3352/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Jänner 2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage PA 3347/J betreffend „Integrationsvereinbarung“ gerichtet.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Für das Jahr 2005 wird auf die beiliegende Tabelle verwiesen. Aufgrund der Änderung der gesetzlichen Bestimmungen mit 1.1.2006, liegt für das Jahr 2005 nur die Gesamtanzahl der erfüllten Integrationsvereinbarungen (im folgenden IV) sowie der Ausnahmen von der Erfüllung der IV vor. Eine Untergliederung nach Art des Ausnahmetatbestandes ist nicht möglich. Die Vorlage eines Nachweises über ausreichende Deutschkenntnisse im Sinne des § 14 Abs. 5 Z 5 NAG war gemäß dem Fremdengesetz (FrG) ebenfalls ein Ausnahmetatbestand von der Erfüllung der IV. Im Übrigen wurde die IV durch den Besuch eines Deutsch-Integrationskurses erfüllt.

 

Für die Jahre 2006 und 2007 wird ebenfalls auf die beiliegenden Tabellen verwiesen.

Diese enthalten Angaben hinsichtlich der Anzahl der Personen, die in den Jahren 2006 und 2007

Ø      die Integrationsvereinbarung (IV) erfüllt haben,

Ø      einen der Tatbestände des § 14 Abs. 5 Z 3 bis 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erfüllten,

Ø      einen Nachweis im Sinne von § 14 Abs. 5 Z 5 NAG über ausreichende Deutschkenntnisse vorlegten sowie

Ø      von der Erfüllung der IV gemäß § 14 Abs. 2 Z 2 NAG befreit waren.

 

Zur Frage 5:

Den Deutsch-Integrationskurs (Modul 2) in der gegenwärtigen Form, gibt es erst seit dem Jahr 2006.

Die dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für die Jahre 2006 und 2007 gemeldeten Zahlen stellen sich wie folgt dar:

Für das Jahr 2006 wurden 4.314 Teilnehmer gemeldet, für 2007 wurden 21.260 Teilnehmer gemeldet. Die Tendenz ist stark ansteigend. Die Beteiligung nimmt monatlich zu.

 

Zur Frage 6:

Statistische Daten über die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2005, 2006 und 2007 den Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen haben, liegen nicht vor.

 

Zur Frage 7:

Statistische Daten über die Anzahl der Personen, mit denen Integrationsgespräche/ Orientierungsgespräche im Sinne von § 14 Abs. 7 NAG geführt wurden, werden nicht geführt.

Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt bei der erstinstanzlichen Behörde (Landeshauptmann).

 

Zur Frage 8:

Modul 1 (Alphabetisierungskurs) wurde erst mit dem Fremdenrechtspaket 2005 eingeführt.
Die dem ÖIF gemeldeten Zahlen über die Anzahl der Teilnehmer an Modul 1 stellen sich wie folgt dar:

 

2006

2007

Summe

95

185

280

 

 

 

 

 

Zur Frage 9:

Die Kursgebühr wurde nicht immer in voller Höhe refundiert, da der Betrag bei geringeren Kosten laut den gesetzlichen Bestimmungen zu aliquotieren ist. Das betraf also Kurse die weniger als € 1.500,-- für 300 Stunden kosteten.

 

Folgende Anzahl von Personen erhielten in den Jahren 2006 und 2007 eine Vergütung für Modul 1:

 

2006

2007

Summe

1.733

159

 

1.892

 

Folgende Kosten wurden insgesamt vom ÖIF refundiert.

 

2006

2007

Summe

€ 79.608,60

€ 918.036,92

 

€ 997.645,52

 

 

 

Zur Frage 10:

Die Refundierungsausgaben des Bundes für die IV (Modul 1 und Modul 2) betrugen in den Jahren 2005, 2006 und 2007 wie folgt:

 

2005: Deutsch-Integrationskurse € 396.749,64; Sprachkenntnisnachweise: € 4.813,60

2006: IV-Neu € 79.608,60; IV-Alt: € 191.410,58

2007: IV-Neu € 918.036,92; IV Alt € 5.306,75

 

Zur Frage 11:

Das Bundesministerium für Inneres hat einen Folder mit Informationen zur Integrationsvereinbarung (V) erstellt. Dieser steht in zehn Sprachen (deutsch, englisch, französisch, spanisch, serbisch, bosnisch, kroatisch, russisch, chinesisch, türkisch) als Download auf der Website des BM.I zur Verfügung.

Darüber hinaus liegen weitere Informationen bei den zuständigen Behörden erster Instanz auf.

 

Zu den Fragen 12, 14, 16, 19 und 20:

Da das Kurssystem privatrechtlich organisiert ist, gibt es unterschiedlichste Anbieter, die auf unterschiedliche Personengruppen spezialisiert sind.

Statistische Daten über die Anzahl der Kursanmeldungen, die in den Jahren 2005 bis 2007 wegen zahlenmäßiger Auslastung abgelehnt wurden, liegen aus diesem Grunde nicht vor.

 

Zur Frage 13:

Die Verhängung von Verwaltungsstrafen fällt gemäß Art. 11 Abs. 2 B-VG in den Vollzugsbereich der Länder. Über Anträge auf Aufenthaltstitel, die aufgrund der fehlenden Erteilungsvoraussetzung der erfüllten Integrationsvereinbarung abgewiesen werden mussten, können - da diesbezüglich keine Statistik geführt wird - keine Angaben getätigt werden.

 

Zur Frage 15:

Generell ist die Flächendeckung durch zahlreiche Anbieter gegeben. Jedoch zeigt sich aus Erfahrungen, dass in gewissen ländlichen Regionen ein Defizit hinsichtlich der Anbieter besteht.  Das Angebot an Kursträgern wird aber ständig erweitert.

 

Zur Frage 17:

Ja. Gemäß § 14 Abs. 8 NAG kann Drittstaatsangehörigen auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre persönlichen Lebensumstände zur Erfüllung der IV Aufschub gewährt werden. Dieser Aufschub darf die Dauer von jeweils zwei Jahren nicht überschreiten; er hemmt den Lauf der Fristen auch betreffend die Kostenbeteiligung des Bundes.

 

Zur Frage 18:

Nein.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

Die Stundenlöhne betragen zwischen € 10,-- und € 28,--.

 

Die Qualität der Arbeit der Kursleiterinnen wird durch ständige Evaluierungen und Vor-Ort-Besuche von Experten des ÖIF sichergestellt. Sowohl Kursinstitute als auch Lehrkräfte werden vor Arbeitsbeginn ausführlich evaluiert und beim ÖIF registriert.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.