3351/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 17. Jänner 2008 unter der Nr. 3335/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Charterabschiebungen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

2005:    8 Charterabschiebungen mit insgesamt 32 Personen

2006:  13 Charterabschiebungen mit insgesamt 70 Personen

2007:  19 Charterabschiebungen mit insgesamt 169 Personen

 

Zu Frage 2:

Es wurden folgende Zielflughäfen angesteuert: Lagos, Tiflis, Eriwan, Prishtina.

 

Zu Frage 4:

2005:  0 Charterabschiebungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten

2006:  4 Charterabschiebungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten

2007:  4 Charterabschiebungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten

 

Zu Frage 5:

Es wurden folgende Zielflughäfen angesteuert: Lagos, Tiflis, Eriwan, Prishtina.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Kooperationen erfolgten mit Polen, Frankreich und Italien, wobei sämtliche Flüge zusätzlich zur österreichischen Eskorte auch von BeamtInnen der jeweils anderen EU-Mitgliedstaaten begleitet waren.

 

Zu Frage 8:

Die Anzahl der Begleitbeamten richtet sich nach der vom Kommandanten der Eskorte durchzuführenden Gefährdungseinschätzung. Charterabschiebungen werden grundsätzlich von Beamten des Einsatzkommandos Cobra begleitet. Bei Bedarf an weiblichen Begleitkräften wird auf entsprechend ausgebildete Beamtinnen zurückgegriffen.

 

Zu Frage 9:

Alle begleitenden Beamten müssen sich einer speziellen Ausbildung für Eskorten unterzogen haben. Bei Durchführung von „EU Joint Return Operations“ muss der Leiter der Eskorte den FRONTEX-Kurs „Specialized Training for Joint Return Officers“ besucht haben. Vor Durchführung einer Rückführung werden die Beamten im Rahmen eines Briefings vom Kommandanten der Eskorte über die konkreten Einzelheiten der Rückführung in Kenntnis gesetzt.

 

Zu Frage 10:

Ja.

 

Zu Frage 11:

Die/Der begleitende Ärztin/Arzt wurde bis November 2007 ab dem Flughafen Wien-Schwechat beigezogen. Seit diesem Zeitpunkt ist der Arzt bereits bei der Fahrt vom Polizeianhaltezentrum zum Flughafen anwesend.

 

Zu Frage 12:

Es werden Allgemeinmediziner mit Ausbildung zum Notarzt ausgewählt.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Ja. Sobald die Teilnahme des die Abschiebung begleitenden Arztes am Flug feststeht, werden ihm/ihr die relevanten Informationen von der verfahrensführenden Behörde, dem Amtsarzt und/oder der Leitung des Polizeianhaltezentrums bekannt gegeben.

 

Zu Frage 16:

Grundsätzlich trägt jeder Staat für „seine“ rückzuführenden Personen die alleinige Verantwortung. Sollte während eines Fluges aus medizinischer Sicht ein Eingreifen des von österreichischer Seite gestellten ärztlichen Personals notwendig und gefordert werden, wird die erforderliche Kommunikation durch den anwesenden Dolmetsch sichergestellt.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Die Koordination gemeinsamer Charterabschiebungen erfolgt ausschließlich direkt am Flughafen Wien – Schwechat. Überstellungen Abzuschiebender aus Drittstaaten in ein Polizeianhaltezentrum finden nicht statt.

 

Zu  den Fragen 19 bis 21:

Die begleitenden Beamten sind entsprechend dem in Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsbeirat erarbeiteten Erlass BMI-EE2300/0054-II/2/b/07 betreffend Richtlinien für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen und Zurückweisungen auf dem Luftwege (Linien- und Charterflüge) ermächtigt, während des Fluges Fixierungsmaßnahmen anzuwenden, sofern von der begleiteten Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung an Bord ausgeht. Zulässig ist das Fesseln des Betroffenen an Händen und/oder Beinen oder das Fixieren der Hände und Beine am Sitz. 

 

Zu Frage 22:

Die Abschiebecrew agiert im Sinne der Bestimmungen des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 97/1949 (Tokioter Abkommen) im Rahmen der dem Piloten zustehenden Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an Bord.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

Nein.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

Ja, im Einvernehmen mit dem Piloten.

Personen, welche fixiert sind, müssen ständig von den Begleitbeamten beobachtet werden. Es dürfen nur solche Fixierungen verwendet werden, die im Notfall von den Begleitbeamten leicht und rasch entfernt werden können.

 


Zu den Fragen 27 und 28:

Grundsätzlich nicht; nur wenn dies vom Betroffenen gewünscht und auch medizinisch erforderlich ist, kann dies durch den Amtsarzt bzw. begleitenden Arzt erfolgen.

