3374/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.03.2008
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Jänner 2008 unter der Nr. 3403/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Teilnahme am Bilderberg-Treffen" 2007 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø      Warum haben Sie in der Anfragebeantwortung 845/AB vom 16. Juli 2007 die An-wesenheit eines weiteren Vertreters der österreichischen Bundesregierung ver-neint, obwohl Bundesminister Bartenstein anwesend war?

Ich stelle meine Beantwortung dahingehend richtig, dass BM Dr. Bartenstein anwesend war.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Ø      Ist es korrekt, dass die Reisekosten aus dem Budget und somit vom Steuerzahler getragen werden?

Ø      Wieso darf der österreichische Bürger und Wähler als Steuerzahler zwar für die Reisekosten aufkommen, aber den Inhalt der beim Bilderberg-Treffen geführten Gespräche nicht wissen?

Ø      Warum sind bei Ihnen im Gegensatz zu Bundesminister Bartenstein bei dieser Reise keine Nächtigungskosten angefallen?

Ø      Wo waren Sie vom 31. Mai 2007 bis 3. Juni 2007 untergebracht?


Seitens des Bundeskanzleramtes wurde nur der Linienflug gebucht und bezahlt. Eine Hotelbuchung wurde nicht vorgenommen. Etwaige Hotelkosten wurden auch nicht rückverrechnet. Die weiteren Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.

Zu den Fragen 6 bis 8 und 11:

Ø      Sind Ihnen Wortmeldungen während früherer Bilderberg-Treffen (etwa 2005) be-kannt, die die Einhebung einer UNO-Steuer (zur weiteren Finanzierung der Staa-tengemeinschaft) vorsehen?

Ø      Wenn ja, war oder ist geplant, diese Steuer über den Rohöl-Handel einzutreiben?

Ø      Ab wann soll sie eingehoben werden?

Ø      Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß die islamistische Terrorgefahr einerseits zu der sicherheitspolitischen Herausforderung des 21. Jahrhunderts stilisiert wird, andererseits dem radikalen Islamismus aber mannigfache Einfallstore in die west-liche Welt eröffnet und dem Islam per se überproportionale Entfaltungsmöglich-keiten in unserer Gesellschaft eingeräumt werden?

Diese Fragen betreffen nicht den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø      Wurden derartige Vorschläge auch in Istanbul diskutiert?

Ø      Wurde in Ihrem Beisein die Problematik des radikalen Islamismus angesprochen?

Nein.