3397/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.03.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0033-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3464/J der Abgeordneten Werner Neubauer,
Dr. Aspöck und Kollegen
wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Nein, es gab keine derartige Aufforderung.
Frage 3:
Seit meinem Amtsantritt wurden keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.
Frage 4:
Ich habe nicht vor, zusätzliches Personal in den Abteilungen I/A/2, I/A/3 oder I/A/5 aufzunehmen oder in den Beamtenstand zu übernehmen.
Fragen 5 und 6:
Der Beginn der Errichtung einer Personalagentur ist derzeit nicht abschätzbar, im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz sind jedoch Bedarfskündigungen grundsätzlich nicht vorgesehen.
Frage 7:
Nein, es gab keine diesbezügliche Empfehlung.
Frage 8:
In der letzten Legislaturperiode (20. Dezember 2002 bis 29. Oktober 2006) wurden in der Zentralstelle die Dienstverhältnisse von insgesamt sieben Ersatzkräften und weiteren zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit der Österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 aufgenommen wurden, nicht verlängert. Im Bereich des Bundessozialamtes wurden zwanzig befristete Verträge von Ersatzkräften nicht verlängert.
Frage 9:
Seit 1. März 2007 (In-Kraft-Treten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007) wurde sowohl in der Zentralstelle als auch im Bundessozialamt jeweils ein befristetes Dienstverhältnis einer Ersatzkraft nicht verlängert.
Frage 10:
Die Errichtung der Personalagentur ist noch Gegenstand von Verhandlungen, ein konkretes Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar.
Fragen 11 und 12:
Mit der Personalagentur des Bundes soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor, aber es wird selbstverständlich eine verfassungskonforme Regelung geben.
Mit freundlichen Grüßen