 

Zu den Fragen 29 und 30:

Die mit der Abschiebung betrauten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben entsprechend dem im Einvernehmen mit dem Menschenrechtsbeirat erarbeiteten Erlass BMI-EE2300/0054-II/2/b/07 betreffend Richtlinien für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen und Zurückweisungen auf dem Luftwege (Linien- und Charterflüge)  den Leiter der örtlich zuständigen Kommission des Menschenrechtsbeirates über die bevorstehende Abschiebung zu verständigen und die Teilnahme an der Abschiebung bis zum hiezu vorgesehenen Flughafen anzubieten.

 

Diese Informationen enthalten:

·         Bezeichnung des Anlasses

·         Zeit und Örtlichkeit des Treffens mit den Kommissionsmitgliedern

·         Austausch von Mobiltelefonnummern (zur Aufrechthaltung des ständigen Kontaktes während der Fahrt zum Flughafen)

 

Zu den Fragen 31 bis 33:

Ja. Die Charterflüge werden in der Regel von Günter Ecker oder Vesna Kolic als Menschenrechtsbeobachter begleitet, die seit 1999 auch dem Menschenrechtsbeirat angehören und hier fortlaufend auch an entsprechenden Arbeitsgruppen und Diskussionen mitwirken. Die Teilnahme erfolgt gegen Spesenersatz.

 

Zu den Fragen 34 und 35:  

Die Beobachtung erfolgt in Umsetzung der folgenden Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats:

 

…. Der Beirat empfiehlt, Vorwürfen mangelnder Kontrolle bei Charterflügen dadurch zu begegnen, dass ein in Bezug auf alle Beteiligten (einschließlich des Luftfahrtunternehmens) unabhängiger Menschenrechtsbeobachter am Flug teilnimmt.

 

…. Der Beirat empfiehlt, dass der unabhängige Menschenrechtsbeobachter ein gesondertes Protokoll über den Abschiebevorgang verfassen sollte, das dem Bericht der Begleitbeamten und –beamtinnen anzuschließen wäre.

 

 

In Ermangelung internationaler Richtlinien  -  die österr. Praxis in diesem Bereich hat europaweit Vorbildfunktion - orientiert sich die Beobachtung grundsätzlich am anzuwendenden Verhältnismäßigkeitsprinzip, dem menschenrechtlich korrekten Umgang der Begleitbeamten mit den Abzuschiebenden und der korrekten Umsetzung der im Erlass BMI-EE2300/0054-II/2/b/07 über die Richtlinie für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen und Zurückweisungen auf dem Luftwege (Linien- und Charterflüge) festgelegten Handlungsanleitungen. Ebenfalls werden, sofern sich Ansatzpunkte für weitere Verbesserungen aus menschenrechtlicher Sicht zeigen, diese angeführt und deren Umsetzung empfohlen. Der Menschenrechtsbeobachter hält seine Wahrnehmungen in einem Bericht fest, der in der Folge der internen Evaluierung und zur Optimierung menschenrechtlicher Belange dient.

 

Zu Frage 36:

Allfällige Kritikpunkte werden untersucht und die im Einzelfall notwendigen Veranlassungen getroffen.

 

Zu Frage 37:

Der vom Gesetz vorgesehene Rechtsbehelf ist die in § 67c AVG normierte Maßnahmenbeschwerde („Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“).

 

Zu Frage 38:

Vor Landung des Flugzeuges werden den Abzuschiebenden die Reisedokumente, vorhandene eigene Barmittel und gegebenenfalls das von den Behörden ausbezahlte Zehrgeld ausgehändigt.

 

Eventuell angewendete Zwangsmittel, wie zum Beispiel angelegte Handfesseln, werden spätestens vor Landung des Flugzeuges aufgehoben.

 

Je nach Destination werden die Abzuschiebenden direkt am Flugzeug oder in der Ankunftshalle an die Behörden des Zielstaates übergeben.

Bei Ankunft sind außerdem im Regelfall Vertreter örtlicher NGOs anwesend, die im Rahmen eines Monitorings das weitere Fortkommen der ankommenden Abzuschiebenden beobachten. Von der Ankunft der Charterabschiebung wird in der Regel überdies die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde in Kenntnis gesetzt.

 


Zu Frage 39:

Ja, sofern dazu das Einverständnis des betroffenen Fremden vorliegt.

 

Zu den Fragen 40 und 41:

Ja. Über zukünftige Zielflughäfen und Kooperationen mit anderen EU-Mitgliedstaaten kann allerdings zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden.

 

Zu Frage 42:

Es wurden 9 Personen abgeschoben.

 

Zu Frage 43:

Der Flug wurde von 15 Beamten des EKO-Cobra und einer weiblichen Pool-Beamtin begleitet.

