3391/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.03.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/19-PMVD/2008                                                                                             21. März 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Jänner 2008 unter der Nr. 3497/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Agentur Cayenne" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4, 10 bis 12, 14 und 15:

Die Agentur Cayenne wurde seit dem 12. September 2006 von zwei Dienststellen meines Ressorts mit insgesamt 15 Aufträgen in den Bereichen Information und Marktkommuni­kation, die sich vorwiegend an die Gesamtöffentlichkeit, aber auch an spezielle, für eine Rekrutierung in Betracht kommende Zielgruppen gerichtet haben, im Gesamtausmaß von rund 257.000 Euro betraut. Abgesehen vom – in der Anlage zu § 2, Teil 1, Bundesminis­teriengesetz 1986 verankerten – gesetzlichen Auftrag des Bundesministeriums für Landes­verteidigung, die Öffentlichkeit über den Ressortbereich zu informieren, wurde mit diesen Maßnahmen vor allem das Ziel der Personalgewinnung in ausgewählten Bereichen verfolgt.

Zu 5 bis 9:

Der interne Prüfbericht vom 31. August 2006 hat verschiedene Mängel in den Jahren Jänner 2005 bis Juni 2006 in der Anwendung von vergaberechtlichen Bestimmungen, wie Transpa­renz der Leistungsvergabe oder Nachweis der Preisangemessenheit, festgestellt und empfohlen, die vergabe- und haushaltsrechtlichen sowie internen Vorschriften exakt einzu­halten. Wie mir berichtet wurde, sind die entsprechenden Veranlassungen in diesem Zusammenhang getroffen worden.

Zu 16 bis 19:

Die strafrechtlichen Prüfungen ergaben keine konkreten Hinweise, die den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung begründet hätten.

Zu 13 und 20 bis 23:

Die Experten meines Hauses bewerten, ungeachtet der Feststellungen im internen Prüfbericht, dass in mehreren Fällen Mängel in der Anwendung von vergaberechtlichen Bestimmungen zu finden waren, die im Prüfbericht empfohlenen Maßnahmen als ausreichend, um Derartiges hintan zu halten. Weitere disziplinarrechtliche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang nicht gesetzt.

Zu 24:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat nach den mir vorliegenden Informati­onen keinen diesbezüglichen Auftrag an die Agentur Cayenne erteilt.

Zu 25:

Entfällt.

Zu 26:

Keine.

Zu 27:

Entfällt.