3379/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.03.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0011-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3366/J vom 22. Jänner 2008 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend "ÖBB Immobilien 6: fehlende internationale Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs für Teile des Geländes des künftigen Wiener Hauptbahnhofs (und weitere Bahnhofsprojekte)" beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Gemäß § 3 des Bundesgesetzes zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz), BGBl. Nr. 825/1992 idgF obliegt die Verwaltung der Anteilsrechte an der ÖBB-Holding AG namens des Bundes dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Dies gilt sinngemäß auch für die Tochter- und Enkelunternehmen der ÖBB-Holding AG, insbesondere die ÖBB-Infrastruktur Bau AG und die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH.
Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen