3387/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.03.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesvereidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/14-PMVD/2008                                                                                             21. März 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 30. Jänner 2008 unter der Nr. 3447/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Konsequenzen aus der missglückten Koordination der Tsunami-Hilfsgelder“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend darf ich in diesem Zusammenhang zunächst darauf hinweisen, dass im Jahr 2006 auf Ersuchen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und unter Berück­sichtigung der Anforderungen der internationalen Katastrophenhilfeorganisationen das Österreichische Bundesheer die Wiederaufbaumaßnahmen nach der Flutkatastrophe im Indischen Ozean durch Beistellung von Katastrophenhilfeexperten im Rahmen der UN-Katastrophenhilfekoordination (UNDAC) sowie durch die Entsendung eines Transport- und eines Hilfskontingentes unterstützte. Neben der Beseitigung von Kampfmitteln, über­wiegend im Süden Sri Lankas, wurde durch das österreichische Kontingent auch eine Vielzahl an Notunterkünften aufgebaut. Besonders herauszuheben ist aus Sicht des Österreichischen Bundesheeres die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hoch­wertigem Trinkwasser mittels Trinkwasseraufbereitungsanlagen, welche der örtlichen Bevölkerung nach Einschulung übergeben wurden, um die Trinkwasserversorgung auch nach Abzug des österreichischen Kontingentes sicherzustellen.

Wie vorgesehen wurden sämtliche Aktivitäten und Maßnahmen des Österreichischen Bundesheers, die im Zusammenhang mit dieser Entsendungen standen, sofern sie nicht durch internationale Organisationen getragen wurden, durch das Bundesministerium für Landesverteidigung beim Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, jetzt Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten, eingemeldet.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Im Hinblick darauf, dass diese Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung berühren, verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3446/J.