3379/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.03.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0011-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3366/J vom 22. Jänner 2008 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend "ÖBB Immobilien 6: fehlende internationale Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs für Teile des Geländes des künftigen Wiener Hauptbahnhofs (und weitere Bahnhofsprojekte)" beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Gemäß § 3 des Bundesgesetzes zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz), BGBl. Nr. 825/1992 idgF obliegt die Verwaltung der Anteilsrechte an der ÖBB-Holding AG namens des Bundes dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Dies gilt sinngemäß auch für die Tochter- und Enkelunternehmen der ÖBB-Holding AG, insbesondere die ÖBB-Infrastruktur Bau AG und die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegen­heiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Mit freundlichen Grüßen