 

Zu Frage 44:

Bei den 16 Begleitbeamten handelt es sich um speziell für Eskorten geschultes Personal. Zur Vorbereitung des Fluges wurde am 2.7.2007 in der Zeit von 18.00 bis 18.30 Uhr im PAZ Wien Rossauer Lände mit allen eingesetzten Beamten eine Einsatzbesprechung durchgeführt.

Der Leiter der Eskorte informierte darüber hinaus um 23.15 Uhr im Rahmen eines Briefings die Flugzeugbesatzung.

 

Zu Frage 45:

Die Charterabschiebung wurde von einem Arzt der Wiener Rettung begleitet.

 

Zu Frage 46:

Der Arzt war vom eintreffen der rückzuführenden Personen am Flughafen Wien-Schwechat an die gesamte Abschiebung über anwesend. Der Arzt verfügt über eine allgemein- sowie notfallmedizinische Ausbildung.

 

Zu Frage 47:

Der Arzt verfügte über sämtliche, den Behörden bekannt gewordenen, medizinischen Informationen.

 

Zu den Fragen 48 bis 53:

Eine Überstellung georgischer Staatsangehöriger von Polen nach Österreich (bzw. weiter nach Georgien) fand nicht statt.

 

Zu Frage 54:

Beim Transport zum Flughafen und am Flughafen selbst gab es keine Zwischenfälle.

Als sich die Maschine vor der Startphase bereits mit verschlossenen Außentüren am Rollfeld befand, fügte sich ein georgischer Staatsangehöriger mit dem Bruchstück einer Rasierklinge eine ca. 10 cm lange Schnittwunde zu. Der unmittelbar neben ihm sitzende Begleitbeamte, konnte ihm die Klinge entreißen und eine weitere Verletzung verhindern. Die Wunde wurde sofort vom mitfliegenden Arzt versorgt. Laut Angaben des Arztes handelte es sich bei der Wunde um keine schwere Verletzung, sondern lediglich um eine oberflächliche Schnittwunde. Aus seiner Sicht war weder eine Unterbrechung des Fluges noch eine sofortige weitere ärztliche Intervention notwendig. 

 

Zu den Fragen 55 und 56:

Die örtlich zuständige Kommission Wien 2 des MRB wurde via E-Mail durch den Leiter der Eskorte sowie telefonisch durch einen Begleitbeamten am 28.6.2007 über die bevorstehende Charterabschiebung in Kenntnis gesetzt. Es erfolgte von Seiten des Menschenrechtsbeirates keinerlei weitere Kontaktaufnahme. Am Abschiebevorgang nahmen keine Kommissionsmitglieder teil.

 

Zu Frage 57:

Neben den in der Beantwortung zur Frage 43 genannten Begleitkräften wurde der Charterflug vom Leiter und einer Mitarbeiterin der zuständigen Fachabteilung meines Ressorts begleitet. Die Begleitung erfolgte, da es sich um den ersten Abschiebeflug nach Georgien handelte und dieser unmittelbar nach Ankunft im Rahmen eines hochrangigen Beamtengesprächs evaluiert und die weitere Vorgangsweise bei Rückführungen abgesteckt wurde.

 

Zu Frage 58:

Da es sich um einen nationalen Flug Österreichs handelte, waren ausschließlich österreichische Beamte an Bord.

 

Zu den Fragen 59 und 60:

Ja, Handfesseln.

 


Zu Frage 61:

Den Schubhäftlingen wurden im Polizeianhaltezentrum zur Sicherung der heiklen Transportphase und um die Möglichkeit einer Selbst- oder Fremdgefährdung weitestgehend auszuschließen, Handfesseln vorne angelegt. Diese Sicherungsmaßnahme wurde über die Startphase bis zur Landung in Tiflis aufrechterhalten. Die Abnahme der Handfesseln erfolgte vor der Übergabe an die örtliche Grenzpolizei.

 

Zu den Fragen 62 und 63:

Nein.

 

Zu den Fragen 64 bis 66:

Ja. Günter Ecker vom Verein Menschenrechte Österreich begleitete diesen Flug.

 

Zu Frage 67:

Ja. Nach jedem Charter wird vom unabhängigen Menschenrechtsbeobachter ein detaillierter Bericht über dessen Wahrnehmungen über den gesamten Verlauf der Abschiebung (Kontaktgespräch, Verbringung zum Flughafen, Flug, Übergabe) an die zuständige Fachabteilung meines Ressorts übermittelt. Dieser dient der internen Evaluierung zur Optimierung menschenrechtlicher Standards bei der Durchführung von Charterflügen.

 

Zu Frage 68:

Für Österreich gilt im Rahmen der Normen des Polizeibefugnisrechts der gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat erarbeitete Erlass BMI-EE2300/0054-II/2/b/07 betreffend Richtlinien für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen und Zurückweisungen auf dem Luftwege (Linien- und Charterflüge).

