3364/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.03.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0011-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3387/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Todesfälle mit Taser-Waffen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 8:

Ich darf auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zahl 2481/J-NR/2007 verweisen, in der ich meiner differenzierten Haltung zum Einsatz von Elektroschockwaffen Ausdruck verliehen habe. Ich halte – wie schon in meinen dort geäußerten einleitenden Bemerkungen – fest, dass ich angesichts der national wie international formulierten Bedenken und der berichteten Todesfälle die Notwendigkeit sehe, den Einsatz von Tasern zu evaluieren. Ich habe daher den Einsatz von Tasern im österreichischen Strafvollzug bis auf weiteres aussetzen lassen. Ferner wurde ein Expertengremium zur Prüfung der bisherigen Einsatzfälle eingerichtet. Ob und inwieweit Taser weiterhin zum Einsatz gelangen werden, kann erst auf Grundlage der Ergebnisse dieser Expertengruppe entschieden werden.

Was den bisherigen Einsatz von Tasern betrifft, möchte ich jedoch betonen, dass die Justizwache verpflichtet ist, immer nur von jener Waffe Gebrauch zu machen, die am wenigsten gefährlich und in der konkreten Gefahrensituation noch geeignet ist, die Sicherheit und Ordnung in der Justizanstalt zu gewährleisten. Jede Waffe ist mit möglichster Schonung von Menschen und Sachen zu gebrauchen. Die Mitglieder der Einsatzgruppe werden von Trainern der Justizwache geschult. Dabei werden die leitenden Grundsätze für den Einsatz von Waffen eindringlich in den Vordergrund gerückt, nämlich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und der Grundsatz des allerletzten Mittels (ultima ratio). Die Bediensteten sind verpflichtet, mit der Waffe regelmäßig zu trainieren. Darüber hinaus bestehen für den Einsatz des Tasers umfangreiche Dienstvorschriften, die unter anderem auch vorsehen, dass Betroffene nach jedem Einsatz unverzüglich einer ärztlichen Untersuchung zuzuführen sind und bei jedem Einsatz ein Defibrillator zur Verfügung steht.

Zu 3:

Laut Auskunft des Generalimporteurs von Österreich sind in der Schweiz, England, Deutschland, Frankreich, Polen und Portugal die MitarbeiterInnen von Justizanstalten (Gefängnissen) mit Tasern ausgerüstet.

Zu 4 und 5:

Das Justizressort verfügt insgesamt über 65 Taser X26. In jeder Justizanstalt stehen mindestens zwei Taser zur Verfügung.

Zu 6 und 7:

Im Jahr 2006 kam es insgesamt sechsmal und im Jahr 2007 insgesamt zweimal zu einem Tasereinsatz. Negative gesundheitliche Auswirkungen aufgrund des Einsatzes von Tasern wurden bisher nicht festgestellt.

. März 2008

(Dr. Maria Berger)