeiterInnen, 1 Zivildiener
VMÖ in Tirol: 1 Akademikerin, 2 weitere Mitarbeiterinnen, 1 Zivildiener
VMÖ in Wien: 5 AkademikerInnen, 6 weitere MitarbeiterInnen
Diakonie in Kärnten: 1 Akademikerin, 2 weitere Mitarbeiterinnen
Diakonie in Salzburg: 3 Akademikerinnen, 1 weiteren Mitarbeiter
Diakonie in Niederösterreich: 1 Mitarbeiter
Die Diakonie beschäftigt nach eigenen Angaben prinzipiell nur AkademikerInnen, MitarbeiterInnen mit Fachausbildung im sozialen Bereich, JuristInnen, DiplomsozialarbeiterInnen oder Personen mit langjähriger Erfahrung in der Flüchtlingsberatung sowie sozialwissenschaftliche StudienabgängerInnen.
Die Caritas beschäftigt nach eigenen Angaben prinzipiell DiplomsozialarbeiterInnen, Personen mit langjähriger Erfahrung im Flüchtlingsbereich oder sonstigem sozial-pädagogischen Hintergrundwissen sowie sozialwissenschaftliche StudienabgängerInnen.
Der Verein Menschenrechte Österreich legt über die angegebenen fachlichen Qualifikationen hinaus weiters besonderes Augenmerk auf Sprach- und Kulturkompetenz in Verbindung mit persönlicher Eignung.
Zu Frage 36:
|
Bundesland |
Vertragspartner |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
Wien |
Volkshilfe Österreich |
92.619,32 |
|
|
|
|
|
|
Caritas Wien |
103.841,03 |
|
|
|
|
|
|
|
ADA |
34.592,05 |
|
|
|
|
|
|
|
Verein Menschenrechte Österreich |
|
228.773,64[1] |
274.528,32 |
274.528,32 |
274.528,32 |
315.707,57 |
|
|
NÖ |
EFDÖ |
17.695,84 |
17.837,41 |
17.837,41 |
17.837,41 |
17.837,41 |
20.513,02 |
|
OÖ |
SOS Menschenrechte |
47.589,30 |
|
|
|
|
|
|
Verein Menschenrechte Österreich |
|
59.821,821 |
71.786,16 |
71.786,16 |
71.786,16 |
82.554,08 |
|
|
Burgenland |
Caritas Eisenstadt |
16.977,23 |
17.837,41 |
17.837,41 |
17.837,41 |
17.837,41 |
20.513,02 |
|
Steiermark |
Caritas Graz |
28.448,54 |
31.981,32 |
31.981,32 |
31.981,32 |
31.981,32 |
36.778,52 |
|
Salzburg |
EFDÖ |
88.479,61 |
89.187,45 |
89.187,45 |
89.187,45 |
89.187,45 |
102.565,57 |
|
Kärnten |
Evang. Superint. Kärnten |
22.305,91 |
22.484,36 |
22.484,36 |
|
|
|
|
Diakonie Waiern |
|
|
|
22.484,36 |
22.484,36 |
25.857,01 |
|
|
Tirol |
ARGE Schubhaft |
35.391,82 |
35.674,95 |
35.674,95 |
35.674,95 |
|
|
|
Verein Menschenrechte Österreich |
|
|
|
|
51.260,-- |
58.949,-- |
|
|
Vorarlberg |
Caritas Feldkirch |
14.870,61 |
14.989,57 |
14.989,57 |
14.989,57 |
14.989,57 |
17.238,01 |
|
Summe: |
502.811,25 |
518.587,92 |
576.306,95 |
576.306,95 |
591.892,-- |
680.675,80 |
|
Die Beträge werden den einzelnen Organisationen als Förderung zugeteilt. Eine Aufteilung auf die einzelnen PAZ ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 37:
Vom Verein Menschenrechte Österreich werden derzeit folgende, jeweils auf ein Jahr ausgerichtete Projekte gefördert:
Zu Frage 39:
Schubhaftbetreuungsverträge sind Jahresverträge und unterliegen einer jährlichen internen Evaluierung. Ein Trägerwechsel erfolgte in Wien im Jahre 2003 und in Tirol im Jahre 2006.