 

Zu beachten sind weiters folgende EU-Regelungen:

·         Die Richtlinie 2001/40/EG des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen vom 28. Mai 2001

·         Die Entscheidung des Rates 2004/191/EG vom 23. Februar 2004 zur Festlegung der Kriterien und praktischen Einzelheiten zum Ausgleich finanzieller Ungleichgewichte aufgrund der Anwendung der Richtlinie 2001/40/EG über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen

·         Die Entscheidung des Rates 2004/573/EG vom 29. April 2004 betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen unterliegen, aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten

 

Zu Frage 69:

Der in der Antwort zu Frage 68 erwähnte Erlass des Bundesministeriums für Inneres ist in der Datenbank für Informationen und Verwaltungsvorschriften (IVS) gespeichert und dort abrufbar. Die EU-Rechtsakte sind im Amtsblatt der EG veröffentlicht.

 

Zu den Fragen 70 bis 72:

Nein.

 

Zu Frage 73:

Es wurden 16 Personen abgeschoben.

 

Zu den Fragen 74, 75 und 86:

Der Flug wurde von 11 Beamten des EKO-Cobra und 2 besonders geschulten Pool-Beamtinnen begleitet. Bei den 11 Cobra-Beamten handelt es sich um speziell für Eskorten geschultes Personal. Der Leiter der Eskorte wurde überdies zum FRONTEX-„Escort-Leader for JROps (Joint Return Operations)“ ausgebildet.

Darüber hinaus gab es eine kurze Besprechung vor der Durchführung der Kontaktgespräche zwischen Vertretern der zuständigen Fachabteilung des BM.I als Organisatoren und dem Leiter der Eskorte.

Die Daten der Rückzuführenden wurden dem Leiter der Eskorte 4 Tage vor dem Charterflug zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 76:

Ja.

 

Zu Frage 77:

Der Arzt war vom eintreffen der rückzuführenden Personen am Flughafen Wien-Schwechat an die gesamte Abschiebung über anwesend. Der Arzt verfügt über eine allgemein- sowie notfallmedizinische Ausbildung.

 

Zu den Fragen 78 und 79:

Ja, eine Person, die dazu auch ihr Einverständnis gegeben hat, zumal sich dadurch für sie die Möglichkeit für eine schnellere Rückkehr in das Heimatland ergeben hat.

 

Aus den mir vorliegenden Statistiken ergibt sich,  dass es im Jahr 2006 2.122 und im Jahr 2007 2.164 freiwillige RückkehrerInnen gegeben hat. Müssten die in Frage kommenden Personen tatsächlich befürchten, durch Herantreten an die Rückkehrhilfe ihre unverzügliche Abschiebung zu bewirken, hätte nicht eine so große Anzahl von Fremden die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen. Es kann daher wohl davon ausgegangen werden, dass ein solcher Eindruck bei den rückkehrwilligen Personen nicht entstanden ist.

 

Zu den Fragen 80 und 81:

Die betreffende Person wurde aufgrund des gemäß § 76 FPG erlassenen Bescheids der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 29.6.2007, mit dem Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung verhängt wurde, seit 9.7.2007 im PAZ Wien Rossauer Lände angehalten.

 

Zu Frage 82:

Ja. Es wurden am 16.05.2007 und am 2.07.2007 Gespräche zum Thema freiwillige Rückkehr geführt. Die näheren Inhalte der Gespräche zwischen Klienten und Betreuer werden als vertraulich erachtet; Aufzeichnungen über deren genaue Dauer liegen nicht vor.

 

Zu Frage 83:

Es gab weder beim Transport zum Flughafen noch am Flughafen selbst und noch während der Abschiebung Zwischenfälle.

 

Zu den Fragen 84 und 85:

Ja. Am 10.7.2007 nahmen zwei Vertreter der zuständigen Kommission des Menschenrechtsbeirates von 05.15 bis 08.00 Uhr an der Abschiebung als Beobachter teil.

 

Zu Frage 87:

Es handelte sich um einen nationalen Abschiebeflug, an dem ausschließlich österreichische Begleitbeamte teilnahmen.

 

Zu Frage 88:

Drei der männlichen Rückzuführenden wurden Handfesseln vorne angelegt. Diese Sicherungsmaßnahmen wurden unmittelbar nach dem Start des Flugzeuges und Beendigung der Steigflugphase aufgehoben.

 

Zu den Fragen 89 bis 91:

Ja. Der Flug wurde von Frau Vesna Kolic vom Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) begleitet.

 


Zu Frage 92:

Ja. Der Bericht wurde an die zuständige Fachabteilung des BM.I übermittelt und dient der internen Evaluierung zur Verbesserung der menschenrechtlichen Standards bei der Durchführung von Charterflügen.