3355/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 24.01.2008 unter der Zl. 3386/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überfälle auf Banken 2005 bis 2007“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Angezeigte Fälle

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Burgenland

                   2

                   4

                   1

 Kärnten

                   6

                   5

                 12

 Niederösterreich

                 24

                 20

                 30

 Oberösterreich

                   6

                 17

                   5

 Salzburg

                   2

                   -

                   2

 Steiermark

                 10

                   1

                   6

 Tirol

                   1

                   3

                   4

 Vorarlberg

                   3

                   1

                   -

 Wien

                 57

                 76

                 76

 Österreich

               111

               127

               136

 

 

 

 

 BPD Eisenstadt

                   -

                   -

                   -

 BPD Klagenfurt

                   4

                   1

                   6

 BPD St. Pölten

                   2

                   1

                   1

 BPD Linz

                   3

                   9

                   3

 BPD Salzburg

                   1

                   -

                   2

 BPD Graz

                   6

                   1

                   1

 BPD Innsbruck

                   1

                   2

                   1

 BH Bregenz

                   1

                   -

                   -

 BPD Wien

                 57

                 76

                 76

 

 

Zu Frage 2:

 

Ermittelte Tatverdächtige

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Gesamt

                 81

                 95

                 84

 davon Inländer

                 48

                 64

                 45

 davon Fremde

                 33

                 31

                 39

 

 

Zu Frage 3:

 

Waffenverwendung

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Schusswaffe - geschossen

                   -

                   -

                   1

 Schusswaffe - gedroht

                 67

                 59

                 58

 Schusswaffe - mitgeführt

                   1

                   1

                   3

 Stichwaffe

                   2

                   5

                   4

 Hiebwaffe

                   -

                   -

                   2

 keine

                 34

                 47

                 50

 unbekannt

                   7

                 15

                 18

 Gesamt

               111

               127

               136

 

 

Zu Frage 4:

 

Gesamtschaden (Detailauswertungen sind nicht Gegenstand der Kriminalstatistik)

 

 

 

 

 

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Burgenland

      33.625,00

      18.035,00

        9.195,00

 Kärnten

    181.029,30

  1.856.363,00

    242.766,03

 Niederösterreich

    749.626,50

    537.354,35

    911.455,00

 Oberösterreich

    122.402,10

    362.712,33

      70.476,00

 Salzburg

      19.500,00

                 -  

                 -  

 Steiermark

    281.760,00

        8.780,00

    155.258,00

 Tirol

                 -  

      23.351,00

      74.324,35

 Vorarlberg

      36.020,00

        7.700,00

                 -  

 Wien

  1.494.642,43

  1.725.313,65

  1.920.987,80

 Österreich

  2.918.605,33

  4.539.609,33

  3.384.462,17

 

 

 

Zu Frage 5:

 

Opfer

 

 

 

 

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Burgenland

                   2

                   5

                   1

 Kärnten

                   6

                   4

                 17

 Niederösterreich

                 28

                 26

                 31

 Oberösterreich

                   7

                 20

                   5

 Salzburg

                   2

                 -  

                   2

 Steiermark

                   7

                   1

                 14

 Tirol

                 -  

                   3

                   4

 Vorarlberg

                   2

                   1

                 -  

 Wien

                 68

                 91

                 77

 Österreich

               122

               151

               151

 

 

Es wurden keine Raubmorde im Zusammenhang mit Überfällen auf Banken verzeichnet. Die ausgewiesenen Daten beziehen sich auf Personen, die Opfer einer damit verbundenen Freiheitsentziehung, Körperverletzung, gefährlichen Drohung oder Nötigung geworden sind.

 

 

Zu Frage 6:

Ob ein Geldinstitut mehrfach überfallen wurde, ist nicht Gegenstand gesonderter kriminalstatistischer Erfassung.

 

 

Zu Frage 7:

 

Aufklärungsquoten

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Burgenland

50,0%

50,0%

100,0%

 Kärnten

50,0%

100,0%

50,0%

 Niederösterreich

58,3%

50,0%

60,0%

 Oberösterreich

83,3%

35,3%

20,0%

 Salzburg

100,0%

---

100,0%

 Steiermark

70,0%

100,0%

83,3%

 Tirol

100,0%

100,0%

25,0%

 Vorarlberg

100,0%

0,0%

---

 Wien

40,4%

47,4%

34,2%

 Österreich

53,2%

49,6%

44,1%

 

 

 

 

 

Zu Frage 8:

 

 

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Burgenland

                   1

                   4

                   1

 Kärnten

                   4

                   6

                 13

 Niederösterreich

                 21

                 16

                 21

 Oberösterreich

                   6

                 10

                   1

 Salzburg

                   2

                   -

                   2

 Steiermark

                   7

                   1

                 13

 Tirol

                   1

                   3

                   1

 Vorarlberg

                   3

                   -

                   -

 Wien

                 36

                 55

                 32

 Österreich

                 81

                 95

                 84

 

 

Die Beantwortung der Frage, gegen wie viele Personen ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Frage 9:

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Frage 10:

Statistische Daten zu Raubüberfällen auf Banken in anderen europäischen Ländern, finden in der Österreichischen Kriminalstatistik keinen Eingang und sind daher nicht verfügbar.

 

Zu Fragen 11 bis 13:

Ob in ein Geldinstitut mehrfach eingebrochen wurde, ist nicht Gegenstand gesonderter kriminalstatistischer Erfassung.

 

Zu Frage 14:

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Frage 15:

Im Jahr 2005 fand eine Informationsveranstaltung des Bundeskriminalamtes mit Vertretern diverser Banken statt. Dabei wurden Möglichkeiten und Maßnahmen der Prävention aufgezeigt und praktische, kostenlose Sicherheitstipps und wertvolle Hinweise gegeben. Unter anderem wurden folgende Themen bzw. Serviceleistungen seitens des Bundeskriminalamtes angeboten:

          Die Kriminalprävention bietet kostenlose österreichweite Schulungen für Geldinstitute an

          Beratung bei vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, die Einstellung von Kameras, sowie der Alarmanlage

          Kontaktpflege mit Sicherheitsbeauftragten

          Schulung durch speziell ausgebildete Exekutivbeamte  zum richtigen Verhalten

            - vor, während und nach einem Überfall

          Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten bei den Banken

 

 

Seit Juli 2007 finden bei der Wirtschaftskammer Wien/Sparte Bank und Versicherung regelmäßige Treffen zwischen Vertretern der Polizei Wien und Sicherheitsbeauftragten sämtlicher Banken zum Thema Bankraubkriminalität statt, bei denen es unter anderem auch um vorbeugende Maßnahmen geht.

Zuletzt erfolgte eine Zusammenkunft am 27.02.2008, im Zuge derer mögliche Problemfelder in Zusammenhang mit der EUR 2008 erörtert wurden.

 

Nach jedem Bank- oder Postraub erfolgt seitens der Polizei eine Analyse des Vorfalls. Werden dabei Mängel in der „Bankensicherheit“ wie z.B. falsche Videokameraeinstellungen oder falsches Verhalten von Bankbediensteten festgestellt, so werden mit der überfallenen Bank bzw. dem Postamt diese Mängel besprochen. Weiters wird nach jedem Überfall eine Kurzinformation an alle Banken und Postämter versendet, damit auch nicht betroffene Geldinstitute die notwendigen Informationen erhalten und daraus lernen können.

 

Seitens des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes werden nicht nur Tipps zur Verbesserung von sicherheitstechnischen Einrichtungen (z.B. Einführung neuer Alarmpakete) gegeben, sondern auch Schulungen von Bankangestellten über das richtige Verhalten im Ernstfall durchgeführt.

Von der Bundespolizeidirektion Wien wurde ein 4-stufiges Maßnahmenkonzept geschaffen, welches – je nach Bedrohungslage – eine verschieden intensive Bestreifung von gefährdeten Banken und Postämtern vorsieht.  Je nach Gefährdungslage werden unterschiedlich viele „Sonderfunkwägen“ eingesetzt. Bei akuter Gefährdungslage werden sogar mehrere Polizeibeamte pro Filiale eingesetzt.

 

Im Spätherbst 2006 wurde die Möglichkeit einer „koordinierten Überwachung“ von möglicherweise gefährdeten Banken und Postämtern geschaffen, d.h. in Absprache zwischen Geldinstituten und Polizei werden jeweils mehrere an bestimmten Örtlichkeiten etablierte Geldinstitute verstärkt überwacht.

 

Zu Fragen 16 und 18:

Ich ersuche um Verständnis, dass mangels zentraler Erfassung entsprechender Daten von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 17:

Die Kriminalprävention bietet Schulungen von BankmitarbeiterInnen an. Die MitarbeiterInnen der Unternehmen sollen dabei nicht zu „Experten“ ausgebildet werden, sondern lediglich für gewisse Verhaltensregeln/Maßnahmen vor, während und nach Überfällen sensibilisiert werden.

 

Hier exemplarische einige Tipps, die gegeben werden:

Bewahren Sie Ruhe. Gegenwehr könnte dazu führen, dass der Täter entgegen seiner ursprünglichen Absicht Gewalt anwendet.

Folgen Sie widerspruchslos den Anweisungen des Täters. Geben Sie das geforderte Geld langsam und zögernd heraus. Der Schutz von Leben und Gesundheit hat Vorrang vor materiellen Werten.

Lösen Sie möglichst frühzeitig den Alarm aus. Allerdings nur dann, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung zu erwarten ist (zum Beispiel wenn die Alarmauslösung nicht unauffällig erfolgen kann und der Täter den optischen oder akustischen Alarm bemerken würde).

Prägen Sie sich das Äußere des Täters möglichst genau ein. Eine gute Täterbeschreibung unterstützt die Fahndung der Polizei.