3377/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.03.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Jänner 2007 unter der Nr. 3381/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend 1479/AB Personalagentur gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4 sowie 7 bis 14:
Ø Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in den Beam-tenstand übernommen (aufgegliedert nach Ressorts und deren nachgeordneten Dienststellen)?
Ø Wird das Personal der Personalagentur dem Öffentlichen Dienst angehören ?
Ø Sind auch Vertragsbedienstete des Bundes von dieser Agentur umfasst?
Ø Wird es bei den Vertragsbediensteten des Bundes Bedarfskündigungen geben?
Ø Falls es Bedarfskündigungen geben wird, wie viele Vertragsbedienstete sind da-von betroffen?
Ø Werden Sie ihren Ministern empfehlen die derzeitig befristeten Verträge von Ver-tragsbediensteten auslaufen zu lassen?
Ø Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienst-stellen)?
Ø Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienst-stellen)?
Ø Wird es weiterhin denselben Personalaufwand in den einzelnen Personalabteilun-gen der verschieden Ressorts geben?
Ø Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Ministerien durch die Personalagentur die Personalhoheit teilweise oder ganz verlieren?
Ich verweise auf meine Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfra-ge Nr 3312/J.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung im Bundes-kanzleramt aufgenommen und/oder in den Beamtenstand übernommen?
Bis zum Einlangen der Anfrage wurden seit Beginn dieser Regierung im Bundes-kanzleramt 27 Bedienstete aufgenommen. Es wurde kein Bediensteter in den Beam-tenstand übernommen.
Zu Frage 3:
Ø Haben Sie vor bis Ende 2008 zusätzliches Personal in Ihre Abteilungen für Per-sonalangelegenheiten/-entwicklung (l/B/l, I/2, III/4 und IIl/6) aufzunehmen und/ oder in den Beamtenstand zu übernehmen?
Derzeit sind keine Aufnahmen im Sinne der Anfrage geplant.
Zu Frage 5:
Ø Wie wird die Leitung dieser Personalagentur besetzt?
Auf die Bestellung der Geschäftsführer sollte das Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998 Anwendung finden. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor.
Zu Frage 6:
Ø Wer - Bundeskanzler oder Minister- wird die Leitung der Personalagentur be-stellen dürfen?
Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sollte je ein Mitglied der Geschäftsführung bestellen. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor.
Zu den Fragen 15 und 16:
Ø Wenn sie verfassungsrechtlichen Bedenken haben, wie werden Sie diesen legis-tisch begegnen?
Ø Wenn sie keine Bedenken haben, worauf begründet sich diese verfassungsrecht-liche und politische Einstellung?
Mit der Personalagentur des Bundes soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor, aber es wird selbst-verständlich eine verfassungskonforme Regelung getroffen werden.