3353/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                               

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen haben am 17. Jänner 2008 unter der Nummer 3350/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Personenschutz für die Grazer FPÖ-Spitzenkandidatin Susanne Winter“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja, es wurde Personenschutz angeboten.

 

Zu Frage 2:

Ja.


 

Zu Frage 3:

a – c. und e.:   Diese Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gemäß Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses und somit der Geheimhaltung obliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art 52 B-VG erfolgen kann.

 

d.:                    Pro Tag entstehen durchschnittlich 2.670 € an Personal- und Sachaufwand.

 

Zu Frage 4:

Diese Frage betrifft einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gemäß Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses und somit der Geheimhaltung obliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art 52 B-VG erfolgen kann.