3353/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.03.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen haben am 17. Jänner 2008 unter der Nummer 3350/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Personenschutz für die Grazer FPÖ-Spitzenkandidatin Susanne Winter“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja, es wurde Personenschutz angeboten.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
a – c. und e.: Diese Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gemäß Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses und somit der Geheimhaltung obliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art 52 B-VG erfolgen kann.
d.: Pro Tag entstehen durchschnittlich 2.670 € an Personal- und Sachaufwand.
Zu Frage 4:
Diese Frage betrifft einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gemäß Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses und somit der Geheimhaltung obliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art 52 B-VG erfolgen kann.