335/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.04.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.500/0002-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 325/J-NR/2007 betreffend Verbraucher-Kooperationsgesetz (VBKG): Zuständige Behörde – Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 15. Februar 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wer sind in den EU-Mitgliedsstaaten die jeweils zuständigen Behörden (Art. 3 lit. c nach der Verordnung (EG) über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) für die unter Z 2 des Anhanges zum VBKG angeführten Verordnung?
Ersuche um Auflistung dieser Behörden.
Antwort:
Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 328/J des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz verweisen.
Fragen 2 bis 6 und 13:
Wurde bereits ein Informations- und Durchsetzungsersuchen einer ersuchenden Behörde eines anderen Mitgliedsstaates an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (als ersuchte Behörde) herangetragen?
Wenn ja, in wie vielen Fällen? Welche Probleme betrafen diese Ansuchen? Aus welchen EU-Mitgliedsländern kamen diese Ansuchen bzw. Beschwerden?
Wie wurde die ersuchte Behörde bisher tätig? In wie vielen Fällen fand ein Informationsaustausch auf Ersuchen statt? Welche Maßnahmen im Sinne des 2. Abschnittes des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes mussten jeweils ergriffen werden?
In wie vielen Fällen wurde durch die zuständige Behörde festgestellt, dass ein innergemeinschaftlicher Verstoß vorliegt? In wie vielen Fällen hatte die zuständige Behörde den begründeten Verdacht, dass ein derartiger Verstoß erfolgen könnte (jeweils Art. 7 der zit. VO)?
In wie vielen Fällen fand bereits ein Informationsaustausch ohne Ersuchen statt?
Wie viele Verbraucherbeschwerden sind bereits eingegangen und wurden der EU-Kommission übermittelt?
Antwort:
Bis zum jetzigen Zeitpunkt langten noch keine Ersuchen ein.
Fragen 7 bis 11:
Wie viele MitarbeiterInnen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als zuständige Behörde sind in der Vollziehung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes tätig? Zu welcher Organisationseinheit sind sie zugeteilt?
Wer sind nach Art. 4 Abs. 8 der zit. VO die zuständigen Beamten (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
Ist geplant (siehe Art. 16 Abs. 2 der zit. VO) einen Beamtenaustausch zur Verbesserung der Zusammenarbeit zu organisieren? Wenn nein, warum nicht?
Welche sonstigen Mittel stehen für die Vollziehung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes der zuständigen Behörde zur Verfügung?
Wie ist ministeriumsintern die Vollziehung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes geregelt? Gibt es dafür eine Geschäftsordnung? Wenn ja, wie lautet diese?
Antwort:
Das VBKG wird von zwei Sachbearbeitern der Abteilung II/L2-Luftfahrtbeziehungen betreut. In der Ausübung der Tätigkeit leistet das Sekretariat der Abteilung Unterstützung. Seitens der Europäischen Kommission wurden EDV-Schulungen für die Sachbearbeiter durchgeführt. Es ist keine Geschäftsordnung vorgesehen und es ist derzeit kein Beamtenaustausch geplant.
Frage 12:
Ist durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie beabsichtigt, im Sinne des § 12 VBKG Befugnisse zu übertragen?
Antwort:
Eine Übertragung der Befugnisse ist derzeit nicht geplant.
Frage 14:
Welche Auswirkung hat aus Sicht des Ressorts die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die Verbraucherbehördenkooperation im Sinne der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bzw. VBKG?
Antwort:
Die Verkehrsdienstleistungen sind vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen (vgl. Art. 2 Abs. 2 lit. d der EU-Dienstleistungsrichtlinie).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann