3362/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.03.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0035-III/4a/2008
Wien, 13. März 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3475/J-NR/2008 betreffend 1479/AB Personalagentur, die die Abg. Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Im Zeitraum 11. Jänner 2007 bis zum Zeitpunkt der Anfrage erfolgte aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis.
Zu Frage 4:
Derzeit ist seitens der Personalabteilung nicht beabsichtigt bis Ende 2008 zusätzliches Personal aufzunehmen.
Zu Fragen 5 und 6:
Der Beginn der Errichtung der Personalagentur ist derzeit nicht absehbar.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Fragen 8 und 9:
Vorauszuschicken ist, dass Befristungen im Bereich des Ministerbüros bzw. zeitlich begrenzte Funktionen bei den nachstehenden Angaben nicht enthalten sind.
Im Zeitraum 20. Dezember 2002 bis 29. Oktober 2006 endete für fünf Vertragsbedienstete (Ersatzkräfte) in der Zentralstelle das Dienstverhältnis durch Zeitablauf. Weiters wurden neun für die Dauer der EU-Präsidentschaft abgeschlossene Dienstverträge nicht verlängert. Im Zeitraum 30. Oktober 2006 bis 31. Dezember 2007 sind keine Befristungen ausgelaufen.
Im Bereich des Verwaltungspersonals der nachgeordneten Dienststellen werden 5.690 Vertragsbedienstete verwendet, davon sind ca. 7% befristete Ersatzkräfte. Da Ersatzkräfte in der Regel für die Dauer der Abwesenheit einer bestimmten Person aufgenommen werden, entspricht es nicht der Intention dieses Vertrages diesen zu verlängern. Nach Rückkehr der zu vertretenden Person läuft dieser Vertrag aus. Ersatzkräfte stellen nicht eine zusätzliche Personalressource dar, sondern sind an die Planstelle der zu vertretenden Person gebunden. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist eine ersatzweise Verwendung auf maximal fünf Jahre limitiert und eine Verlängerung darüber hinaus nicht zulässig. Eine Aufzeichnung der Vertragsdauer ist nicht vorgesehen. Eine nachträgliche händische Auswertung zu den Zeiträumen der einzelnen Legislaturperioden wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erfolgen kann.
Zu Frage 10:
Die Errichtung der Personalagentur des Bundes ist Gegenstand von Verhandlungen, sodass dazu derzeit keine Aussagen möglich sind.
Zu Fragen 11 und 12:
Mit der Personalagentur des Bundes soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor, aber es wird selbstverständlich eine verfassungskonforme Regelung geben.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.