Die angesprochene „sukzessive Auslagerung“ kann somit nicht nachvollzogen werden
Zu Frage 40:
Der Verein Menschenrechte Österreich ist aktuell einer von 3 Projektträgern und in diesem Rahmen mit der Betreuung der Schubhäftlinge in den Bundesländern Wien, Oberöstereich und Tirol betraut. In den übrigen sechs Bundesländern wird die Schubhaftbetreuung von der Caritas (Wien, Burgenland, Vorarlberg) und der Diakonie (Salzburg, Niederösterreich und Kärnten) besorgt.
Zu Frage 41:
Es finden die gemäß der Rechtsgrundlage zum Europäischen Flüchtlingsfonds vorgesehenen Evaluierungen statt. Daneben besteht eine entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union gestaltete Berichtserstattungs- und Rechnungslegungspflicht.
Zu Frage 42:
Eine Übermittlung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Zu den Fragen 43 und 44:
Bei diesem Vorfall handelte es sich um einen Einzelfall.
Zu Frage 45:
Nein.
Zu Frage 46:
Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds wurden seit 2002 folgende, vom Verein Menschenrechte Österreich eingereichte, Projekte gefördert.
|
Projekttitel |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
Aufsuchende Rückkehrberatung für Asylwerber in Bundesbetreuung |
€ 82.613,82 |
|
|
|
|
|
Telefonservice Herkunftsländer |
|
€ 34.159,65 |
|
|
|
|
Aufsuchende Flüchtlingsbetreuung - Kompetenzzentrum Ost |
|
€ 144.298,48 |
|
|
|
|
Aufsuchende Rückkehrberatung NÖ (West) und Bgld. |
|
€ 89.604,32 |
|
|
|
|
Go Dublin! - Beratung Oberösterreich (Bad Kreuzen, EAST West) |
|
|
€ 20.889,14 |
|
|
|
Rückkehrberatung |
|
|
€ 48.712,00 |
|
|
|
Rückkehrberatung Schubhaft |
|
|
€ 96.154,33 |
|
|
|
Go Dublin! - Beratung Oberösterreich |
|
|
|
€ 12.500,00 |
|
|
Rückkehrberatung |
|
|
|
€ 75.256,53 |
|
|
Rückkehrberatung von Asylwerbern in Schubhaft |
|
|
|
€ 113.316,41 |
|
|
Go Dublin! Beratung |
|
|
|
|
€ 49.947,97 |
|
Rückkehrberatung |
|
|
|
|
€ 137.466,23 |
|
heim.at - Rückkehrberatung nach rechtskräftig negativem Abschluss des Asylverfahrens |
|
|
|
|
€ 126.081,75 |
|
Rückkehrberatung Schubhaft |
|
|
|
|
€ 99.261,66 |
Zu den Fragen 47 und 48:
Ja. Ein derartiges Monitoring erfolgt in der Regel durch die NGO Partner vor Ort im Rahmen der vom BM.I und der EU geförderten Rückkehrberatungsprojekte durch IOM, Caritas und Verein Menschenrechte Österreich.
Zu Frage 49:
Eine Übermittlung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 50:
Im Jahr 2006 gab es 2.122 freiwillige RückkehrerInnen und im Jahr 2007 2.164.
Zu Frage 51:
Über den Verein Menschenrechte Österreich kehrten im Jahr 2006 1.038 Fremde in ihre Heimatländer zurück, im Jahr 2007 waren dies 1.199.
Zu Frage 52:
Derartige Statistiken werden im Bundesministerium für Inneres nicht geführt.
Zu Frage 53:
Der Verein Menschenrechte Österreich führt im Rahmen eines EFF-Projekts Rückkehrberatung in Justizanstalten durch. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Justiz verwiesen.
Zu Frage 54:
Zu den Aufgabenbereichen, die der Verein Menschenrechte Österreich für das Bundesministerium für Inneres wahrnimmt, zählen Maßnahmen der Schubhaftbetreuung und Rückkehrberatung. Unter Nutzung dieser Aufgaben wurde der Verein seinerzeit zur Unterstützung der Familie Zogaj zur schnelleren Reintegration herangezogen.
Dies erfolgte mit dem Ziel, die aufgetretenen Spannungen beruhigend zu beeinflussen und einen konstruktiven Lösungsansatz für die Familie Zogaj zu finden, der sowohl den rechtlichen Vorschriften als auch den menschlichen Aspekten gerecht werden sollte.
Zu Frage 55:
Nein.
Zu den Fragen 56 bis 58:
Darüber liegen mir keine Informationen vor.