337/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.04.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0016-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 366/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Parteipolitisch motivierte Äußerungen in der Ortstafelfrage“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 5:

Einleitend halte ich fest, dass Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 Abs 1 B-VG die Geschäftsführung der Bundesregierung ist, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung Auskunft zu geben haben. Ein solcher Gegenstand der Vollziehung liegt im Zusammenhang mit der vorliegenden Anfrage in meinem Ressort gegenwärtig nur in der Ausübung der Fachaufsicht im Rahmen des in diesem Zusammenhang geführten Strafverfahrens vor.

Unter diesem Aspekt führe ich insbesondere zu Punkt 1.b. Ihrer Anfrage aus, dass ein die Führung gerichtlicher Vorerhebungen rechtfertigender Tatverdacht gegen Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER besteht, er habe durch wiederholte Nichtumsetzung der verfassungsgerichtlichen Judikatur in Bezug auf die zufolge Art 7 Z 3 zweiter Satz Staatsvertrag von Wien 1955 gebotene Verordnung und Aufstellung der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ (§ 53 Abs 1 Z 17a und 17b StVO) mit zweisprachiger (deutscher und slowenischer) Aufschrift – allenfalls als Bestimmungs- oder Beitragstäter nach § 12 zweiter oder dritter Fall StGB – das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt begangen.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich von weiteren Ausführungen Abstand nehme, um den Ergebnissen dieses Verfahrens und der Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft nicht vorzugreifen.

. April 2007

 

(Dr. Maria Berger)